Die SL hat - zumindest bei uns in NDS - schlicht nichts mitzureden bei der Bewertung einer Klausur.
Das ist bei uns leider anders: BBiSchulO RP § 34 (4): Die Leistungsbeurteilung erfolgt durch den unterrichtenden Lehrer. Hält der Schulleiter in Ausnahmefällen die Änderung einer Note für notwendig, so ist das Einverständnis mit dem Lehrer anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet der Schulleiter im Benehmen mit der Fachkonferenz.
Unsere SL hat dies auch schon durchgezogen und eine Zeugnisnote verbessert, um einem Schüler einen Abschluss zu ermöglichen.
So hat z.B. das OVG NRW 2021 die bewusste Mitführung des eingeschalteten Smartphones am Prüfungsplatz gar als besonders schweren Fall des Täuschungsversuchs gewertet (AZ 6 B 1868/20).
Danke dir für dieses Urteil, das ich mit Interesse gelesen habe. In dem Fall hat aber der Schüler das Handy zweimal benutzt bzw. aus der Tasche gezogen, was von zwei unterschiedlichen Prüfungsaufsichten bezeugt wurde.
Ich frage mich, was konkret bei mir an der Schule passieren würde, wenn einem Schüler das Handy aus der Tasche rutscht und ich dies alsTäuschungsversuch sanktionieren würde.
Ich bin mir sehr, sehr sicher, dass ich nur Rumreißerei hätte, der Schüler sich bei der SL beschweren würde und ich alles zurücknehmen müsste. Auf sowas hab ich keine Lust.
Ich verstehe euch aber, die ihr Handys ablegen lasst.