Beiträge von Seiteneinstieg

    Hallo Sissymaus, hallo Zusammen,


    Ich war gestern bei der Bezirksregierung und habe heute morgen auch noch mal eine Telefonat geführt. Die Ergebnisse:


    Die Zugangsvoraussetzung in OBAS §2 Absatz 1 Punkt :

    2. eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder eine mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss des Hochschulstudiums nachweisen kann

    Wir sehr streng gesehen. Es gibt da kein Ermessungsspielraum. Eindeutig NACH dem Abschluss. Selbst wenn die Ausbildung nach OBAS auch nur 2 Wochen vor Ablauf der zwei Jahre beginnt gibts Problem. Aber da sagte man mir, kann man noch mal ein Auge zudrücken.

    Die Anerkennung, die step meint, wurde von der BR ausgesprochen. Da wurde Dein Uni-Abschluss als 1. Staatsexamen anerkannt. Diese gibt es aber nicht mehr.

    Ja, das wurde mir auch erklärt.


    Auch wurde mir noch mal bestätigt, dass ich ins normale Ref komme, falls ich mein 1. Staatsexamen nachhole.


    Leistungen, welche ich in der Uni gemacht habe, z.B. im EW-Bereich, können anerkannt werden, so dass ich das in OBAS nicht mehr machen muss. Allerdings nur wenn dabei eine Prüfung nach § LABG abgelegt wurde.


    Mir wurde nun geraten, mich über lois zu bewerben. Wenn mich eine Schule möchte, ist es möglich, dass ich zunächst, um meine 2 Jahre Berufserfahrung voll zu bekommen, eine pädagogische Einführunf mache, dann als Angestellter weiter arbeite. Wenn ich dann zwei Jahre voll habe wäre es möglich dann OBAS dran zu hängen. Die ganze Sache könnte im bestfall 4 jahre dauern. :( Wenn es nicht galtt läuft bin ich bei erlangen meiner Lehrbefähigung über 40 und werde nicht mehr verbeamtet.


    Deweitern wurde mir gesagt, dass es gar nicht mehr so viele Stellen für OBAS gibt. Das lege daran, dass es nun genug fertige Refs und Studenten gäbe. Man erwartet, dass in ca 4 Jahren der Mangel behoben ist, so dass es eventuell schon in 2 jahren kein Obas mehr gibt.. zumindest nur sehr selten. Und wie immer sind da natürlich die Fächer Physik und Mathe am meinsten noch gefragt.


    Es kann also passieren, dass ich mit der pädagogischen Einführung beginne, und dann nach zwei Jahren bekomme ich kein OBAS-->> keine Verbamtung. (BEMERKUNG damit nun keiner anfängt zu Wettern: Mit ist schon klar, dass man Lehrer nicht wird um verbeamtet zu werden. Wenn ich mich für das Lehrersein entscheide, dann ist es eine langfristige Entscheidung. Ich habe aber Familie und durch mein Studium Schulden.)


    Ist für mich grade keine einfache Enscheidung...


    LG

    Hallo step,


    danke für deine Antwort,

    Du schreibst von dir "als Bewerber mit der Anerkennung eines nicht lehramtsbezogenen Hochschulabschluss" ... das würde bedeuten, dass du bereits eine Anerkennung aus "alten Zeiten" besitzt, denn es gibt heutzutage keine Anerkennungen mehr,

    ich galube du hast mcih falsch verstaden. Ich habe ja eventuell die Möglickeit, meine Studienleistungen anerkennen zu lassen. Eine Anerkennung ist Unisache und kann nicht durch ein OBAS beseitigit werden.


    Zitat

    Passt auch irgendwie nicht zum §2 - dort steht "lehramtsbezogen", du schreibst von "nicht lehramtsbezogen".

    (Nur um Verwirrungen zu vermeiden : Es handelt sich um Absatz 2, nicht §2.) Im Absatz 2 wird eine Ausnahmeregelung erwähnt, welche bei (wie du richtig schreibst) bei "lerhamtsbezogenen" Abschlüssen gilt. In Absatz 3 Steht dann dass bei Anerkennung einer "nicht lehramtsbezogenen" Ausbildung die in Absatzt zwei aufgeführte Ausnahmeregelung "GENEREL ERTEILT" ist.



    Ich war heute bei der BR, habe aber keine eindeutige Aussage bekommen, da der Verantworliche nicht da war und ich nur mit anderen Mitarbeitern reden konnte die sich abe rnicht sicher waren. Ich werde das Ergebnis gerne noch hier posten.


