Beiträge von Doris

    Hallo,


    also ich fände die Idee mit Stoff über Europa bzw. Deutschland ganz gut.


    Gib doch einfach mal Karten aus und lasse die Herrschaften mal ohne Atlas bestimmte Flüsse, Gebirge bzw. Städt suchen.


    Es ist erstaunlich, wo manche suchen werden.


    Momentan macht nämlich meine hoffnungsvolle 6.Klässlerin das Thema Europa und seine Topographie. So werden z.B. die Hauptstädte der europäischen Staaten auswendig gelernt.


    Ob das die 13.Klässler noch wissen?


    Es könnte die jungen Herrschaften auch daran erinnern, dass man immer etwas tun muss.


    Doris

    Hallo an alle Lehrer bzw. Referendare, die einen Job suchen,


    ich hoffe es hilft jemanden


    Doris



    Ahnen sucht Lehrer in Ostdeutschland
    Bildungsministerin bietet Beamtenstellen in Rheinland-Pfalz an - Bedarf in ländlichen Regionen


    MAINZ (wif). In den nächsten Jahren droht in Rheinland-Pfalz ein Mangel an Lehrern. Viele Pensionierungen und die zu geringe Zahl an Hochschulabsolventen führen dazu, dass manche Fächer nicht mehr in vollem Umfang unterrichtet werden können. Bildungsministerin Doris Ahnen (SPD) hofft jetzt auf den Zustrom von Pädagogen aus Ostdeutschland. Ahnen lockt Lehrer aus den fünf neuen Ländern mit freien Beamtenstellen.



    Die Ministerin bestätigte gestern gegenüber der RHEINPFALZ den Vorstoß, den sie als „unspektakulär" beschreibt. Neben dem Landesprogramm für Quer- und Seiteneinsteiger sei das Werben um Pädagogen in Ostdeutschland „eine von mehreren Maßnahmen", die das Land ergreife, um die absehbaren Lücken in den Lehrerzimmern zu schließen. Einen „Massenansturm" auf die Stellen in Rheinland-Pfalz erwartet die Ministerin nicht.



    Gleichwohl stehen die Chancen offenbar gut, dass vor allem jüngere Ostdeutsche die Offerte aus Mainz als Chance begreifen. Denn in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit erheblich mehr Lehrer als Stellen. Schuld daran ist der Umstand, dass nach dem Mauerfall „die Geburtenrate weg gekracht ist", wie Jens Antefuhr vom Kultusministerium in Sachsen-Anhalt es formuliert. Verglichen mit 1990 gebe es heute in der Mittelstufe nur noch die Hälfte der Schüler. Auch in Sachsen stehen die Zeichen auf Sturm: „Die Schülerzahlen sinken dramatisch", erklärt Kultusminister Steffen Flath (CDU). Nach der Prognose seines Ministeriums wird in den nächsten zehn Jahren die Zahl der Schüler im Freistaat um über 120.000 und damit um fast 24 Prozent sinken. Flath rechnet damit, dass etwa 100 Mittelschulen und bis zu 25 Gymnasien geschlossen werden müssen. In Mecklenburg-Vorpommern wurden die Altersteilzeitregelungen für Lehrer deshalb erheblich verbessert und Wechsel in andere Bundesländer durch eine Rückkehrgarantie erleichtert. Aber auch wer noch einen sicheren Job hat, könnte sich für einen Umzug an Rhein oder Mosel erwärmen: Lehrer bekommen im Westen mehr Geld.



    Bildungsministerin Ahnen spricht in einem Brief an ihre fünf Amtskollegen im Osten von einem „großen Bedarf" an Lehrkräften in bestimmten Fächern, vor allem im mathematisch-naturwissenschaftlichen und musischen Bereich (siehe Info-Kasten). In der Grundschule, so heißt es weiter, „beschränkt sich der Bedarf auf Schulen im ländlichen Raum". Die Einstellungen sollen in der Regel im Beamtenverhältnis erfolgen, außer bei bisher angestellten Lehrern, wenn sie älter als 40 Jahre sind. Übernommen werden sollen auch so genannte Diplomlehrer und „Lehrer für untere Klassen", die nach altem DDR-Recht ausgebildet wurden. Allerdings muss hier geklärt werden, ob die in Rheinland-Pfalz erwarteten Fachkompetenzen vorliegen.



