Hallo,
ich bin Referendarin in Elternzeit und demnach weiter beihilfeberechtigt. Nun habe ich im letzten Halbjahr 10 Stunden als Lehrauftrag gearbeitet. Zuerst hatte der Sachbearbeiter mich bei einer gesetzlichen KK angemeldet, aber dann wurde ich wieder abgemeldet und war weiter privat versichert. Nun habe ich einen neuen Lehrauftrag in einem anderen Bundesland und die zuständige Sachbearbeiterin sagt, dass ich mich auf jeden Fall gesetzlich versichern muss, da ich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausübe. Meine Krankenkasse sagt, dass der Beihilfeanspruch "vorgehen" würde...was stimmt denn nun? Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?
Gruß, Nika