Beiträge von Schwedin

    Hallo,


    hat jemand Erfahrung mit der Ablehnung eines Antrags auf Sabbatjahr (Jahresfreistellung) in NRW durch die Schulleitung, mit der Begründung, dass man für mich in diesem Jahr keinen Ersatz bekäme (Info vom Schulamt)?
    Ist diese Begründung zulässig?
    Gilt sie als "dienstlicher Belang", gegen den ein solcher Antrag nicht verstoßen darf?
    Was kann ich gegen die Ablehnung tun, außer rechtlich dagegen vorzugehen?


    Beste Grüße,
    die Schwedin

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