    Kommentar



    Gefragte Fächer


    Grund- und Hauptschulen:



    Alle Hauptschulfächer, insbesondere Musik, Mathematik, Englisch, Physik/Chemie, Bildende Kunst, Deutsch, Sport, Wirtschafts- und Arbeitslehre/Technik, Wirtschafts- und Arbeitslehre/Haushalt.



    Gymnasien:



    Informatik, Physik (Schwerpunkt Experimentalphysik), Musik, Bildende Kunst, Evangelische Religion, Latein.



    Realschulen:



    Physik, Englisch, Chemie, Französisch, Musik, Bildende Kunst.




    MUELLEJ / MUELLEJ
    Quelle:
    Publikation: DIE RHEINPFALZ
    Regionalausgabe: Ludwigshafener Rundschau
    Datum: Nr.26

    Hallo,


    ich als engagierte Mutter bin eigentlich entsetzt, dass es sich Eltern so einfach machen können.


    Es sind natürlich einige Abläufe einzuhalten, aber mir ist es unverständlich, dass so lange damit gewartet wird, bis das JA eingeschaltet wird.


    Zum Wohle des Kindes müsste, wenn die Eltern nicht reagieren, sehr schnell da Jugendamt zur Mitarbeit aufgefordert werden.


    Ich hoffe für Dich, dass Dir diese Last bald abgenommen wird, denn so etwas stört und andere Kinder darunter leiden.


    Doris

    Hallo Niklas,


    so etwas habe ich meiner Tochter von mir aus aufgetragen, wenn es Vorfälle gegeben hat und sie darin verwicklet war, bzw beteiligt (egal ob als Täter oder Opfer, so ganz unschuldig ist ja nie jemand, da reicht es schon, zu schnell eingeschnappt zu sein).


    Leider haben die Lehrer zumindest in der "alten Schule" nicht reagiert, bzw nicht so wie ich es von Lehrern erwartet hätte. Denn es muss für ein Kind furchtbar sein, wenn es sich sein Leid von der Seele schreibt und nur die Frage erhält: "Willst Du die Schule wechseln?"


    Aber das mit dem Bericht, auch wenn es die Sicht des Kindes ist, ist sehr gut.


    Natürlich müssen die Eltern mit den Kindern darüber reden und klarmachen, was nicht ok war (falls das Kind es nicht erkannt hat).


    Es ist aber schlimm, wenn man Eltern erst einmal den Sinn solcher Berichte erklären muss.


    Niklas, was sind "schwere" Vergehen?


    An unserer Realschule werden die Strafen nämlich fast inflationär verteilt.


    Doris

    Hallo,


    also ich kenne das ja noch als Schülerin, da wurde zuerst einmal die Arbeit angesehen, um zu sehen, wo die Fehler sind.


    Dann wurden die Punkte gezählt, denn auch Lehrer sind Menschen und es irrt der Mensch so lang er strebt.


    Ich habe oft Fehler entdeckt, da es ja bei der Masse der Arbeiten gar nicht ausbleiben kann, dass man Fehler macht.
    Wie oft arbeiten denn Lehrer am späten Abend, wo andere schon lange müde in der Couch hängen?


    Wenn man dann einen anstrengenden Tag hatte, ist das bestimmt nicht einfach


    Meine Tochter ist da noch etwas unbedarfter mit ihren 12 Jahren, für sie machen Lehrer keine Fehler. Also schaue ich mir das immer an und habe, zumindest in unserer Ex-Schule (Wechsel wg. Mobbing) bei sehr vielen Arbeiten und Tests Fehler entdeckt.


    Da wurden Punkte vergessen, Aufgaben wurden als falsch gewertet, obwohl richtig (allerdings wollte der Biolehrer trotz Beweisen aus Fachbüchern nicht einsehen, dass Meerschweinchen Nestflüchter sind).



    Vielleicht hat der Schüler wirklich nicht gemogelt, allerdings würde ich ihm auf den Zahl fühlen (und zwar in der nächsten Stunde) und bei ihm für die Zukunft Kopien machen. Die Punkte würde ich mit viel Bauchweh geben.


    Ich fände es ja furchtbar, wenn man den Kindern nicht mehr vertrauen kann. Aber es gibt da ganz gerissene Früchtchen.


