Beiträge von Jens_03

    Hm... zur Eingangsfrage gibt es aus der offenen Jugendarbeit einen Spruch: "Wo ein Wille ist, ist auch ein Busch!"


    Rechtlich ist es klar: Schulveranstaltung = Alkoholverbot, es sei denn die Schulleitung genehmigt das vorher.


    Sonst? Muss an die Klassenfahrten in meiner Schulzeit denken. Auf der in der 10. in Hamburg war eigentlich jeden Abend Party. Da haben die anderen recht gut gefeiert (von denen übrigens heute vier andere ebenfalls Lehrer sind), und aus den Astra-Dosen die eine oder andere Pyramide gebaut haben. Unser Klassenlehrer kam einmal ins Zimmer, sah die Sammlung und meinte nur trocken "ihr wisst was ihr tut"...
    In der Jugendhilfe gibt es die Sicht, dass es den Sozialpädagogen meist lieber ist, wenn sie den Konsum von Alkohol mitbekommen und dementsprechend überwachen können. Halten etliche Kollegen im Rahmen der Abschlussfahrten ähnlich - aber da sind die Schüler üblicherweise über 18.

    Koordinator: "Hauptsache wir machen was, auf ein Ergebnis kommt es nicht an!" (in Bezug auf Didaktik und kollegiale Unterrichtshospitation)

    Eine schöne Definition findest Du hier: http://www.juraforum.de/lexikon/mehrarbeit


    Würde in meinen Augen bedeuten, dass alles, was die 24,5 Unterrichtsstunden (Niedersachsen), inklusive der dazugehörigen Vor- und Nachbereitung, sowie Korrekturen, überschreitet zu Mehrarbeit zählen kann. Ob Klassenlehrerschaft, Hofaufsicht, etc. dazu gehört müsste ein Arbeitsrechtler klären - ich vermute aber, dass zumindest die Gewerkschaften/beruflichen Interessenvertretungen da helfen können.

    Hm... warum gehst Du nicht den Weg über das Lehramt Gartenbau? Dazu brauchst Du einen Master of Science, in Niedersachsen zwei Jahre Berufserfahrung nach dem M.Sc. (oder Diplom (Univ.)). Unterrichtsfach ist derzeit Biologie. Die pädagogische Qualifizierung läuft im Referendariat.
    Wir haben ab Mai wieder einen GaLa-Bauer als Ref. Gesucht werden diese (und auch für Umweltbildung - da waren bei uns in der Gegend erst kürzlich drei Abordnungsstellen á fünf Stunden ausgeschrieben).

    Moin!


    A. Für welche Berufe könnte ich mich noch bewerben (außer Nachhilfe und Minijobs), damit ich die Zeit überbrücken kann?
    Eine Möglichkeit sind verwandte Berufe. Hier vor Ort sind einige Lehrer in der Jugendhilfe tätig. Da kommt dann Schulbetreuung, Hausaufgabenhilfe, etc. als Aufgabe in Frage. Bezahlung ist dabei abhängig vom Arbeitgeber.


    C. Wenn ich mich jetzt noch für ein anderes Bundesland bewerbe, wie stehen da die Chancen auf eine Stelle (die nicht für ein Jahr befristet ist, da ich umziehen müsst)?
    Mit der Kombi müsstest Du bei uns in Nds. an den Gesamtschulen ganz gute Chancen haben. Zwei Mangelfächer...

    Dazu: bei der gestrigen Diskussion im Studienseminar stand ein Reporter auf, der offenbar ebenfalls ein entsprechendes Bild von Lehrern und Schule im Kopf hatte, und fragte, ob wir denn ein Beispiel an den Schulen hätten, das vom BVJ, über BEK, BFS, etc. bis hin zur Hochschulreife und ins Studium gegangen wäre. Wieder so ein Beispiel aus der Rubrik "alle wollen und sollen Abi machen". Das Schulmüdigkeit und eigene kognitive Leistungen da mit hinein zählen wird ignoriert.


    Ebenso schön fand ich die Aussage der Vertreter der Universität, die im Rahmen der Diskussion anmerkten, dass an den Hochschulen kaum Wissenschaftler mit einer vertieften Unterrichtserfahrung zu finden sind. Bei der aktuellen Bezahlung werden das wohl auch eher weniger werden...

    Bei uns im Hause wird derzeit eine "Belastungsmatrix" erstellt. Darin wird festgehalten wer was, wie, wo, warum und weshalb für unsere Schule macht. Beispielsweise Teamleitungen, Raumverantwortlichkeiten, Referendarsausbildung, Mitgliedschaft in Prüfungsausschüssen der Kammer, etc. Das geht derzeit von -1 bis 17 "Belastungspunkten". Von einem A14er wird mehr erwartet als von einem A13er, etc.


