Beiträge von Kieselsteinchen

    Ich würde sofort meine TZ erhöhen, wenn ich meine Korrekturen verringern könnte: den verpflichtenden Übungsaufsatz im Fach Deutsch könnte man jederzeit streichen, geht doch in anderen Bundesländern und an der RS auch. Dann auch die völlig überflüssige Schlussbemerkung in Schriftform weglassen, Kompetenzraster zum Ankreuzen würde es auch tun.

    Ich arbeite zwar VZ, weswegen sich mir die TZ-oder-erhöhen-Frage nicht stellt, aber beim Rest bin ich voll bei Dir!

    Das klingt nach einer Lappalie, aber je nach Klassenstufe bedeutet so ein Übungsaufsatz Stunden an Zusatzarbeit.

    Beispiel: 10. Klasse Dramenanalyse. 20 min Minimum pro ÜA pro Schüler, und da hetze ich schon schnell durch. Macht summa sumarum 8,5 Stunden bei einer Durchschnittsklasse von 25 Schülern.

    Ein vereinfacht erfahrener NRW-ler bittet um Erläuterung des Unnerschieds zwischen kleinem und großem Leistungsnachweis im Freistaat. Geht's da nach Zentimetern, nach Zeilen oder nach Zahl von Wörtern?

    Es geht v.a. um die Gewichtung: Große Leistungsnachweise zählen doppelt und sind entsprechend auch im Umfang größer. Außerdem beziehen sie sich auf mehrere Wochen Stoff, nicht nur auf wenige Stunden wie bei den kleinen.

    Ich kenne zwar nicht den Unterschied zwischen Stegreifaufgabe und Schulaufgabe, aber du kannst es ja nächste Woche noch machen, falls niemand an dem Tag eine Ex schreibt, von der ich auch nicht weiß, was der Unterschied zu o.g. ist.:D

    Bayern halt, wir habens mit hochtrabenden Bezeichnungen :D

    Stegreifaufgabe = kleiner Leistungsnachweis, Ex

    Schulaufgabe = großer Leitungsnachweis

    Vielleicht übe ich an dem geplanten Tag einfach noch ein bisschen, dann kann ich die Ex einfach in der Stunde drauf schreiben :pfeifen:

    Für mich stellt sich die Frage: Was hast du zu verlieren?

    Ggf. ein seelisches Gleichgewicht, das momentan vorhanden ist. Erreichte Therapieziele und co.

    Ich kenne einige, die ohne die Vorbelastung der psychischen Erkrankung ins Ref gegangen sind, und die mit einem ordentlichen Knacks wieder rausgegangen sind oder es abgebrochen haben.

    Hmm, wenn ich auf Fazenbook auf einmal Nasen entdecke, die ich vor 10 Jahren in der 10 hatte und sehe, dass Sie ihren Platz im Leben gefunden haben, dann hatte ich schon öfter dieses Gefühl, ja die Anstrengung hat sich gelohnt. Als Angestellter Lehrer übrigens, bin mir aber sicher, dass ich mich auch als Beamter gefreut hätte.🤷

    Um ähnliche Erfahrungen auch weiterhin machen zu können, müsstest du dir aber bald mal Instagram oder TikTok installieren :pfeifen:

    Kleines Update:


    Ich habe bald eine Möglichkeit auszutesten, wie es mit dem Unterrichten von größeren Gruppen Jugendlicher klappt, denn demnächst soll ich DAF-Kurse für Berufskolleg-Schüler mit circa 20 Teilnehmern halten. Ich bin aufgeregt, freue mich aber auch auf die neue Herausforderung.

    Danke, dass du uns an der Entwicklung teilhaben lässt.

    Und schön, dass du diese Möglichkeit hast.

    Ich weiß nur nicht, inwieweit Unterricht vor 20 Berufskolleg-Schülern - halberwachsene Freiwillige - vergleichbar ist mit dem vor 30 pubertierenden Achtklässlern. Zumindest was die nervliche Belastung angeht, die du ja angesprochen hast.

    Vielleicht magst du noch präzisieren, für welches Lehramt du dich primär interessierst, oder hab ich das überlesen?

    Ich sehe es ein bisschen wie Karl-Dieter und bin eher skeptisch, was deine Vorerkrankungen angeht.

    Da schwingen sehr viele Bedingungen mit, die erfüllt sein müssten, damit es dir mit dem Job auch gut geht. Das geht los bei den 21,5 Nachhilfestunden, die, wie du schreibst, nicht vergleichbar sind mit derselbe Zahl Unterrichtsstunden. Schon allein was diese Wünsche bzgl. des Arbeitspensums angeht, wird es schwierig, das zumindest im Referendariat umzusetzen.

    Klärt mich auf, aber ich denke, ein Ref mit reduzierter Stundenzahl ist nicht möglich (auch wenn es natürlich weniger sind als 21,5 Stunden).


    Was deine Fragen nach dem Stressmanagement und dem Umgang mit Rückfällen angeht, müsstest du doch nach so vielen Jahren der Erkrankung und Therapie darauf selber am besten antworten können.

    Der Lehrerjob kann sehr belastend sein und v.a. ist es eine Tätigkeit mit vielen Stress-Peaks (gerade beim Fach Deutsch, Stichwort Korrekturhaufen). Damit muss man umgehen können. Genauso aber auch mit viel Leerlauf z.B. in den Sommerferien.


