Beiträge von Neuling2013

    Hallo,


    ich bin noch recht neu im Lehrerberuf und habe zu Beginn des Schuljahrs sehr spontan einen Deutsch-LK übernehmen dürfen. In dem Zusammenhang nutze ich die „Ferien“ nun, um mich etwas genauer mit der Obligatorik für 2015 zu beschäftigen, als es mir bisher möglich war, und ich muss gestehen, dass ich daraus nur bedingt schlau werde.


    Sehe ich das richtig, dass ich u. a. zwei Epochenumbrüche thematisieren soll (18./19. Jh. am Beispiel des Dramas und 19./20. Jh. am Beispiel epischer Texte), in beiden Fällen aber nicht jeweils ein Werk von vor und eines von nach dem Epochenumbruch behandele (und diese dann vergleichen kann), sondern dass ich für den ersten Epochenumbruch zwei Dramen aus der Zeit vor dem Umbruch thematisiere und für den zweiten Epochenumbruch zwei Romane aus der Zeit nach der Jahrhundertwende? Wie soll ich denn dann den Epochenumbruch behandeln? Suche ich selber jeweils ein zusätzliches Werk aus, das ich mit den obligatorischen Werken vergleiche (was zeitlich arg knapp werden dürfte), oder wie ist das gemeint?


    Natürlich weiß ich, dass ich nicht nur die in der Obligatorik vorgesehenen Werke behandeln darf, aber wenn ich zusätzlich noch alle Vorgaben der Richtlinien mit berücksichtige (u. a. Literatur vor 1700, ein ins Deutsche übersetztes Werk, eine fachübergreifende Reihe etc.), die in der Obligatorik gar niicht vorkommen, werden ich zum Abi 2015 niemals mit dem Stoff durchkommen.


    Meine erfahrenen Kollegen an der Schule sagten mir nur, ich solle mir nicht so viele Gedanken machen und einfach die Obligatorik abarbeiten.


    Stimmt das? Wie macht ihr das? Ich freue mich auf eure Erfahrungen!


    Ein dankbarer Neuling

    Leider war ich mit meiner Reaktion so langsam, dass ich die letzten Antworten noch gar nicht gesehen hatte...


    kleiner gruener frosch: Ich gehöre nicht zur Bezirksregierung Arnsberg und war auch im Ref. nicht da, werde da aber weiterforschen, vielleicht findet sich ja doch noch etwas. Die KollegInnen konnte ich noch nicht befragen, das werde ich aber morgen nachholen. Außerdem bekommt der Fachleiter noch eine Mail, vielleicht hat der ja eine Dienstanweisung o. ä. dazu.

    @TwoEdgedWorld: Danke für den Hinweis auf das Rechtsforum, das kannte ich noch gar nicht.


    Bolzbold: Vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen. Ich fürchte, ich hätte die Auskunft des Fachleiters wirklich nicht einfach glauben dürfen, obwohl wir das damals ausführlich so thematisiert hatten. Aber wer kann schon jede Info, die er von den Ausbildern im Ref. bekommt, im Hinblick auf die Übereinstimmung mit der Rechtslage überprüfen.


    Es geht mir auch gar nicht darum, dass ich unbedingt die 5 geben möchte, sondern ich habe das in der Annahme getan, ich müsste so entscheiden. Die Darstellungsnote habe ich immer mit ca. 1/3 der Gesamtnote gewichtet (kann je nach Art der Arbeit etwas abweichen), nur in dem einen Fall, den ich jetzt auch zum ersten Mal hatte, dass Inhalt und Darstellung so auseinander klaffen und der Inhalt alleine schlechter als 4- ist, habe ich (wie gesagt, weil wir es so gelernt haben) die Note der Darstellung zwar ausgewiesen, aber eben nicht in die Gesamtnote mit einfließen lassen.


    Vermutlich werde ich hier also zurückrudern müssen und hoffe mal, dass das nicht zuviel Ärger gibt. Falls jemand doch noch andere Infos hat, freue ich mich über Hinweise (für andere Bundeslaänder habe ich so etwas gefunden).


    Beste Grüße
    Neuling

    Danke!


    Über den Satz bin ich auch gestolpert, frage mich aber, ob ich den auch auf die einzelnen Bewertungsbereiche einer Klassenarbeit beziehen kann? Denn als Gesamtnote (und so argumentieren auch die Eltern) käme ja sonst bei einer doppelten Gewichtung des Inhalts- und einer einfachen Gewichtung des Darstellungsteils eine 4 heraus.


    Neuling

    Guten Abend,



    nachdem ich nun schon viele Monate hier mitlese und bereits
    zahlreiche Anregungen bekommen habe, hoffe ich auf Hilfe bei einem aktuellen Problem:



    Die Situation: Einer Schülerin der 8. Klasse gebe ich im
    Fach Deutsch für den inhaltlichen Teil einer Klassenarbeit eine 5, für den
    Darstellungsteil eine 2. Im Fachseminar (ich komme frisch aus dem Referendariat)
    haben wir gelernt, dass in einem solchen Fall die Gesamtnote dennoch 5 sein
    muss, da eine nicht mehr ausreichende Leistung nicht durch eine entsprechend gute
    Darstellungsleistung ausgeglichen werden kann. Dies sei dem Schüler durch einen
    kurzen Kommentar transparent zu machen. Daran habe ich mich bei der Bewertung
    orientiert und der Schülerin als Gesamtnote eine 5 gegeben. Prompt bekomme ich
    daraufhin eine Rückfrage der Eltern, sie könnten das nicht nachvollziehen und würden
    gerne die gesetzliche Grundlage dafür sehen.



    Nun habe ich schon einige Stunden mit der Suche danach verbracht,
    bin aber (zumindest für NRW) nicht fündig geworden. Suche ich einfach an den
    falschen Stellen oder hat uns unser Fachleiter da etwas Falsches erzählt?



    Danke schon jetzt für jede mögliche Hilfe!
    Ein hilfesuchender Neuling

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