    Derzeitige Ergebnisse: Belastung wird sehr subjektiv wahrgenommen (gut - war klar), diejenigen mit einer hohen Belastung können zumeist nur durch Anrechnungsstunden entlastet werden (die es nur sehr begrenzt gibt).

    Zu 1. Ich meine, dass ich damals kein Passbild brauchte.


    Zu 2. Finde ich nichts in den Unterlagen. M.Ed./Staatsexamen ist nötig. Sonst: nachfragen - nicht hier, sondern bei der LSchB.


    Zu 3. Doch ein vorläufiges Zeugnis reicht aus. Aus dem Merkblatt für Bewerber für das Lehramt in Niedersachsen (ist im Übrigen auf der Startseite verlinkt):


    Statt des Zeugnisses über die Staatsprüfung kann auch eine vorläufige Zeugnisbescheinigung anerkannt werden, wenn aus ihr
    das Lehramt,
    die endgültige Note und beim Lehramt an Grund- und Hauptschulen und beim Lehramt an Grund-, Haupt- und Real-
    schulen die Fächer ersichtlich sind. Bewerberinnen und Bewerber aus Nordrhein-Westfalen reichen umgehend nach Erhalt den Ein-
    zelnotenbeleg ein. Liegt zum Bewerbungszeitpunkt die Note der Staatsprüfung noch nicht vor, so ist in der Bewerbung als Note für


    die Staatsprüfung die Note 7,0 einzutragen. Der Nachweis über die Staatsprüfung kann nachgereicht werden. Bei noch nicht
    vorliegender Staatsprüfung können der Bewerbung eine Bescheinigung über die Ausbildungsnote nach § 10 Abs. 4 APVO-Lehr
    beigefügt werden. Ein schriftlicher Nachweis über das Bestehen der Staatsprüfung ist umgehend, spätestens bis zum Ende des Vor-
    bereitungsdienstes bei der Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde nachzureichen, bei dem die Bewerbung
    abgegeben wurde. Lehrkräfte mit dem Master of Education für das Lehramt an Realschulen, die zum damaligen Zeitpunkt zur Leh-
    reranwärterin/zum Lehreranwärter für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen ernannt wurden, reichen bitte eine Kopie
    der Überleitungsverfügung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen ein.

    Bezüglich Weich-/Nadelholz: das Problem bei der Verbrennung ist vor allem die Luftzufuhr. Die ist oftmals zu gering für eine optimale Verbrennung. Darum brenne ich Fi vornehmlich zum Anheizen. Harz wiederum führt zu den bekannten "Spritzern" und dem damit verbundenen Risiko im offenen Feuer. Aber bei geringen Mengen die abgebrannt werden, würde ich mir keine Sorgen machen.


    Harz nehme ich als Indikator zum grundsätzlichen Ansprechen, da der Geruch als einfaches Erkennungsmerkmal für den Laien verwendet werden kann, um die Unterteilung Laub- oder Nadelholz vornehmen zu können. Früh- und Spätholz ginge auch - geht aber über den Erfahrungshorizont des Einzelnen oftmals hinaus. Musste sich ja nicht jeder durch den Klötzchenschein kämpfen.

    Das Holz ist harzfrei - ich schäle aber die Tanne nicht vor dem Verbrennen. Und in der Borke gibt es Harzblasen. Davon ab: nach Verletzungen bilden sich Harzkanäle... da Brennholz eher die D-Sortierung darstellt findet man es dort auch häufiger.


    Ausserdem: wenn jemand "Tanne" sagt, dann meint er damit nicht unbedingt Vertreter von Abies alba, A. concolor, etc., sondern oftmals Picea abies, etc. Und - nicht zu vergessen - die Weiß-Tanne für die "offenen Herdfeuer des Alpenraums" kommt normalerweise nicht in unseren tieferen Lagen vor. Hier gibt es dafür genug Arten aus anderen Ländern und Hybridsorten.

    Tanne, Fichte, etc. - sprich die ganzen Baumarten mit Harz bilden vermehrt Ablagerungen, wobei im Alpenraum fast nur mit Tanne geheizt wurde (wächst ja auch kaum was anderes). Man kann auch damit durchheizen (vor allem bei euren paar rm). Buche, Eiche und Co. fehlt dies eben.



    Zum Heizverhalten: Ich heize den Ofen in der Diele morgens nach dem Aufstehen ein, und dann wieder nachmittags bis zum Abend durch. So bleibt die Temperatur relativ konstant. Ich mag die Wärme aus Brennholz lieber.

    Hey, endlich mal eine Frage für die forstliche Lehrkraft ;) 50 €/rm ist lokal okay. Hier in Südniedersachsen zahlt man, mit Lieferung, gespalten, auf 1m abgelängt, 50,- € pro rm Buche (trocken), hab aber auch erlebt, dass ein Unternehmen in Hannover schon 300,- € hingeblättert hat. Das variiert, ebenso wie Wildpreise.


