@ Chilipaprika: Danke für den Tipp
@ Susannea - genau das war auch mein Gefühl in dem Gespräch mit demjeningen, der mich eingestellt hat; er hat zwar nichts entsprechendes gesagt, aber mir durch Blick und Mimik gesagt "ich muss Dir das zwar sagen, aber eigentlich interessiert es mich nicht". Insofern warte ich einfach mal ab, wie es läuft!
Beiträge von willem
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Vielen Dank für die vielen Antworten!
Ich halte es jetzt tatsächlich so, dass ich es einfach erst einmal auf mich zukommen lasse. Ich glaube, dass es meinem Dienstherren in Wirklichkeit auch egal ist, er war halt nur verpflichtet das zu sagen. Sofern ich es von anderen Kollegen gehört habe, ist wird das tatsächlich weniger heiß gegessen, als es gekocht wird. Ich habe einige Kollegen, die während ihres Referendariats weiter gearbeitet haben und niemanden hat es interessiert. Kann natürlich Glück gewesen sein, aber trotzdem... nun ja. Ich danke für Eure Meinungen! -
"
Kann dir nur sagen, dass bei uns im Referendariat auch nur wenige
Stunden Nebentätigkeit erlaubt wurden. Viele haben sich nicht dran
gehalten und passiert ist bei keinem etwas. Das soll keine Empfehlung
dazu sein, aber ich würde an deiner Stelle den Nebenjob weiterführen und
einfach meine Klappe halten. Wo kein Kläger, da kein Richter.."
...genau das dachte ich mir eben auch"Moralisch verwerflich würde ich es in Deinem Fall aber nicht finden
(falls Dich dieser Aspekt bei den Rückmeldungen auch interessieren
sollte). Wenn Du die entsprechende Nervenstärke hast, ist es bei Dir
vielleicht anders als bei mir. "
...ja, der moralische Aspekt ist mir tatsächlich nicht so unwichtig. Dass das Handeln gegen Vorgabe Nerven raubt ist der Punkt, der mich noch davon abhält; andererseits denke ich mir, dass wenn ich mein Handeln selbst moralisch nicht verwerflich finde ich eigentlich auch mit mir Reinen bin - auch wenn es gegen Vorgaben verstößt. Aber das ist eben der Zwiespalt... gar nicht so einfach, wenn man noch nicht in einer solchen Situation war -
Hallo zusammen,
...ich habe mal eine etwas heikle Frage. Ich habe ursprünglich mal Musik und Physik für das gymnasiale Lehramt studiert, auch das 1. Staatsexamen gemacht, bin aber nie in den Lehrerdienst gegangen, sondern habe freiberuflich u.a. als Dozent und Musikschullehrer gearbeitet. An einer Schule, an der ich lange schon als freiberuflicher Musiklehrer arbeite, ist nun eine Kollegin mit meiner Fächerkombination krank geworden und die Schulleitung hat mich gefragt, ob ich ihre Stunden bis zum Ende des Schuljahres übernehmen könnte. Ich traue mir das durchaus zu, kenne die Schüler, sie kennen mich, habe immer weiter in meinen Fächern unterrichtet, so dass eigentlich alles stimmt, auch finanziell finde ich den Gedanken mal für ein halbes Jahr etwas zusätzliches Geld auf die Seite zu legen gar nicht schlecht. Es handelt sich um eine volle Stelle. Problem ist nun, dass ich meine derzeitigen Aufträge als freiberuflicher Dozent nicht verlieren möchte. Für die Musikschule bekomme ich eine Vertretung, aber den Dozentenjob (mit 8 Stunden pro Woche) würde ich verlieren, wenn ich ihn abgebe, da er sehr begehrt ist. Wenn das halbe Jahr aber rum ist, muss ich ja wieder von der Freiberuflichkeit leben und da wäre es schon sehr ärgerlich, wenn ich mir den Job nicht hätte warmhalten können. Insofern würde ich die Dozentur parallel zu meinem Unterricht gerne weitermachen. Von der Schulleitung her ist das kein Problem, der Schulleiter weiß, dass ich gut organisiert bin und er verlässt sich auf mein Wort, dass ich mich da nicht übernehme; ich bin sehr gut organisiert und es ist nicht das erste Mal, dass ich mehrere Jobs gleichzeitig mache (dies soll also auch nicht Punkt der Diskussion sein...). Allerdings sagt nun der Träger der Einrichtung, über die ich eingestellt werden soll, dass mir die zusätzlichen Stunden nicht als Nebentätigkeit genehmigt werden können, weil ich meine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden überschreite. Er würde mir maximal 2 Stunden genehmigen, mehr aber wohl nicht.
Nun frage ich mich: was würde eigentlich passieren, wenn ich die Regelung einfach missachte? Wie soll der Träger mir die Tätigkeit überhaupt nachweisen (zumal sie in einem anderen Bundesland ausgeübt wird)? Und selbst wenn, was passiert denn dann? Gibt es ein Disziplinarverfahren? Aber müsste mich das sehr jucken, wenn ich doch gar kein Lehrer bleiben werde? ...versteht mich nicht falsch, mein Maß an "krimineller Energie" ist eigentlich ungefähr beim zu Spät ins Bett gehen erreicht Ich will hier also nicht den Eindruck erwecken, als würde ich gerne die Behörde betuppen und mich über Anordnungen hinwegsetzen wollen. Aber ich muss mich gerade sehr mit der Frage beschäftigen, ob ich den Job unter den Voraussetzungen annehmen kann und lege daher gerade alle Optionen auf den Tisch um zu entscheiden was ich mache. Wenn jemand was dazu sagen kann/will freue ich mich über Nachricht!
Viele Grüße,
Willem
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