Hallo Plattenspieler,
vielleicht versuche ich nochmal zu konkretisieren, was ich gemeint habe. Mir hilft der Austausch mit euch nämlich gedanklich weiter zu kommen..
Wenn meine Informationen richtig sind, dann habe folgendes verstanden:
Inklusion ist ein "Konzept", welches den Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderungen ermöglichen soll. Wenn ich verhaltensauffällige Schüler (also auch ADHS-Schüler) miteinbeziehen darf, dann darf man doch sagen, dass hier ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, dieser jedoch in allgemeinen Schulen stattfinden soll, es sei denn die Eltern des Kindes beantragen selber den Besuch einer Förderschule für ihr Kind.
Ich habe "medizinische" Diagnostik gemeint, das ist richtig. Worauf ich hinaus wollte war folgendes: Um ADHS festzustellen gibt es ja keinen "eindeutigen" medizinischen Test, der einfach durchgeführt wird und ein Ergebnis liefert. Vielmehr sind eine Reihe von Untersuchungen erforderlich. Ohne eine Wertung vornehmen zu wollen, wollte ich aufzeigen, dass eine Grenze darin besteht, dass Lehrer nicht in der Lage sind ADHS zu diagnostizieren.
Kannst du mir vielleicht mehr Informationen über schulische Verhaltensdiagnostik geben? Ich kenne mich damit garnicht aus, aber im Prinzip müsste doch auch sowas bei ADHS oder allgemein bei Verhaltensauffälligkeiten Anwendung finden?
Danke für die Anregungen und liebe Grüße