    Doris

    Hallo,


    Strafarbeiten gab es bei uns an der Gs, allerdings hatte meine Tochter nicht unbedingt oft damit zu tun. Ich habe aber mal angeregt, dass es nicht sinnvoll sein kann, einen Satz 10 mal schreiben zu lassen.


    Besser wäre es doch (gerade in Klasse 3/4), eine Aufsatz schreiben zu lassen.


    Strafen sollten aber nachvollziehbar sein und nicht vergeben werden, wenn der Lehrer die "Tat" nicht gesehen hat.


    In Klasse 5 haben die Lehrer einigen Kindern auch recht inflationär Strafarbeiten verteilt, aber u.U. wegen nicht nachvollziehbarer "Taten".


    Allerdings hatte ich kein Mitleid mit meiner Tochter, als sie wegen "Schwätzens" einen Strafe erhielt. Die junge Dame macht sie dann auch ohne Murren, ich hätte die Strafe allerdings geändert. Denn einen Satz 40 mal schreiben zu lassen, ist unsinnig.


    An der hießigen Realschule arbeitet man bei Strafarbeiten mit "Aufsätzen". Das hat den Vorteil, dass die Kinder nachdenken müssen. Laut meiner Tochter gibt es ziemlich oft Strafen, da die Kinder ja nicht ständig brav sind.


    Die neueste Strafarbeit betrifft ca. die Hälfte der Klasse, die jungen Herrschaften sind nicht in die Pause nach draußen gegangen, sondern im Klassensaal. Dies taten sie, um einer Kameradin Gesellschaft zu leisten, die momentan nicht gut laufen kann. Zwar darf 1 Kind da bleiben, aber doch nicht ca. 10 Kinder!


    Deshalb dürfen diejenigen, die zuviel waren, die Hausordnung abschreiben.


    Besser fände ich es allerdings, wenn man den Kindern den Sinn erklären würde, warum die Kinder alle in der Pause sind. (Aufsichtspflicht, Gefahr von Unfällen, wenn jedes Kind sich anderswo aufhält). Ich habe meiner Tochter dies erklärt.


    Allerdings werde ich mich nicht damit einverstanden erklären, sollte dazu nachsitzen verordnet werden. Denn so etwas bringt die Planung aller notwendigen Therapietermin aus dem Lot.


    Mal sehen, wann der Termin gesetzt wird. Ich hoffe, dass die Schule uns Eltern informiert.


    Persönlich finde ich Strafarbeiten genauso unsinnig wie viele, allerdings muss man Konsequenzen setzen - die Frage ist nur wie.


    Doris

    Hallo,


    ich könnte Dir etwas zumailen, wenn Du willst.


    Als meine Tochter noch in der GS war, hatten die Kinder ein Regelheft zu sehr vielen Themen


    Mathe
    SU
    Aufsatz
    Rechtschreibung
    Grammatik


    Das habe ich dann in mühevoller Kleinarbeit in den Compi eingegeben, weil die Inhalte so toll und nachvollziehbar waren, dass viele Bekannte mit GS-Kindern dies auch wollten.


    Die Regeln sind sehr anschaulich und vor allem können die Kinder dies später auch noch benutzen.


    Meine Tochter ist jetzt in Klasse 6 und ein Blick in das Heft hilft noch immer bzw. kann sehr gut zur Vorbereitung genutzt werden.


    Doris

    Hallo,


    ich bin ja auch Beamtin, allerdings im Verwaltungsbereich.


    Bei uns gab es vor ein paar Jahren noch die Regelbeurteilung, da wurde jede Nase vom Vorgesetzten beurteilt (so alle 4 Jahre) und danach sollte sich dann zeigen, wer mit Beförderungen "dran" ist.


    Objektiv sind diese Beurteilungen nie. Da kann der Erstbeurteiler den Kandidaten nicht recht leiden und sucht nur nach Fehlern, mal ist es der Zweitbeurteiler.


    Dann gab bzw. gibt es die Hürde der Gauß´en Normalverteilung. Damit kann man immer begründen, dass einem ungeliebte Mitarbeiter mit schlechter Note durchkommen, egal ob das stimmt oder nicht.


    Erstaunlicherweise gab es bei uns dann Abteilungen mit sehr vielen Überfliegern, sprich, fast 80% 1er und gute 2 er. Dann gab es Abteilungsleiter die nahmen das wirklich ernst und gingen hart vor. Was dies für Beförderungen hieß, kann sich jeder ausmalen.


