Notenschluss steht nicht im Klassenzimmer das steht auf dem Schwarzen Brett im Lehrerzimmer.
Festgelegte Lernstandserhebungen, du meinst wahrscheinlich Abschlussprüfungen stehen in der jährlichen Infobroschüre, da sehen es auch die Eltern.
Stundenausfall und abwesende Lehrkräfte sieht man auf mehreren in der Schule verteilten Monitoren.
Außerdem gibt es webuntis. Da kann man zuhause Stundenplanänderungen sehen.
Also musst du jedes Mal, wenn du deine Klassenarbeiten eintragen willst, erst einmal an fünf verschiedenen Stellen nachschauen, damit es nicht zu Terminkollisionen kommt? Und dann trägst du sie händisch in den Papierkalender im Klassenzimmer ein und hoffst, dass du nicht noch einmal den Tipex brauchst?
Und dennoch lehnst du digitale Lösungen, wo alles auf einen Blick zu finden ist und Änderungen problemlos möglich sind, ab?
Deine "Argumente" waren ja folgende:
1. Du entscheidest spontan in der Klasse, wann du Klassenarbeiten schreibst. Dort habt ihr keine digitalen Geräte.
Ja dann schreib's dir halt auf und trag's später online ein oder komm mit deiner Schule (Du bist doch Schulleiter?!) endlich im 21. Jahrhundert an. (Verstößt man mit einer derartigen Verweigerungshaltung nicht auch in BW gegen irgendwelche Digitalitätspakte?)
2. Ihr habt angeblich ja so viele Schüler ohne digitale Endgeräte (Was ich nach wie vor bezweifle).
Und was spricht dagegen, denen, oder der ganzen Klasse, die Termine mündlich mitzuteilen und die schreiben sie sich auf? Oder in einen tollen Papierkalender (die wir übrigens auch im Klassenzimmer hängen haben)?
3. Bei einer digitalen Variante muss man sich einloggen.
Ja, nun .....
Aber warum einfach und digital, wenn's auch umständlich und analog geht? Solange du deiner Schule diesen rückständigen Fingerabdruck aufdrücken kannst, scheinst du ja zufrieden zu sein.
Mich hingegen entsetzt und erschreckt diese Haltung eines Schulleiters im Jahr 2023 zutiefst.
Wobei ich mich mittlerweile schon ganz ketzerisch frage, ob der Unwillen, mit Technik umzugehen, nicht einfach nur in der eigenen Unfähigkeit begründet liegt.