Beiträge von Kieselsteinchen

    Ich sehe es ein bisschen wie Karl-Dieter und bin eher skeptisch, was deine Vorerkrankungen angeht.

    Da schwingen sehr viele Bedingungen mit, die erfüllt sein müssten, damit es dir mit dem Job auch gut geht. Das geht los bei den 21,5 Nachhilfestunden, die, wie du schreibst, nicht vergleichbar sind mit derselbe Zahl Unterrichtsstunden. Schon allein was diese Wünsche bzgl. des Arbeitspensums angeht, wird es schwierig, das zumindest im Referendariat umzusetzen.

    Klärt mich auf, aber ich denke, ein Ref mit reduzierter Stundenzahl ist nicht möglich (auch wenn es natürlich weniger sind als 21,5 Stunden).


    Was deine Fragen nach dem Stressmanagement und dem Umgang mit Rückfällen angeht, müsstest du doch nach so vielen Jahren der Erkrankung und Therapie darauf selber am besten antworten können.

    Der Lehrerjob kann sehr belastend sein und v.a. ist es eine Tätigkeit mit vielen Stress-Peaks (gerade beim Fach Deutsch, Stichwort Korrekturhaufen). Damit muss man umgehen können. Genauso aber auch mit viel Leerlauf z.B. in den Sommerferien.


    Ich kann mich den Empfehlungen nur anschließen, Praktika zu machen, möglichst viele, vielleicht an unterschiedlichen Schulen in möglichst vielen Klassen.

    Es klingt für mich nicht so, als würdest du in Bayern studieren - aber hier sind gerade für Deutschlehrkräfte die Chancen an Gymnasien momentan recht gut. Die Wartelisten sind quasi leergefegt jund die Absolventenzahlen für das Fach sinken (soweit zum faktischen Teil) und ich kenne in meiner eigenen Erfahrung und der einiger Freunde und Bekannter kein Gymnasium, das nicht mehr Deutschlehrkräfte bräuchte (das als anekdotisch-persönlicher Teil).

    Die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende ist im Übrigen gar kein Automatismus, sondern nur dann möglich, wenn [...]

    Die Wahrschinlichkeit, dass es Anwendung findet, ist allerdings recht hoch:

    z.B. 71,9% in Bayern

    https://www.bayerische-staatsz…sene-bestraft-werden.html


    Und mit dem Absenken der Volljährigkeit von 21 auf 18 Jahre ändert sich ja nicht die Frage, warum der Gesetzgeber alle 18-jährigen als reif genug ansieht, um z.B. an Wahlen teilzunehmen, aber nicht alle, um dieselbe strafrechtliche Verantwortung zu übernehmen wie (andere) Erwachsene.

    Dem Gesetzgeber ist halt bewusst, dass nicht alle Personen genau zum Stichtag ihres 18. Geburtstags von "unreif" zu "reif" umschalten und hat daher einen Übergangsbereich von 18-21 geschaffen, in dem den Gerichten die vorherige Prüfung des Reifezustands des Angeklagten auferlegt wird. Für mich ist das durchaus nachvollziehbar.

    Das ist ein Punkt, der mir noch nie eingeleuchtet hat.

    Immerhin müssten nach dieser Logik auch alle 18- bis 21-Jährigen vor jedem Urnengang, vor dem Absolvieren des Führerscheins, vor dem Unterschreiben eines Arbeitsvertrags etc. auf ihre Reife überprüft werden.

    Die Formulierung "Ich bin Lehrerin" stört mich tatsächlich gar nicht.

    Ich bin auch Ehefrau, Autofahrerin und Podcasthörerin.

    Ich bin manchmal gut gelaunt und manchmal miesepetrig.

    Ich bin halt viele. Wie wahrscheinlich jeder Mensch.


    PS: Mir ging es lediglich um ein Sammeln von lustigen Alternativbezeichnungen für unseren Beruf, wie es sie für viele Professionen ging, nicht um eine Grundsatzdiskussion des Ansehens unseres Berufsstandes oder Ähnliches :rose:

    Hallo zusammen!


    Versteht mich nicht falsch - mir ist mein Beruf nicht unangenehm, aber es gibt einfach Situationen, in denen ich die leider oft auftauchenden gehobenen Augenbrauen bei der Antwort auf die Frage "Und was macht du so beruflich?" vermeiden möchte.


    Wenn es schon so formschöne Wortneuschöpfungen wie "Facility-Manager" oder "Raumpfleger" gibt, welche wohlklingend-nebulösen Umschreibungen für "Ich bin (Deutsch- und Französisch-)Lehrerin" fallen euch ein?


    Welche Antwort gebt ihr auf obige Frage, wenn ihr mal ausnahmsweise nicht direkt sagen wollt "Ich bin Lehrer"?