    Momentan gibt es nur noch die Anlassbeurteilung. Da wird man beurteilt, weil man sich z.B. auf eine Beförderungsstelle bewirbt. Ich habe es bei einem Kollegen erleben müssen, der wurde geködert, er solle sich doch bewerben, er bekäme die Beurteilung, die er braucht. Was bekam er? Eine 3! Damit war dann Essig.


    Ein weiteres Problem war es auch immer (ist es noch immer), wenn man schwerbehindert ist. Es gibt zwar Vorgaben, wonach man nicht nur die äußerlich sichtbaren Auswirkungen in eine Beurteilung einfließen lassen muss, aber wie das denn nachweisen? Ich bekam einmal zur Antwort, dass das ja unerheblich wäre, da ich keine Behinderung im Kopf hätte. Für mich ist jeder Tag mehr Kampf wie für einen gesunden Kollegen und ich leiste nach Aussage meiner Chefs genau so viel und in genau der gleichen Menge und Qualität. Nur müsste das nicht honoriert werden?


    Mal sehen also, was die neuen Regelungen bringen. Gut, man könnte mehr als A 13 werden. Mir reicht es schon, wenn mein Gehalt so bleibt wie es ist und ich keine Kürzungen erhalte.


    Bei Lehrern stelle ich mir das noch schwerer vor. Ich habe dadurch, dass unsere Tochter die Schule in der Orientierungsstufe gewechselt hat, sehr große Unterschiede in Unterrichtsqualität und dadurch Lehrerqualität erlebt.


    Der "alte"Biolehrer ließ nur aus dem Buch abschreiben und abmalen, hatte asbachuralte Vorlagen (z.B. Skelett). die Kopien waren oft so schlecht, dass ich die Vorlagen einscannte und im PC bearbeitete, damit man vernünftig damit arbeiten konnte.


    Die jetzige Biolehererin hat eigene Hefttexte, gute Vorlagen und gibt sich sehr viel Mühe.


    Aber vermutlich würde der alte Lehrer besser dastehen, weil fast vorm Ruhestand und deshalb mehr Erfahrung.


    so habe ich sehr viele Unterschiede erlebt und auch sehr unterschiedliche Leistungsanforderungen an die Kinder.


    Klar, die Noten meiner Tochter sind etwas gesunken, aber zwischen Regionalschule mit angeblichen Realschulniveau und einer Realschule gibt es nun mal Leistungsunterschiede.


    Ist aber ok so, dass meine Kleine mehr tun muss.


    Bei Lehrern muss man ganz genau aufpassen, denn bei einigen Fächern muss man sehr viel korrigieren, bei anderen nicht. Einige Fächer muss man ständig verändern in der Vorbereitung, einige Fächer unterliegen nicht so vielen Änderungen.


    Ich hoffe für uns alle, dass es wirklich Verbesserungen bringt.


    Deshalb hoffe ich, dass die engagierten Lehrer die Nase vorn haben. Da könnten dann aber Eltern helfen.


    Doris

    Hallo,


    zunächst einmal habe ich so eine Bemerkung weder in meiner Schulzeit von meinen Lehrern gehört, noch von den Lehrern meiner Tochter.


    Zu meiner Zeit wurde ein Nachtermin gestellt, wie auch bei meiner Tochter. Die Lehrer meiner Tochter geben meistens die Arbeiten erst dann heraus, wenn die fehlenden Kinder nachgeschrieben haben. Da wird einfach die gleiche Arbeit genommen.


    Ganz kann ich nicht verstehen, was die Lehrerin meint. Schließlich sollte sich eine Arbeit aus dem Unterricht ergeben und dürfte eh keine Überraschungen bergen, sofern man ordentlich vorbereitet ist.


    Ich hatte sogar Lehrer, die hatten doch tatsächlich eine Ersatzarbeit im Ärmel.


    In RLP gibt es dazu Vorschriften, wahrscheinlich ist das bei Euch auch so.


    Zumindest sollte die Lehrerin erklären, wie sie auf die Note ohne Arbeit kommen will.