    Grundsätzlich unterschieden sich die Brennwerte pro kg zwischen den Baumarten recht wenig. Das spezifische Gewicht (trocken) eines Raummeters variiert jedoch sehr. Unsere schwerste Holzart ist hierzulande die Hain-/Weißbuche. Fichte und Tanne sind eher leicht, ebenso wie Kiefer oder Lärche. Die Hainbuche wird aber kaum gefördert, da das Holz, mal abgesehen vom Ofen, insgesamt recht unattraktiv ist.


    Ich verheize pro Jahr rund 15 - 20 rm, Restfeuchte 12 - 15 % (muss unter 20 % liegen). Vorwiegend Rotbuche, etwas Eiche und immer ein paar rm Fichte (bitte beachten, dass Fichten keine Tannen sind). Das Holz arbeite ich zwischen Februar und Juni auf, da ich es unter günstigen Bedingungen lagern kann, ist es ab September fertig zum Verfeuern (habe schon erlebt, dass zwei Jahre falsch gelagertes Holz mehr Restfeuchte hatte, als meins nach einem halben Jahr). Spart mir rund 1.600,- € p.a. an Heizkosten. Die zwei Jahre sind ein veralteter Wert. Wird aber oft kommuniziert, da das abgelagerte Holz beim Händler/Förster teurer ist und jemand der sich erstmalig mit Holz eindeckt so ganz schlicht mehr zahlt.


    Fi hat einen Heizwert von rund 1,4 MWh/rm, Buche 2,1. Um den gleichen Effekt zu erzielen braucht man demnach 1,5 rm Fi. Apfel müsste in der Mitte liegen.



    Z. T. Holzqualität: Da A-, B- oder C-Sortierungen selten verfeuert werden, bleibt nur das Brennholzsortiment der jeweiligen Holzarten für den Ofen. Die Holzqualität spielt keine Rolle in Bezug auf den Brennwert, lediglich die Baumart.

    Mea culpa. Ich dachte die Frage lautete:

    Zitat

    In der Klausur soll ich einen Unterrichtsentwurf erstellen. Ich bin aber unsicher, wie ich dabei vorgehen soll. Kann mir jemand helfen?

    Zitat

    Aber sowas kann ich doch nicht mit zur Klausur bringen?? Oder etwa doch?


    Das was ich gepostet habe ist der normale Unterrichtsentwurf für meine Referendare. Wenn die Frage lautete:
    "Hey, ich will nur so ein bisschen vor mich hinschreiben, ist das okay?", dann ist es nach meinem Dafürhalten völlig okay. Die mir bekannten Lehrer an allgemeinbildenden Schulen mussten zwar ein ähnliches Schema einhalten, aber das kann man glaube ich ignorieren. Warum ein Geschichtswissenschaftler ohne Kenntnisse der Fachdidaktik im Staatsexamen eine Klausur in und auf Spanisch(-didaktik?) korrigiert kommt mir zwar spanisch vor (pun intended), aber wenn der keine Ahnung hat, dann würde ich da auch nicht zu viel investieren. Läuft schon.


    So, genug Trolle angeguckt, gestreichelt und gefüttert. Ich hoffe, dass die echten Kollegen hier im Forum das große, im Raum schwebende "I" erkennen.

    Zum Lehrplan: Du kannst den gesamten Lehrplan auswendig? Über alle Schuljahre? Ggf. mit Bezug zu anderen Fächern? Und ggf. schulischen Arbeitsplänen (wenn diese berücksichtigt werden sollen)?


    Vor dem Hintergrund des Missverständnisses in Bezug auf die Reflexionsphase (Vollständige Handlung!) könnte auch dieser Punkt noch mal überdacht werden.


    Sonst, der Aufbau bei uns:
    1 Analyse des Bedingungsfeldes
    • Schüler, deren Vorbildung und Besonderheiten
    • Ausstattung des Klassenraums
    • mein Stand als Lehrer in der Klasse


    2 Analyse der curricularen Vorgaben
    • Rahmenrichtlinien/-lehrpläne/etc.
    • schulischer Arbeitsplan/Stoffverteilungsplan/etc.


    3 Makro
    • was, wann, wie


    4 Sachstruktur
    • was gehört alles dazu, etc.


    5 Begründung zu Auswahl und Reduktion
    • warum habe ich das gewählt und nicht das andere


    6 Begründung zu Methodik und Medieneinsatz
    • warum nehme ich dies und nicht das


    7 Ziele des Unterrichts
    • welche Kompetenzen sollen die Lernenden erwerben


    8 Geplanter Unterrichtsverlauf
    • was passiert in einer Stunde wann, wie und mit welcher Methode


    Grundlage des Unterrichts: vollständige Handlung oder Phasenmodell von FCS/o. ä. Methoden

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