Beiträge von ForFrench

    Schade, dass es mir als schmarotzen ausgelegt wird, wenn ich eine für mich vorteilhafte, legale Möglichkeit ausschöpfen möchte - würde ich es nicht tun, würde ich vermutlich als "doof" hingestellt.


    Es ist übrigens das 4. Kind, das erste im Schuldienst, die übrigen habe ich kostenneutral für diesen Staat im Studium bekommen und unser Pflegekind habe ich auch nur aus finanziellen Gründen hier. - Es ging lediglich um den MuSchu, während der Elternzeit wird mein Gehalt, für das ich tatsächlich auch arbeite! als Grundlage genommen.


    Fakt ist jetzt jedenfalls: zeige ich die SS vor dem 1.2 an und beantrage gleichzeitig VZ, wird der Antrag nicht stattgegeben, stelle ich den Antrag jetzt und zeige die SS später an, dann würde es gehen, die Umstände bleiben aber die gleichen - der Ehrliche ist also der Dumme? Das System verstehe wer will.


    Ihr könnt ja jetzt spekulieren, was ich wohl tun werde...

    Hallo, eine etwas eilige Frage und auch etwas speziell:


    Vielleicht war/ist ja jemand in einer ähnlichen Lage: Arbeite 3/4 als Beamtin in RLP und bin schwanger mit Et 16.-30.9 (ist noch etwas diffus, daher der große Zeitraum).


    Ich überlege gerade, ob es möglich wäre, zum neuen Schuljahr eine VZ-Stelle zu beantragen, also zum 19.8, um die (vollen) Bezüge dann in den MuSchu rüber zu ziehen bzw. je nach ET würde die VZ dann erst im MuSchu einsetzen - geht das überhaupt? Und macht es Sinn, oder handele ich mir damit auch Nachteile ein, die ich gerade nicht sehe?


    Die Schule könnte dann 24 statt 18 Stunden während der Elternzeit besetzen, wäre ja vielleicht auch vorteilhaft?


    Nach der Elternzeit könnte ich ja wieder mit reduzierter Zahl einsteigen, oder?




    Über schnelle Antworten freue ich mich, da ich bis zum 1.2 den Änderungsantrag abgeben muss.




    Danke!

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