    Hier Auszug aus Schulordnung RLP:


    §49 Nicht erbrachte Leistungen
    (1) Versäumt ein Schüler einen Leistungsnachweis mit ausreichender Entschuldigung, so kann ihm ein Nachtermin gewährt oder seine Leistung auf andere Art festgestellt werden; ein Nachtermin oder eine andere Leistungsfeststellung ist anzusetzen, wenn andernfalls eine hinreichende Zahl von Leistungsfeststellungen zur Bildung der Zeugnisnote nicht erreicht wird. Versäumt ein Schüler der Oberstufe des Gymnasiums in einem Kurs eine Kursarbeit mit ausreichender Entschuldigung, so erhält er einen Nachtermin. Versäumt der Schüler auch den Nachtermin mit ausreichender Entschuldigung, so kann der Fachlehrer auf eine andere Art die Leistung feststellen


    Doris

    Hallo,


    bei mir fiel das (leider) zusammen (mir wurde die Probezeit verlängert), aber so viel ich weiß, muss man nur wieder für den Lebenszeitbeamten.


    Ich halte das eigentlich unsinnig. Bei der Einstellung wird man untersucht, für den Beamten auf Probe und für den Lebenszeitbeamten.


    Das ist um so witziger, als dass ich noch behindert bin und sich bei mir leider nichts bessern kann.


    Aber bisher wurde, so glaube ich, jeder genommen, wenn er gut im Job ist. Allerdings kommt es ganz auf die Laune des Amtsarztes an, ob er nicht wegen einiger Blutwerte einen weiteren Bericht beim Hausarzt fordert ( Kollege musste zusätzlich zum Augenarzt und nochmal Blut nehmen lassen beim Hausarzt).


    Bei mir ist das mit der Verbeamtung auf Probe allerdings schon 16 Jahre her und die Lebenszeitverbeamtung 13 Jahre.


    Doris

    Hallo,


    ich weiß nur, dass es da ein Buch gibt das heißt:


    "Bei Stopp ist Schluss", es ist so wie ich weiß, für GS geeignet, wurde aber von der Lehrerin meine Tochter in Klasse 5 auch angewandt.


    Doris

    Hallo,


    ich bin immer skeptisch, wenn eine Methode nur aus der eigenen Tasche zu bezahlen ist.


    Es ist bestimmt unbestritten, dass man einige Bewegungsstörungen mit bestimmten Übungen verbessern kann (z.B. die Überkreuzübung).


    Verschiedene Übungen, die auch in der KG gemacht werden, helfen durch eine verbesserte Koordination und bessere Bewegungen bestimmt zu verbesserten Selbstbewusstsein.


    Der Mensch ist zu komplex, um schematisch vorzugehen.


    Wenn ein Kind Probleme hat, muss man oft auf vielen Ebenen arbeiten. Da kommen neben Psycholgen, KG , Lehrer, aber vor allem elterliche Konsequenz zum Einsatz.


    Entwicklungsverzögerungen geben nicht das Recht, dass man sich falsch verhält und anderen das Leben schwer macht. Solche Kinder brauch eine klare Linie, Konsequenz und eine gehörige Portion Strenge.


    Zu sehr betüteln, bedauern und Verständnis zeigen, schaden einem Kind eher.Einem Kind muss man auch mal etwas abfordern, es an seine Grenzen führen und verlangen, dass Aufgaben erfüllt werden. Forderung tut Kindern gut, dadurch können sie sehen, was sie erreichen können.


    Zu sehr der Schmusekurs tut nicht gut.


    Erziehung ist nicht einfach, besonders nicht bei Kindern, die etwas schwierier sind.


    Meine Tochter beschwert sich immer, dass sich sehr streng bin, aber je konsequenter wir sind, desto besser läuft es.


    Daneben gibt es diverse Therapien, Sport, Pfadis, Konfis.


    Einem Problem begegnet man auf vielen Ebenen.


    Aber Wundermitteln gibt es nicht.


    Ein ausgerenkter Halswirbel kann die Haltung stören, Schmerzen verursachen und dadurch evt. zu Konzentrationsstörungen führen, aber Ungehorsam wird dadurch nicht ausgelöst. Deshalb kann die Beseitigung der Blokade zwar das Wohlbefinden erhöhen, aber aus einem Saulus keinen Paulus machen.


    Meine Tochter weiß, warum sie ver. Termine hat, aber sie weiß, dass sie es ist, die etwas bewirken kann, wenn sie will.