    Falls jemadn noch Wissen und Erfatungen hat um mir bei meinem Probnlem zu helfen würde ich mich über ein Post freuen.


    LG

    Hallo hein,


    dank für deine schnelle Antwort.


    zu 1) Ich zitiere ich aus der neuen OBAS §2

    zu 2) Ich habe in der OBAS im selben §2


    Zitat


    (2) Bewerberinnen und Bewerber mit lehramtsbezogenem Hochschulabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens sieben Semestern können abweichend von Absatz 1 in begründeten Ausnahmefällen nach Genehmigung des für Schulen zuständigen Ministeriums oder einer von ihm benannten Stelle an der berufsbegleitenden Ausbildung teilnehmen. Die Genehmigung kann insbesondere aus Gründen der Gewährung von Vertrauensschutz, zur Qualifizierung langjährig im Schuldienst Beschäftigter oder in den Fällen, in denen der lehramtsbezogene Abschluss in einem Zweitstudium erworben wurde, erteilt werden. In diesen Fällen entfällt das
    Erfordernis der positiven Prognose über den Ausbildungserfolg nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 4. Bewerberinnen und Bewerber nach Satz 1 dürfennur für das Lehramt und nur für die Fä
    cher an der berufsbegleitenden Ausbildung teilnehmen, die dem lehramtsbezogenen Hochschulabschlussentsprechen.


    (3) Für Bewerberinnen und Bewerber mit der Anerkennung eines nicht lehramtsbezogenen Hochschulabschlusses als Erste Staatsprüfung für ein Lehramt nach § 20 des Lehrerausbildungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (GV. NRW. S. 325 –BASS 1 – 8 ü), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlcher Vorschriften vom 21. April 2009 (GV. NRW. S. 224), sowie den entsprechenden Vorgängerregelungen gilt die Ausnahmegenehmigung nach Absatz 2 als generell erteilt. Absatz 2 Sätze 3 und 4 gelten entsprechend

    Ich verstehe das nun so, dass ich "als Bewerber mit der Annerkennung eines nicht lehramtbezogenen Hochschulabschluss" die Ausnahmegegelung unter (2) erteilt bekomme, nähmlich die Genehmigung " an der berufsbegleitenden Ausbildung teil(zunehmen)"


    Versteh ich das so richtig? Und wenn ja. Ist es dann nur bei einr "Vollanerkennung", also so, dass ich die Stattsprüfung nicht mehr machen muss. Oder reicht die Anerkennung meines kompletten Hauptfaches?


    Ich möchte OBAS in NRW machen. Welches Amt ist zuständig für mich. Also wo bekomme ich entgültige und mehr oder weniger bindende AUsagen?


    DAnke!
    LG

    Liebe ForumsmitgliederInnen, liebe HelferInnen,


    ich habe mich schon im Forum umgeschaut aber immer noch keine klare Antwort für meine Situation bekommen:


    Zunächst: Ich bin 35 Jahre alt und habe ein Diplom in Physik seit letzten Jahres


    Es gibt ja die Zugangsvoraussetzungen: 2 Jahre Berufserfahrung oder 2 Jahre Kindererziehung NACH Abschluss.


    Meinen Frage:


    1) Ist es ganz sicher, dass die Erziehungjahre VOR Beendigung meines Studiums nicht angerechnet werden? Denn macht es einen Unterschied ob ich ein Kind danach oder davor erziehe? Ich würde sogar sagen, dass ich im Studium noch viel mehr Zeit mit meinen jetzt fünf jähriges hatte, also die Erfahrung intensiver war. Gibts es da Ausnahemn? Hat da jemand Erfahrungen gemacht?


    2) Ich habe überlegt, mein 1. Staatsexamen an der Uni nachzuholen. (Glücklicherweise hatte ich mich beim Studienbeginn dafür zusätzlich eingeschrieben und bin es heute noch.) Ist es möglich dann ins OBAS zu kommen, auch ohne Berufserfahrung?
    Und wenn Ja: Brauche ich für das 1. Staatsexamen auch den EW-Teil? Denn das macht mann doch eh im OBAS, oder? Und überhaupt. Kann man in der Uni auch nur einen Teil machen um früher ins OBAS aufgenaommen zu werden. Also, z.B. nur den Teil fürs Fach Physik? Sprich ein Fach? Denn die 1/3 Regel von OBAS fürs 2. Fach erfülle ich.



    Vielen Dank im Voraus


    LG

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