Beiträge von Kieselsteinchen

    Das habe ich aus meinem Seminar noch im Kopf:


    https://www.gesetze-bayern.de/…/Document/BayVwV288393-13

    § 13, Ziffer 2, Absatz 2


    (2) 1Die Nebentätigkeitsgenehmigung ist zu versagen, wenn Sorge besteht, dass durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden (Art. 81 Abs. 3 BayBG). 2Ein solcher Versagungsgrund liegt insbesondere vor, wenn [...]

    3. eine Lehrkraft Schülerinnen oder Schülern von Klassen, in denen sie selbst unterrichtet, Privatunterricht erteilen will.

    Das gilt aber nicht für alle Schulen, oder?

    An den Förderschulen beispielsweise ist das Ref ja anders organisiert.

    Ja, das hätte ich dazuschreiben sollen: Meine Beschreibung gilt für das Gymnasium.

    Bei der Realschule weiß ich's nicht, bei Mittel- und Grundschule weiß ich, dass das Ref wieder völlig anders organisiert ist.

    Moment, wie organisiert Bayern das? Es gibt kein konstantes Gehalt über die Zeit der Ausbildung? Oder geht das hier um Bezahlung von Mehrarbeit?

    Man bekommt in Bayern konstant das Grundgehalt über alle drei Ausbildungsabschnitte.

    Im 1. AA (1. Halbjahr) und im letzten AA (4. Halbjahr) kriegt man auch nur das.

    Im 2. AA (2. und 3. Halbjahr) ist man nicht an seiner Seminar-, sondern an der Einsatzschule und hat (bis zu, in der Regel) 17 Unterrichtsstunden. Alles, was über 10 Stunden hinausgeht, wird extra vergütet (ca. 30€ pro gehaltener Stunde).

    sobald die Schulen wieder öffnen, ist ja auch der Lehrermangel immer noch vorhanden, da hat das Land ja durchaus ein berechtigtes Interesse daran, uns weiterhin schnellstmöglich einsatzbereit zu haben.

    Ich denke, dass das der Knackpunkt ist. Die KMs können es sich nicht leisten, quasi auf einen Jahrgang zu verzichten (auch, wenn im Halbjahr drauf die doppelte Schwemme an Junglehrern käme). Darauf hoffe ich zumindest.

    Auch die Frage wie gut man am Online-Unterricht an der eigenen Schule eingebunden ist wäre interessant. Wie geht dann euer Seminar mit der Anrechnung der Stunden für den begleiteten Unterricht um?

    In Bayern stellt sich die Frage der Unterrichtsvergütung (für mehr als 10 gehaltene Stunden) nur im 2. Ausbildungsabschnitt. Für diejenigen Refis in der Phase fällt das Geld jetzt momentan natürlich weg.

    An der Seminarschule im 3. AA kriegt man nur das Grundgehalt.


    Du bist im 1. AA?

    Das verstehe ich gut und geht unseren SuS insbesondere in den Abschlussklassen gerade ja nicht anders. Habt ihr in Bayern denn Informationen erhalten inwiefern das Einstellungsverfahren an die aktuelle Lage angepasst wird?

    Nein gar nicht, hier wird "auf Sicht" gefahren - und scheinbar noch die Hoffnung gepflegt, dass die Schulen nach den Osterferien wieder öffnen (wovon ich ehrlich gesagt aktuell nicht ausgehe).

    Ich erwarte eher, dass auch die restlichen Prüfungen vorgezogen werden, die Lehrprobe entweder in diesem Schuljahr noch stattfindet oder eine Ersatzregelung dafür gefunden wird. So zumindest meine Hoffnung, denn alles andere würde ein Verlängerung des Referendariats bedeuten.


    Unsere Bewerbungen für den Staatsdienst geben wir zu den normalen Fristen ab.

    Ich bin im 3. AA. Unser SL hat das Kolloquium, das ursprünglich für die Woche nach den Osterferien angesetzt gewesen war, vorgezogen. Nächste Woche sind die Prüfungen.

    Außerdem ist die Stimmung natürlich ratlos bis besorgt, ob der dritten Lehrprobe, bei der ja momentan noch nicht sicher ist, ob sie stattfinden kann.

    Wir würden dann schon auch gern mal fertig werden mit der Ausbildung...

    Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen
    (Lehramtsprüfungsordnung I – LPO I)
    Vom 13. März 2008
    (GVBl. S. 180)
    BayRS 2038-3-4-1-1-K




    §31 Nichtbestehen der Prüfung




    (1) Die Erste Staatsprüfung ist nicht bestanden, wenn
    1. a) in einem Unterrichtsfach (mit Ausnahme des Fachs Didaktik des Deutschen als Zweitsprache) das Mittel aus dem einfachen Zahlenwert der Note für die fachdidaktische Leistung und dem dreifachen Zahlenwert der Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen (§ 30) der Ersten Staatsprüfung (mit dem Teiler 4) schlechter als „ausreichend“ ist (§ 12 Abs. 2),

    Warum sollte er nicht? Ebooks sind ein ganz normales Unterhaltungsmedium. Warum sollte der "gemeine Gymnasiast" das nicht nutzen? Spricht da vielleicht die leider übliche Lehrerarroganz? Wie man sie leider Gottes gerade von Gymnasialen kennt?


    Ebooks sind tatsächlich eher abgeschlagen, wohingegen das regelmäßige Lesen mit haptischem Buch mit 40 % doch recht verbreitet zu sein scheint, siehe die neue Jim Studie, S. 19ff.


    https://www.mpfs.de/fileadmin/…ien/JIM/2017/JIM_2017.pdf

    Ist evtl. das hier gemeint? Bin noch im Studium und hab letztes Semester eine Hausarbeit zu Einstiegen (allerdings im Fach Französisch) gehalten; da war mir das noch im Hinterkopf präsent:


    Greving, Johannes und Paradies Liane. 1996. Unterrichts-Einstiege. Ein Studien- und Praxisbuch. Berlin: Cornelsen Scriptor.

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