Hallo,
auch unsere Schule hat eine Außenstelle.
Seit einiger Zeit - leider noch nicht so lange - wissen wir, dass uns die Fahrtkosten vom Land erstatten werden müssen.
Das hat zu tun mit dem Erlass "Reisekostenrechtliche Entschädigung der Lehrkräfte aus Anlass ihrer Beschäftigung an öffentlichen Schulen außerhalb der regelmäßigen Dienststelle".
Für den Fall, dass Du also einen weiteren Weg auf Dich nehmen musst, kannst Du in einem recht aufwändigen Verfahren mit recht vielen Formularen 30 Cent pro Entfernungskilometer beantragen. Weiteres wie z.B. die Nummern der nötigen Formulare gerne auf Anfrage.
Inzwischen wissen wir: Es funktioniert und ist natürlich viel lukrativer als das bloße Absetzen von der Steuer.
LG