    Das müssen Eltern den Kindern vermitteln.


    Lehrer sollten informiert werden, um entsprechend zu reagieren.


    Ich erwarte vom Lehrer nur Gerechtigkeit, Gleichbehandlung und Zuhören, wenn Eltern sich mitteilen. Wenn Lehrer dann verstehen, warum ein Kind z.B. eine Sozialphobie hat, können die Lehrer zumindest etwas unterstützen.


    Doris

    Hallo,


    vielleicht kann ich etwas weiterhelfen.


    Mit den Steuerklassen wurde ja schon erklärt. Geht also das Gehalt weit auseinander ist III/V üblich, verdient man gleich viel, dann sollte man IV/IV wählen.


    Mit den Zuschlägen ist es auch nicht unbedingt kompliziert.


    Entweder ihr einigt euch, wer den Verheiratetenzuschlag erhält oder ihr teilt ihn 50:50, der Zuschlag für das Kind ist bei dem, dessen Kind es ist.


    Was ihr auch regeln müsst ist die Privatkasse. Ich kann nur schildern, wie es bei uns ist. Ich gehe arbeiten und Männe ist bei mir mitversichert (Hausmann), denn für den Partner werden 70% übernommen, für Kinder 80% der Krankheitskosten.


    Wie das allerdings ist, wenn beide arbeiten als Beamte, keine Ahnung. Auf jeden Fall wäre es ungerecht, wenn sich beide mit 50% versichern müssen.


    Ich habe z.B. noch einen Behindertenfreibetrag, das wird aber automatisch eingetragen.


    Doris

    Hallo,


    ich komme aus Neustadt an der Weinstraße.


    Die Schule ist an einem Schulzentrum. HS und RS sind getrennt. Insgesamt besuchen etwas 2000 Schüler das Schulzentrum, also so ein richtiger Bildungsschuppen.


    Das Kollegium ist so, empfinde ich, recht altersgemäß durchmischt. Allerdings ist wohl der Frauenanteil ziemlich hoch, Töchterlein hat fast nur Frauen als Lehrer (was ihr nicht unbedingt gefällt).


    Allerdings sind auch Lehrer an der Schule, die mein Mann vor über 20 Jahren schon hatte.


    Unsere Stadt ist auch ganz schön (was willst Du denn im Landkreis Mayen-Koblenz? Das ist doch am Ende der Welt! Ich habe in Mayen Verwaltungsrecht studiert).



    Aber ich drücke die Daumen, dass es die Wuschregion wird!


    Meine Tochter mag deine Fächer übrigens sehr (sie mag außer Sport eigentlich alles).


    Doris

    Hallo,


    hier Auszüge aus unseren Schulordnungen.


    Grundschule:


    37 Klassenarbeiten, schriftliche Überprüfungen
    (1) In den Klassenstufen 3 und 4 werden Klassenarbeiten nur in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben. Sie sind entsprechend dem Fortgang des Lernprozesses gleichmäßig auf das Schuljahr zu verteilen. Ihre Anzahl beträgt je Schuljahr im Fach Deutsch sechs bis acht Arbeiten aus dem Aufgabenfeld "Schriftliches Gestalten" und zehn bis zwölf Diktate, im Fach Mathematik sechs bis acht Arbeiten. Die Entscheidung über die Anzahl der Klassenarbeiten trifft der Lehrer im Benehmen mit dem Schulleiter. Er unterrichtet darüber die Eltern.


    (2) In den Klassenstufen 1 und 2 werden nur schriftliche Überprüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht geschrieben.


    (3) Die Aufgabenstellung der Klassenarbeiten und schriftlichen Überprüfungen soll aus dem Unterricht erwachsen, keine künstlichen oder gehäuften Schwierigkeiten enthalten und nach Umfang und Anforderung das Leistungsvermögen der Klasse beachten. Schriftliche Überprüfungen dürfen sich nur auf die Inhalte der laufenden Unterrichtseinheit erstrecken. Die Zeit für eine Klassenarbeit soll eine Unterrichtsstunde nicht überschreiten; schriftliche Überprüfungen sollen nicht länger als 15 Minuten dauern.


