Ich kann Elternschreck nur zustimmen.
Die Schüler münden zu einem frühen Alter in den Bildungsprozess ein und die Eltern geben damit ein Teil ihrer erzieherischen Autorität ab. Wenn dann der Schüler in seinem Handeln keinerlei Konsequenzen erleidet (im Sinne des Sitzenbleibens o.ä.), fehlt die erzieherische Haltung, die oftmals nur durch Konsequenzen ausgeübt werden kann.
Eine offene erzieherische Handhabung lässt sich nur dann bewerkstelligen, wenn die Schüler als vollständig autonome Subjekte angesehen werden können und sie aus ihrer Selbstbestimmtheit - Wissensdrang, Neugierde - die Schule besuchen wollen. Vielmehr wird mit dem Schulzwang (Schulpflicht) diese Neugierde des Schülers abgesprochen, was dazu führt, dass Schüler, ob sie wollen oder nicht, die Schule besuchen müssen.
Natürlich lässt sich dies nicht pauschal verallgemeinern. Es gibt auch solche Fälle, wo die offene erzieherische Handhabung durchaus funktioniert und Früchte trägt.