Der Umstand, dass es an der Sekundarschule Sek II Stellen gibt leitet sich aus dem Schulgesetz ab. Dort steht:
"Die Sekundarschule umfasst die Klassen 5 bis 10. Sie gewährleistet inallen Organisationsformen auch gymnasiale Standards." Damit "gymnasiale Standards" gewährleistet werden können, braucht es eben auch Gymnasiallehrer - also Sek II Stellen. Es sind übrigens 16,5% der Stellen an einer Sekundarschule, die für den höheren Dienst zur Verfügung stehen. Dabei handelt es sich nicht nur um Studienratstellen (A13) sondern auch Oberstudienratstellen (A14)! Diese Stellen sind keine Funktionsstellen (!) sondern lediglich mit einer Aufgabe (Sicherheitsbeauftragter, Berufswahlkoordinator, ...) verbunden.
Ich gebe allen Recht, die geschrieben haben, dass es reine Theorie ist, dass die Sekundarschulen gymnasiale Standards abdecken müssen. KInder die gymnasiale Ansprüche haben, sind eher selten an Sekundarschulen zu finden.
Wer eine Oberstudienratstelle an einer Sekundarschule abbekommt, kann sich glücklich schätzen. Er kommt in eine Besoldungsstufe (A 14), die eigentlich Schulen mit Oberstufe vorbehalten ist. Das heißt es entfallen bei gleicher Bezahlung und Unterrichtsverpflichtung (25,5 Stunden) Leistungskurse und damit verbundene aufwendige Korrekturen, Abiturprüfungen, "schwierige Anwalteltern" etc. Allerdings bekommt man mehr Inklusion und schwierige Schüler. Wer damit klarkommt hat eine Superstelle.