    (4) Mehr als zwei Klassenarbeiten oder schriftliche Überprüfungen dürfen innerhalb von sechs Kalendertagen nicht geschrieben werden. Die Termine der Klassenarbeiten und schriftlichen Überprüfungen werden mindestens einen Tag vorher bekannt gegeben. An einem Unterrichtstag darf nur eine Klassenarbeit oder eine schriftliche Überprüfung gefordert werden.


    (5) Am letzten Unterrichtstag vor und in der jeweils ersten Fachstunde nach den Ferien darf eine Klassenarbeit oder schriftliche Überprüfung nicht gefordert werden.


    (6) Zwischen der Rückgabe einer benoteten Klassenarbeit oder schriftlichen Überprüfung und der nächsten in demselben Fach oder fachlichen Teilbereich muss mindestens eine Unterrichtswoche liegen, damit dem Schüler die Möglichkeit der Leistungsverbesserung gegeben ist.


    (7) Die Rückgabe einer Klassenarbeit oder schriftlichen Überprüfung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist.


    §38 Hausaufgaben
    (1) Hausaufgaben sind so vorzubereiten und zu stellen, dass die Schüler sie ohne außerschulische Hilfe in angemessener Zeit bewältigen können. Umfang und Schwierigkeitsgrad der Hausaufgaben sind dem Alter und dem Leistungsvermögen der Schüler anzupassen. In der Regel soll bei einer durchschnittlichen Arbeitsweise in den Klassenstufen 1 und 2 für das Anfertigen der Hausaufgaben nicht mehr als eine halbe Stunde, in den Klassenstufen 3 und 4 nicht mehr als eine Stunde benötigt werden. Die Lehrer sind verpflichtet, die tägliche Gesamtbelastung angemessen zu berücksichtigen. Der Klassenlehrer achtet auf die Einhaltung dieser Regelung.


    (2) Hausaufgaben werden in der Regel im Unterricht besprochen und zumindest stichprobenweise überprüft. Ein schriftliches Abfragen der Hausaufgaben darf sich höchstens auf die Hausaufgaben der letzten beiden Unterrichtsstunden beziehen und nicht länger als zehn Minuten dauern.


    (3) Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten.



    Und nun die weiterführenden Schulen


    §47 Klassen- und Kursarbeiten, schriftliche Überprüfungen
    (1) Die Klassen- oder Kursarbeiten eines Fachs sind entsprechend dem Fortgang des Lernprozesses gleichmäßig auf das Schuljahr zu verteilen.


    (2) In Fächern, in denen keine Klassen- oder Kursarbeiten vorgesehen sind, kann in jedem Schulhalbjahr eine schriftliche Überprüfung angesetzt werden. Die schriftliche Überprüfung erstreckt sich höchstens auf die Unterrichtsinhalte der letzten zehn Unterrichtsstunden, darf bis zu 30 Minuten dauern und nicht in den letzten vier Wochen vor der Zeugniskonferenz geschrieben werden. In Fächern, in denen Klassen- oder Kursarbeiten vorgesehen sind, sind schriftliche Überprüfungen nicht zulässig.


    (3) Mehr als insgesamt drei Klassen- oder Kursarbeiten oder schriftliche Überprüfungen an sechs aufeinanderfolgenden Kalendertagen dürfen nicht gefordert werden.


    (4) An einem Unterrichtstag darf nur eine Klassen- oder Kursarbeit oder schriftliche Überprüfung gefordert werden.


    (5) Am letzten Unterrichtstag vor und in der jeweils ersten Fachstunde nach den Ferien darf keine Klassen- oder Kursarbeit oder schriftliche Überprüfung gefordert werden.


    (6) Die Termine der Klassen- oder Kursarbeiten und schriftlichen Überprüfungen werden mindestens eine Woche vorher bekannt gegeben.


    (7) Zwischen der Rückgabe einer benoteten Klassen- oder Kursarbeit und der nächsten Klassen- oder Kursarbeit in demselben Fach müssen mindestens zwei Unterrichtswochen liegen, damit dem Schüler die Möglichkeit der Leistungsverbesserung gegeben ist.


    (8) Die Rückgabe einer Klassen- oder Kursarbeit oder schriftlichen Überprüfung erfolgt innerhalb angemessener Frist.



    Das mit dem letzten Tag vor den Ferien gilt natürlich nur für Klassenarbeiten.


