Hm... zur Eingangsfrage gibt es aus der offenen Jugendarbeit einen Spruch: "Wo ein Wille ist, ist auch ein Busch!"
Rechtlich ist es klar: Schulveranstaltung = Alkoholverbot, es sei denn die Schulleitung genehmigt das vorher.
Sonst? Muss an die Klassenfahrten in meiner Schulzeit denken. Auf der in der 10. in Hamburg war eigentlich jeden Abend Party. Da haben die anderen recht gut gefeiert (von denen übrigens heute vier andere ebenfalls Lehrer sind), und aus den Astra-Dosen die eine oder andere Pyramide gebaut haben. Unser Klassenlehrer kam einmal ins Zimmer, sah die Sammlung und meinte nur trocken "ihr wisst was ihr tut"...
In der Jugendhilfe gibt es die Sicht, dass es den Sozialpädagogen meist lieber ist, wenn sie den Konsum von Alkohol mitbekommen und dementsprechend überwachen können. Halten etliche Kollegen im Rahmen der Abschlussfahrten ähnlich - aber da sind die Schüler üblicherweise über 18.