    Ich kann mich den Empfehlungen nur anschließen, Praktika zu machen, möglichst viele, vielleicht an unterschiedlichen Schulen in möglichst vielen Klassen.

    Es klingt für mich nicht so, als würdest du in Bayern studieren - aber hier sind gerade für Deutschlehrkräfte die Chancen an Gymnasien momentan recht gut. Die Wartelisten sind quasi leergefegt jund die Absolventenzahlen für das Fach sinken (soweit zum faktischen Teil) und ich kenne in meiner eigenen Erfahrung und der einiger Freunde und Bekannter kein Gymnasium, das nicht mehr Deutschlehrkräfte bräuchte (das als anekdotisch-persönlicher Teil).

    Die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende ist im Übrigen gar kein Automatismus, sondern nur dann möglich, wenn [...]

    Die Wahrschinlichkeit, dass es Anwendung findet, ist allerdings recht hoch:

    z.B. 71,9% in Bayern

    https://www.bayerische-staatsz…sene-bestraft-werden.html


    Und mit dem Absenken der Volljährigkeit von 21 auf 18 Jahre ändert sich ja nicht die Frage, warum der Gesetzgeber alle 18-jährigen als reif genug ansieht, um z.B. an Wahlen teilzunehmen, aber nicht alle, um dieselbe strafrechtliche Verantwortung zu übernehmen wie (andere) Erwachsene.

    Dem Gesetzgeber ist halt bewusst, dass nicht alle Personen genau zum Stichtag ihres 18. Geburtstags von "unreif" zu "reif" umschalten und hat daher einen Übergangsbereich von 18-21 geschaffen, in dem den Gerichten die vorherige Prüfung des Reifezustands des Angeklagten auferlegt wird. Für mich ist das durchaus nachvollziehbar.

    Das ist ein Punkt, der mir noch nie eingeleuchtet hat.

    Immerhin müssten nach dieser Logik auch alle 18- bis 21-Jährigen vor jedem Urnengang, vor dem Absolvieren des Führerscheins, vor dem Unterschreiben eines Arbeitsvertrags etc. auf ihre Reife überprüft werden.

    Die Formulierung "Ich bin Lehrerin" stört mich tatsächlich gar nicht.

    Ich bin auch Ehefrau, Autofahrerin und Podcasthörerin.

    Ich bin manchmal gut gelaunt und manchmal miesepetrig.

    Ich bin halt viele. Wie wahrscheinlich jeder Mensch.


    PS: Mir ging es lediglich um ein Sammeln von lustigen Alternativbezeichnungen für unseren Beruf, wie es sie für viele Professionen ging, nicht um eine Grundsatzdiskussion des Ansehens unseres Berufsstandes oder Ähnliches :rose:

    Hallo zusammen!


    Versteht mich nicht falsch - mir ist mein Beruf nicht unangenehm, aber es gibt einfach Situationen, in denen ich die leider oft auftauchenden gehobenen Augenbrauen bei der Antwort auf die Frage "Und was macht du so beruflich?" vermeiden möchte.


    Wenn es schon so formschöne Wortneuschöpfungen wie "Facility-Manager" oder "Raumpfleger" gibt, welche wohlklingend-nebulösen Umschreibungen für "Ich bin (Deutsch- und Französisch-)Lehrerin" fallen euch ein?


    Welche Antwort gebt ihr auf obige Frage, wenn ihr mal ausnahmsweise nicht direkt sagen wollt "Ich bin Lehrer"?


    Ich bin gespannt auf eure Kreativität!


    Kieselstein

    Hallo liebe alle,


    ich bin verwirrt!

    Als Berufsanfängerin habe ich gerade mein Probezeit beendet und bin nun seit diesem Schuljahr auf Lebenszeit verbeamtet.

    Nun stehen an meinem Gymnasium die periodischen Beurteilungen an.

    Falle ich da auch drunter?


    Die Gesetzestexte lassen mich auch ratlos zurück. Unter https://www.gesetze-bayern.de/…ocument/BayVwV251000/true (Richtlinien über die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration) finde ich unter 2.3, dass der Beurteilungszeitraum mit Ablauf der Probezeit beginnt und unter 2.5: "

    Die periodische Beurteilung ist nach Ablauf der Probezeit sowie in den Fällen einer Zurückstellung nach Nr. 2.4 jeweils nach neun Monaten nachzuholen, sofern nicht innerhalb der nächsten sechs Monate eine periodische Beurteilung stattfindet."


    Verstehe ich richtig, dass ich also gleich schon wieder dran bin mit der Beurteilung, obwohl meine Probezeitbeurteilung erst so kurz zurückliegt?


    Viele Grüße

    ein ratloses Kieselsteinchen

    An meiner Schule (Landshauptstadt BY) bekamen wir während des 2. Lockdowns IPads geliehen, inkl. Stift. Das war für den Distanzunterricht sehr hilfreich zur Visualisierung, für Tafelbilder u.Ä. Ein eigener Laptop oder Stand-PC waren aber damals noch unabdingbar.

    Dieses Schuljahr dann bekamen wir Dienstgeräte - wahlweise Laptop oder Convertible. Ich nutze mittlerweile fast ausschließlich letzteres für die Unterrichtsvorbereitung. Die Hardware ist sehr hochwertig, die Softwareseite und die Wartung sind eher ein wenig das Problem.

Werbung