    Tests darf man da noch in der letzten Stunde vor den Ferien geschreiben. Hat nämlich auch die Deutschlehrerin vor den Herbstferien getan, in Form eines Übungsdiktats.


    Doris

    Hallo,


    rufe doch bei der ADD an, die sind eigentlich ganz nett (muss ja so sein, sind schließlich Kollegen von mir).


    In welchem Bereich hast Du dich denn beworben in ganz RLP oder nur in einem Einzugsbeeich (KO, NW, TR)?


    Ich drücke Dir beide Daumen, Töchterlein auch. Vielleicht kommst Du ja in die Realschule unserer schönen Stadt.


    Wäre doch ein schönes Weihnachtsgeschenk für Dich, wenn es eine Stelle gibt.


    Doris

    Hallo,


    ich kann hier nur als Mama antworten.


    Als unsere Tochter noch in der GS war, gab es bis zum Schluss Hausaufgaben, auch über das Wochenende (also von Freitag auf Montag).


    Fand ich ok. Die örtliche Realschule macht das ebenso.


    Meine Tochter war einmal in Klasse 3 im Hort (wir versprachen uns Vorteile, Nachmittags mit Kindern zusammen zu sein). Ständig fehlte ein Teil der Hausaufgaben, es war unordentlich gemacht, Gedichte waren nicht gelernt. Also musste das Kind Nachmittags nach dem Hort noch nacharbeiten.


    Im Hort war es laut, das Kind konnte sich nicht konzentrieren. Der Raum für die Hausaufgaben war mit dem für die Spiele gemeinsam. Außerdem war es eine Kita mit Kindern von 3 Monaten bis 12 Jahren.


    Nach einem halben Jahr haben wir das Experiment beendet, denn die Noten wurden schlechter.


    Zu Hause klappte das nämlich vorher und danach ganz gut, auch wenn niemand über die Schulter sah, sie saß und sitzt immer am Schreibtisch im Kinderzimmer.


    Eine Kollegin, deren Stiefsohn in der Ganztagsschule ist (mit Essen, Hausaufgabenbetreuung und Programm) kann ähnliches berichten. Sie muss mit dem Kleinen (Klasse 5, erst seit Augut in Deutschland) am späten Nachmittag immer noch nacharbeiten. Der Junge lernt ja erst Deutsch und braucht für einiges einfach noch länger (obwohl der Junge schon in der wenigen Zeit mehr gelernt hat, als andere in 2 Jahren, er schreibt schon gute Noten). Aber nach ca. 1 h Hausaufgaben wird unterbrochen, weil dann noch Programm ansteht.


    Es ist also egal, ob Erzieher oder ausgebildete Lehrer die Hausaufgabenbetreuung machen. Individuell kann es leider nicht sein (wenn auch wünschenswert).


    Nochmal zu den Hausaufgaben:


    Ferien fangen am 1. Ferientag an.


    Wie ist es aber mit den Arbeiten? Zumindest in der Schulordnung für öffentliche Schulen (außer GS) steht, dass in der letzten Stunde vor den Ferien keine Arbeit mehr geschrieben werden darf (Tests, HÜ schon).


    Wie wird das eigentlich eingehalten?


    Doris

    @ Heike: Wir haben uns köstlich amüsiert und sehr gelacht. Mein Mann meinte, dass der Junge wohl mal eine Karriere als Kabaretist machen könnte.


    @ Hannes:


    Wie nennt man es denn sonst, wegen bestimmter "Vergehen" Sonderaufgaben zu erhalten?


    Nun denn, Töchterlein nimmt das mit Humor, wenn es nicht ungerecht ist.


    Ich frage mich natürlich: Was machen die mit den Strafarbeiten eigentlich?


    Bisher hatte meine junge Dame ja zwei, jede wurde eingezogen und keiner weiß, was geschah damit.


    Die erste Strafarbeit gab es m.E. sehr gerechtfertigt und die Arbeit war sinnvoll. Aber den Lehrern war die Arbeit zu umfangreich, nur beim Thema:"wie gehe ich mit meinen Mitschülern um!" kann ein Kind mit unguten Erfahrungen weit ausholen. Sie kam auf 7 Seiten.


    Aber die Schule möchte nicht mehr als 1-2 Seiten pro Strafaufsatz (sonst müssen die armen Lehrer zu viel lesen).


    Doris

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