Beiträge von An_Na

    Vielen Dank für eure Antworten und eure Recherche!


    Im Zusammenhang mit dem Zitat aus der Notenbildungsverordnung von Zephyr scheint ja zumindest das mit dem nachträglichen Ersetzen einer Klausur eindeutig nicht zulässig zu sein.


    Bei uns gab es inzwischen schon einen kleinen Aufstand, weil nun einige Schüler nicht auf den erhofften Schnitt kommen. Sehr schade, dass es da nicht im Voraus eine eindeutige Regelung gab bzw. niemand wusste, wie die aussieht. Ich meine mich sogar zu erinnern, früher selbst die ein oder andere Klausur durch eine GFS ersetzt zu haben, daher hätte ich da ein Auge zugedrückt.

    Hallo,


    bei uns (berufliches Gymnasium in Baden Württemberg)
    herrscht gerade etwas Uneinigkeit über die Wertung einer GFS
    (gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen), die in Klasse 11 und
    12 bzw. 12 und 13 in mindestens drei Fächern eigener Wahl in Absprache
    mit dem Fachlehrer zu erarbeiten sind.


    Die Verordnung über die
    Jahrgangsstufen und die Abiturprüfung an beruflichen Gymnasien (siehe
    unten) sagt, dass eine GFS in Form eines Projekts, einer Hausarbeit etc.
    wie eine Klausur gewertet wird und der Fachlehrer darüber hinaus die
    Möglichkeit hat, eine Klausur durch eine solche Leistung zu ersetzen,
    sofern mindestens eine Klausur im jeweiligen Fach geschrieben wurde.


    Kollegin A handhabt das so, dass individuelle GFS in Form von schriftlichen
    Hausarbeiten/Referaten möglich sind, aber keine Klausur ersetzen,
    sondern am Ende nur gleichwertig mit den Klausuren verrechnet werden.
    Kollege B wiederum gibt den GFS-Kandidaten die Möglichkeit, eine Klausur-Note
    durch eine GFS-Note zu ersetzen - was rechnerisch für die Schüler
    natürlich von Vorteil ist, wenn die GFS besser als die jeweilige Klausur
    benotet wird.


    Von der Schulleitung hieß es nun, dass dieses
    "Ersetzen" nur zulässig sei, wenn es sich bei der GFS um eine
    Klassen-Projektarbeit handelt, die der Fachlehrer im Vorfeld als
    Klausur-wertig ankündigt. Das Problem sei, dass geschriebene Klausuren
    auch zählen müssen, also nicht im Nachhinein ersetzt/gestrichen werden
    dürfen.



    Ich selbst tendiere eigentlich eher zu Kollege B und
    finde die offiziellen Formulierungen (siehe unten) etwas sehr schwammig
    bzw. verstehe eigentlich nur, dass die Entscheidung im Ermessen des
    Fachlehrers liegt, solange die Rahmenbedingungen erfüllt werden. Von der
    Art der GFS oder ob es eine Klassen- oder Einzelaufgabe sein muss,
    steht da doch nichts, oder? Pädagogisch ist so ein nachträgliches
    "Ersetzen" natürlich fraglich, wenn die Schüler damit "einfach so" eine
    schlechte Klausur streichen können, andererseits sollte man dann doch
    eher an den GFS-Anforderungen feilen und den Schülern diese Chance
    lassen, finde ich.



    Wird jemand schlauer als ich aus den Verordnungen oder hat Erfahrungen?
    Würde mich sehr interessieren - danke schon mal für Antworten! :)



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