    Ich bin gespannt auf eure Kreativität!


    Kieselstein

    Hallo liebe alle,


    ich bin verwirrt!

    Als Berufsanfängerin habe ich gerade mein Probezeit beendet und bin nun seit diesem Schuljahr auf Lebenszeit verbeamtet.

    Nun stehen an meinem Gymnasium die periodischen Beurteilungen an.

    Falle ich da auch drunter?


    Die Gesetzestexte lassen mich auch ratlos zurück. Unter https://www.gesetze-bayern.de/…ocument/BayVwV251000/true (Richtlinien über die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration) finde ich unter 2.3, dass der Beurteilungszeitraum mit Ablauf der Probezeit beginnt und unter 2.5: "

    Die periodische Beurteilung ist nach Ablauf der Probezeit sowie in den Fällen einer Zurückstellung nach Nr. 2.4 jeweils nach neun Monaten nachzuholen, sofern nicht innerhalb der nächsten sechs Monate eine periodische Beurteilung stattfindet."


    Verstehe ich richtig, dass ich also gleich schon wieder dran bin mit der Beurteilung, obwohl meine Probezeitbeurteilung erst so kurz zurückliegt?


    Viele Grüße

    ein ratloses Kieselsteinchen

    An meiner Schule (Landshauptstadt BY) bekamen wir während des 2. Lockdowns IPads geliehen, inkl. Stift. Das war für den Distanzunterricht sehr hilfreich zur Visualisierung, für Tafelbilder u.Ä. Ein eigener Laptop oder Stand-PC waren aber damals noch unabdingbar.

    Dieses Schuljahr dann bekamen wir Dienstgeräte - wahlweise Laptop oder Convertible. Ich nutze mittlerweile fast ausschließlich letzteres für die Unterrichtsvorbereitung. Die Hardware ist sehr hochwertig, die Softwareseite und die Wartung sind eher ein wenig das Problem.

    Das habe ich aus meinem Seminar noch im Kopf:


    https://www.gesetze-bayern.de/…/Document/BayVwV288393-13

    § 13, Ziffer 2, Absatz 2


    (2) 1Die Nebentätigkeitsgenehmigung ist zu versagen, wenn Sorge besteht, dass durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden (Art. 81 Abs. 3 BayBG). 2Ein solcher Versagungsgrund liegt insbesondere vor, wenn [...]

    3. eine Lehrkraft Schülerinnen oder Schülern von Klassen, in denen sie selbst unterrichtet, Privatunterricht erteilen will.

    Das gilt aber nicht für alle Schulen, oder?

    An den Förderschulen beispielsweise ist das Ref ja anders organisiert.

    Ja, das hätte ich dazuschreiben sollen: Meine Beschreibung gilt für das Gymnasium.

    Bei der Realschule weiß ich's nicht, bei Mittel- und Grundschule weiß ich, dass das Ref wieder völlig anders organisiert ist.

    Moment, wie organisiert Bayern das? Es gibt kein konstantes Gehalt über die Zeit der Ausbildung? Oder geht das hier um Bezahlung von Mehrarbeit?

    Man bekommt in Bayern konstant das Grundgehalt über alle drei Ausbildungsabschnitte.

    Im 1. AA (1. Halbjahr) und im letzten AA (4. Halbjahr) kriegt man auch nur das.

    Im 2. AA (2. und 3. Halbjahr) ist man nicht an seiner Seminar-, sondern an der Einsatzschule und hat (bis zu, in der Regel) 17 Unterrichtsstunden. Alles, was über 10 Stunden hinausgeht, wird extra vergütet (ca. 30€ pro gehaltener Stunde).

    sobald die Schulen wieder öffnen, ist ja auch der Lehrermangel immer noch vorhanden, da hat das Land ja durchaus ein berechtigtes Interesse daran, uns weiterhin schnellstmöglich einsatzbereit zu haben.

    Ich denke, dass das der Knackpunkt ist. Die KMs können es sich nicht leisten, quasi auf einen Jahrgang zu verzichten (auch, wenn im Halbjahr drauf die doppelte Schwemme an Junglehrern käme). Darauf hoffe ich zumindest.

    Auch die Frage wie gut man am Online-Unterricht an der eigenen Schule eingebunden ist wäre interessant. Wie geht dann euer Seminar mit der Anrechnung der Stunden für den begleiteten Unterricht um?

    In Bayern stellt sich die Frage der Unterrichtsvergütung (für mehr als 10 gehaltene Stunden) nur im 2. Ausbildungsabschnitt. Für diejenigen Refis in der Phase fällt das Geld jetzt momentan natürlich weg.

    An der Seminarschule im 3. AA kriegt man nur das Grundgehalt.


    Du bist im 1. AA?

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