Beiträge von Latanju

    OT: In dem Zusammenhang wundere ich mich immer wieder über die Kolleginnen und Kollegen, die die AU-Bescheinigung mit den Diagnose-Codes abgeben.

    Nur mal interessehalber... welche sind das? Ich habe noch nie eine AU mit Code gesehen???


    Übrigens hat er heute früh (ich war beim Arzt) gleich dreimal angerufen......ohne Worte sowas!!!

    Danke für die Antworten!


    Hab natürlich Krankmeldungen abgegeben, eine sogar recht langfristig, DAMIT die Schule besser planen kann. Dass ich vielleicht mal zum Amtsarzt muss, ist o.k., mich nervt aber die Art und Weise dass er z.B. sagt, die Schulaufsicht wolle das wissen und er solle mich fragen. Das kann doch nicht stimmen????? Auf meine Auskunftsverweigerung hin meinte et, dann soll ich die Schulaufsicht anrufen, was ich sicher nicht tun werde.


    Bin ich eigentlich verpflichtet, Anrufe entgegenzunehmen bzw. zurückzurufen, wenn er auf dem AB darum bittet?
    Meine Ärztin, die gesehen hat, wie sehr mich das aufregt, meinte, ich müsse nur auf Briefe reagieren und solle keine Telefonate mehrannehmen???


    Ich finde es deprimierend, wenn man neben der Erkrankung (ich bin erst 44 Jahre alt!) auch noch wie ein "Verbrecher" kontrolliert und gegängelt wird.

    ch bin gerade sehr entsetzt über meinen Direktor.
    Nach einer Brustamputation (Krebs) befinde ich mich in weiterführender Therapie und fühle mich sehr schlecht, bin seit 3 Monaten krank geschriebn. Mein Direktor ruft beständig an, wann ich denn wiederkomme (wie soll ich das wissen?) und verlangte nun gar Auskünfte, welche Therapie ich gerade mache. Die habe ich ihm nicht gegeben. Er weiß, dass ich Krebs habe, aber keine Einzelheiten, denn er plaudert gern und es ist schon in die Schülerschaft durchgesickert!!!


    Wie sieht die Rechtslage aus?

    Meine Frage steht ja schon oben....
    Es findet sich keiner, der das Amt freiwillig übernimmt so dass der Direktor jemanden bestimmen wird/muss.


    Nun meine Frage: Kann man auch mit einer halben stelle diesntverpflichtet werden dazu?
    Ich muss dazu sagen, dass das bei uns mit diversen Nachmttagsaktionen verbunden sit, die für mich - neben meinem besch... Stundenplan noch eine zusätzliche Schwierigkeit darstellen (Grundschulkind 1. Klasse, keine Nachmittagsbetreuung in der Schule).


    Ich finde, man ist als Teilzeitkraft eh schon über Gebühr belastet durch die Sachen, die man alle unabhängig vom Deputat mitmachen "darf".Und wir haben einge nicht mit Zusatzamt belastet A 14-Vollzeitkräfte (ich halbes A 13)


    Nur das ist ja sicher keine gute Argumentation.
    Daher.... hat jemand Tipps für mich oder gar eine Rechtsgrundlage?


    Es geht um Rheinland-Pfalz.


    Danke

    Aus aktuellem Anlass interessiert es mich mal, wie das bei Euch gehandhabt wird.


    hier liegen die Einladungen für die inoffizielle Abiturfeier vor - (nach dem offiziellen Teil in der schule wird in ein Lokal gewechselt)


    Kostenpunkt pro Person fürs büffet (und Raummiete): 27 Euro zzgl. Getränke


    Auch die Lehrer sollen das zahlen, was kontroverse Reaktionen in unserem Kollegium auslöst.


    Darum möchte ich mal ganz neutral fragen, wie Ihr das seht?
    Auf jeden Fall gehen?
    Nur als Stammkursleiter?
    Nur als Fachlehrer des Jahrganges?
    Nur wenn man die Klasse irgenwann mal hatte?
    Oder gar nicht?


    Danke für den Tipp! An die regionalen Fachberater hätte ich nicht gedacht! Die hätten sich aber sicher auch gewundert, warum ich das JETZT frage. Und bestimmt nicht so schnell wie du geantwortet ;)
    Die Fortbildungen sind aber dann hoffentlich nächstes Schuljahr noch rechtzeitig zu Schuljahresbeginn? Die Vorschläge grob entwerfen werde ich aber sicher in den Sommerferien -ich plane halt gern im Voraus.

    Hallo Latanju,


    die Frage wundert mich - zum jetzigen Zeitpunkt - etwas. In Rheinland-Pfalz ist der Termin zur Vorlage der Aufgaben (jedenfalls für das Abitur 2014) schon rum.
    Die Aufgaben legst Du den S. so vor, wie du sich auch bei der Auswahlkommission eingereicht hast. Hast du hier Punkte angegeben, lass sie stehen. Hast du keine Angegeben, so darfst du den Aufgabenvorschlag nun nicht mehr verändern.

