Beiträge von Kokosnuss

    Kapier ich nicht - die Entscheidung, ob die Kids teilnehmen, liegt doch letztlich bei den Erziehungsberechtigten? Also ist es doch nicht die Verantwortung der Schulleitung...? Habe mich nun aufgrund der vielen Unklarheiten gegen eine Teilnahme entschieden.

    Wenn ich richtig informiert bin, mussten die Klassenlehrer entscheiden, für welche Schüler die Lernbrücke sinnvoll ist. Den Eltern wurde dann Bescheid gegeben, und diese konnten entscheiden, ob ihr Kind daran teilnimmt. Wenn an einer (größeren) Schule kein einziger Schüler gemeldet wurde, ist davon auszugehen, dass die Klassenlehrer keinen Förderbedarf (in Form einer Lernbrücke!) sahen und somit keine Eltern informiert haben. Vielleicht hätte das Regierungspräsidium erwartet, dass die Schulleitungen hier einschreiten.

    Schön, dass du die Situation aus der Ferne analysieren konntest, samt Vorgaben unseres Ministeriums, Kenntnisse über mein Kollegium, meinen Chef und meiner Reaktion darauf inklusive eines Vorschlags, wie du die Situation viel besser gelöst hättest.

    Du hast doch selbst geschrieben "Ich darf jetzt also entscheiden, ob die Vorerkrankung meiner Angehörigen schwerwiegender ist als die Vorerkrankung in der Familie meines Kollegen." Wenn das Deine Schulleitung von Dir verlangt, ist das eine Sauerei. Um das zu beurteilen brauche ich Deinen Chef, Dein Kollegium etc. nicht zu kennen.

    Unsere SL wiegt gerade bei der Notbetreuung die Schwere der Erkrankungen der Angehörigen gegeneinander ab und setzt uns so unter Druck: "Sie müssen selbst die von mir eingetragene Vertretung fragen, ob Sie Ihre Notaufsicht übernimmt."


    Ich darf jetzt also entscheiden, ob die Vorerkrankung meiner Angehörigen schwerwiegender ist als die Vorerkrankung in der Familie meines Kollegen.

    Und dann war das Gespräch zu Ende und Du bist mit gesenktem Kopf davongetrottet? Unfassbar, was man mit manchen alles machen kann....:autsch:

    Ich lese hier normalerweise nur still mit, bin aber gerade beim Aufräumen meines PCs auf ein Dokument aus dem Jahr 1915 gestoßen, welches ich hier gerne teilen möchte. Vielleicht könnte man sich in den nächsten Wochen ja mal ein wenig daran orientieren (zumindest als weibliche Lehrkraft). Früher war halt alles besser... ;-).

    Ich bin mir sicher, dass für die baden-württembergischen Schulen bald eine gute Lösung gefunden wird. Im Kultusministerium wird gerade ordentlich in die Hände gespuckt, man steckt die Köpfe zusammen und bald liegt man sich vor Freude weinend in den Armen. (Siehe Bild... die Linke / Grüne ist Frau Dr. Eisenmann.)

    (Quelle: SWR Aktuell)

    Ich verfolge diesen Strang hier regelmäßig und habe mich gerade beim Lesen gefragt, ob wie realistisch es ist, dass die Schulen, die jetzt geschlossen haben, nach den geplanten zwei Wochen wieder öffnen können. Wird es nicht so sein, dass sich (zumindest an großen Schulen) in den nächsten Wochen / Monaten immer mindestens ein Schüler mit dem Coronavirus ansteckt? (Also nicht bei seinen Mitschülern, denn mit denen hatte er dann ja - hoffentlich - zwei Wochen lang keinen näheren Kontakt, aber bei Familienmitgliedern, die ihn z.B. von der Arbeit "mitbringen"). Und dann ist bei Ausbruch der Krankheit wiederum nicht klar, wenn der Schüler inzwischen noch alles angesteckt hat. Also muss die Schule wieder schließen bzw. geschlossen bleiben. Oder?!

    Nordseekrabbe, Du hast hier tolle und ausführliche Antworten bekommen, reagierst aber meiner Meinung nach recht schnippisch. Kann es sein, dass Du eh schon weißt, wie Du mit der Kollegin umgehen willst und Du Dir hier nur Bestätigung für Deine geplante Vorgehensweise erhoffst?

