ja genau, callum, das habe ich ja genauso geschrieben (falls du dich auf mich bezogen hast).
aber zur ursprünglichen frage: Im LABG von 2009 steht, dass man mit dem Erwerb zweier Lehrämter (an der Universität) mit dem Referendariat (für eines dieser Lehrämter) die Lehrbefähigung zu beiden erhält (§15, Absatz 1). Ich finde es ja auch unlogisch, aber da ist eben nichts eingeschränkt und deswegen würde ich es erstmal so verstehen, dass es eben möglich ist.