    Ich bin erst im nächsten Schuljahr dran, die Frage kam aktuell im Gespräch mit Kollegen auf, die diese Runde Abituraufgaben stellen. Ich mache mir da jetzt schon Gedanken, weil ich die Schüler ja auch entsprechend vorbereiten will und die zumindest die letzte 13er Klausur ebenso stellen will.

    Hallo,
    meine Frage steht schon oben und bezieht sich auf die Interpretationsangaben!


    Vorteil: Die Schüler wissen eher, in welchem Umfang eine Antwort erwartet wird, wenn sie die Rohpunkte sehen können, und sie sind es so aus den Kursarbeiten gewohnt (wobei es da noch nie Probleme mit der Bewertung gab, also Schülerreklamationen meine ich)


    Nachteil/ Bedenken, die von Kollegenseite geäußert werden: Die Bewertung ist im Zweifelsfall angreifbarer, da man dann ja auch die erreichte Punktzahl neben jede einzelne Aufgabe scheiben muss, während man das sonst im Wortgutachten etwas offener formulieren kann.


    Was meint Ihr?
    Ich bin etwas ratlos.....

    Latanju,
    kann nicht der Vater deiner Tochter die Betreuung an den beiden Nachmittagen übernehmen?


    Der arbeitet Vollzeit im Schichtdienst.Wenn das so einfach ginge, würde die Threadstarterin hier wohl nicht
    schreiben. Das istl bei Vollzeit-Arbeitenden wohl in der Regel auch
    unmöglich, jede Woche zwei Nachmittage frei zu haben (es sei denn man
    arbeitet Schichtdienst und auch da ändert sich in der Regel der Plan, so
    dass das nicht durchgängig möglich wäre).


    Wenn bei ihr die Bedingungen ähnlich sind wie bei mir und meinem Mann,
    wäre dieser Vorschlag ein Witz. Ich habe bis vor kurzem ähnlich viele
    Stunden wie die Threadstarterin gearbeitet, eben weil ich zwei kleine
    Kinder habe. Wir sind extra in die Nähe meines Arbeitsplatzes gezogen
    damit ich mich überwiegend um die Kinder kümmern kann. Mein Mann macht
    "Karriere" und pendelt täglich etwa 50 km zu seiner Arbeitsstelle. Dafür
    verdiente er auch knapp das dreifache von mir. Aufgrund von
    außerplanmäßigen Terminen (z.B. Konzeptionstag in der Kita, Klassenfahrt
    bei mir etc) hat er schon immer mal seine Gleitzeit ausgenutzt und
    tageweise oder zumindest deutlich früher frei gemacht, aber regelmäßig
    zweimal die Woche so früh frei haben (damit die Ehefrau, obwohl sie
    "nur" 50% arbeitet, der Schule zur Verfügung stehen kann wie eine
    Vollzeitkraft). Sorry, aber da hört es doch dann auf! Das ist einfach
    unverhältnismäßig und da würde vermutlich jeder Chef des
    vollzeitarbeitenden Elternteils erstmal denken, ob das wirklich ernst
    gemeint sein kann.


    :angst:
    Dem hab ich nicht viel hinzuzufügen außer dass mein Mann ja ohnehin schon alle Sonderaktivitäten im Kindergarten übernehmen muss, die vormittags liegen (und eben leider nicht an dem mir zugestandenen großzügigen freien Tag pro Woche) z.B. Abschlussfrühstück nach Vorschulübernachtung, Schultütenbasteln, Ausflug in den Zoo, wo man selbst die Kinder fahren muss etc. u d mich vertreten wenn konferenzen &co bis ultimo anstehen (wird schon mal gern 18-19 Uhr hier) - da hat der Kindergarten längst zu, und mit der Einschulung wird das ja nicht besser...
    Andere können sich da Urlaub nehmen, ich ja nur gegen Nacharbeit mit Erlaubnis der Schulleitung, die ich aber nicht bekommen würde. Ich bin ja schon froh, dass man mir gestattet, am Vormittag(!) der Einschulung meines einzigen Kindes der Schule fern zu bleiben - gegen Vertretungsstunden. Meinen Nachmittagsunterricht, so ich an dem Tag welchen habe, muss ich aber halten - da feiert die Famile also mal 2 Stunden OHNE Mama.
    Ich bin ja schon froh, dass mein Mann kein Lehrer ist - ich wüsste nicht, wie man das alles regeln soll.


    Was ich aber noch anmerken muss: Offenbar habe ich als Neulig da ein brisantes Thema angeschnitten und bin doch erschrocken über die Art und weise, wie hier teilweise miteinander kommuniziert wird.
    Für die Tipps bedanke ich mich herzlich - zur Sache ist von meiner Seite alles gesagt.