    Ich bin hier im Forum meistens nur stille Mitleserin, aber wenn ich sowas lese, platzt mir echt der Kragen! Bist Du sicher, dass man Dich wegen des Lehrermangels nicht gehen lässt? Oder doch eher wegen Deiner unbändigen Aufopferungsbereitschaft! Vielleicht solltest Du dem Schulleiter auch mal etwas lauter was ins Ohr flüstern, offensichtlich nützt's ja was.

    Das kommt davon, wenn man sich zu Tupperabenden bei Kollegen überreden lässt. Da kann man sich am nächsten Tag, wenn man wieder nüchtern ist, schon mal drüber ärgern, dass man schlecht verhandelt hat. Aber so ein Jutebeutel dämpft den Schlag doch enorm - ich würde sagen, der Kollege mit dem Hammer hat eindeutig besonnener reagiert.

    Ich wüsste aber, dass ich mich als Schulleiter zumindest wundern würde, wenn eine neue Kollegin einen Vertrag unterschreibt und mir (wenn die Tinte noch nicht trocken ist) erzählt, dass sie schwanger ist. Nicht weil ich dann sauer auf sie wäre ... aber weil ich das Gefühl hätte, dass sie mir nicht vertraut.

    Wie soll eine neue Kollegin Dir denn vertrauen, wenn sie Dich kaum kennt?
    Ich würde auf jeden Fall auch die 12. Woche abwarten!

    Für mich ergeben sich nämlich sechs Springstunden, was ich an sich nicht als Genickbruch erachten würde.



    Aus meinen eigenen leidvollen Erfahrungen in den vergangenen Jahren leite ich jedoch ab, dass es für mich durchaus zu einem Mehr an Stress kommen könnte.
    .......

    Das Mehr an Stress kommt aber wohl hauptsächlich dadurch zustande, dass Du in allen sechs Stunden damit rechnen musst, dass man Dich zur Vertretung einteilt. So viele unbezahlte Bereitschaftsstunden finde ich unzumutbar. Auch wenn es dafür vielleicht keine offizielle Regelung gibt, würde ich dies mal bei der Schulleitung ansprechen.


    (Hier wurde schon mal darüber diskutiert: Wie viele "Bereitschaftsstunden" als Teilzeitlehrer?)

    Nein, ich habe das Referendariat erfolgreich abgeschlossen und wurde somit über die Sommerferien entlassen ( :autsch: ). Ich trete im September meine neue Stelle als Beamter auf Probe an und begebe mich dann wieder in den Staatsdienst. Und da ich im LBV Kundencenter aktuell keine Beihilfeanträge einreichen kann, gehe ich davon aus, liegt das an meinem Status als aktueller Nicht-Beamter.

    Dann beantrage die Erstausstattungspauschale doch, sobald Du wieder Beihilfeanträge einreichen kannst. Du warst ja bei der Geburt Deines Kindes Beamter und bist es beim Einreichen des Antrags wieder. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das LBV Dir die Erstausstattungspauschale dann verweigern kann.

    Da versuche ich grad noch herauszufinden wie und wo ich das beantragen kann. Um ehrlich zu sein dachte ich bisher, man bekäme sie automatisch mit Einreichung der Geburtsurkunde... :autsch: Kannst du mir da weiterhelfen? :)

    Für die Erstaustattungspauschale gibt es auf dem Beihilfeantrag ganz unten was zum Ankreuzen.

    1) Der Vertrag für`s Kind wird nämlich zu einem späteren Zeitpunkt erst abgeschlossen
    2) ein Mitarbeiter der PKV besucht die junge Mutter auch gerne zu Hause.

    1) Nicht unbedingt. Ich habe mich damals gegen Ende meiner Schwangerschaft mit der PKV in Verbindung gesetzt und mir alle Unterlagen zuschicken lassen. Das erforderliche Formular habe ich dann kurz nach der Geburt ausgefüllt und weggeschickt.


    2) Mich hat er nicht (gerne) besucht, aber ich bin auch eine alte Mutter und Kaliostro ist männlich. ;)

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