    Ich kann absolut nachvollziehen, dass man sich ärgert, wenn der Stundenplan nicht zur lebenssituation passt. Ich hätte als Vollzeitkraft allerdings auch ungerne 3 Tage bis 16h Unterricht, damit eine andere Kollegin nur 1x bleiben muss (du schriebst ja, dass die Vollzeitkräfte 2x in der Woche bis 16h bleiben müssen).

    Das stimmt so nicht, es gilt die Regel, dass man maximal 2 Nachmittage hat - auch als Vollzeitkraft! Mnache haben auch gar keinen Nachmittagsunterricht mit voller Stelle... und ich eben mit 14 Stunden AUCH 2 Nachmittage! Und das vior dem bekannten hintergrund der Stundenreduzierung :rauchen:

    Nein, ich hab nur einen freien Tag. Ich fange an den beiden Nachmittagstagen zwar um 10 Uhr an, hab aber Springstunde, die jedoch nicht als solche zählen, weil die Mittagspause drin ist.


    Findest Du das weiter so schlimm, wenn Du nochmal in Ruhe drüber nachdenkst? Bei 14 Stunden und zwei Mal bis 16 Uhr, da wirst Du an zwei, wenn nicht sogar drei Tagen unterrichtsfrei haben und kannst da Deine Zeit frei einteilen. 16 Uhr ist wahrscheinlich später als der Schulschluss Deiner Tochter, aber da werden sich auch Lösungen finden lassen, die Deine Anwesenheit nicht voraussetzen. Vielen Eltern im Schichtdienst geht das doch an jedem zweiten Arbeitstag so, andere arbeiten z. B. auf Honorarbasis mit immer wechselnden Arbeitszeiten ... Ich verstehe schon Dein Problem, denke aber, dass jeder zweite arbeitende Elternteil so oder schlechter dran ist.

    Erst mal danke für die vielen Antworten.
    Ich antworte mal in aller Kürze: Ja, ich habe einen freien Tag (wobei mir der nicht so wchtig ist) und ich habe 5 Springstunden, in denen ich gern aUch mal jemand vertreten darf. Das stört mich jetzt aber nicht so sehr, ich bin ja ohnehin da.


    Einige Antworten führen meines Erachtens am Thema vorbei, wenn man auf andere Berufsgruppen verweist. Der Lehrerberuf hat seine spezifischen Vor- UND Nachteile, aber das stand ja gar nicht zur Debatte. Wenn man nicht mal in einem Lehrerforum solche Fragen stellen darf ohne angegriffen zu werden, wo dann?
    Wenn ich soviel Nachmittagsunterricht habe wie Vollzeitkollegen, welchen Sinn hat dann die Stundenreduktion außer beträchtlichen finaziellen Einbußen? Man muss ja auch den Grund der Reduzierung beachten, so meine Meinung!


    Mein Kind ist in der Grundschule bis max. 14 Uhr betreut und selbst DAS gibt es hier erst seit 2 Jahren - vorher war um 12 Uhr Schluss. Und Großeltern vor Ort gibt es nicht. Es sit also wirklich ein logistisches Problem - und die ganzen anderen Nachmittage (Konferenzen, Sportfest, Wandertag etc. kommen ja noch dazu wie bei jeder Vollzeitkraft!).
    Eine mutter genau dann mit der Arbeit anfangen zu lassen, wenn ihr Kind aus der Schule kommt (und das zweimal wöchentlich), finde ich zumindest ignorant, zumal wenn es von der aussage gekrönt sit: "Meine Frau ist 10 Jahre zu Hause gebleiben, um dieses Problem zu lösen".
    Kann es DAS sein im Jahr 2013????

    Hallo zusammen,
    ich muss mal eine Runde jammern. Ich arbeite mit 14 Stunden am Gymnasium und habe eine 6jährige Tochter. Die Schule an sich macht mir Spaß, aber der Stundenplan :daumenrunter:
    Aktuell darf ich bei 14 Stunden (volle Stelle: 24,5) zweimal bis 16 Uhr unterrichten. Aber auch Vollzeitkollegen haben höchstens 2maL nachmittags, einge aber auch gar nicht! Auf meine Frage an den Stundenplanmacher, worin er denn die Vereinbarkeit von Famile und Beruf sieht, sagte er nur, dass er alle GLEICh behandelt und Müttern keine Extrawürste brät. Bei uns gibt es 2 Mütter mit kleinem Kind bei 50 Kollegen...
    Ich bin gerade auf 180....


    Der Direktor hält sich aus allem raus uns sitzt die Zeit bis zur Pension ab, der Personalrat denkt nur an sich (die haben KEINEN Nachmittagsunterricht). Ich komm mir reichlich ausgeliefert vor.
    Was habe ich für rechliche Möglichkeiten?

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