Liebe Kollegen,
vielen Dank für eure konstruktiven Beiträge. Bis auf eine Ausnahme haben sich alle Teilnehmer dieser Diskussion offen, rücksichtsvoll, vorsichtig und vorurteilsfrei auf mich eingelassen, tausend Dank!
Vor allem der Link (den ersten konnte ich leider nicht öffnen. Bitte neu angeben. ) hat mir enorm weiterhelfen können.
Ich werde mich auch an die GEW wenden, allerdings bin ich dort nur berufshaftpflichtversichert (oder hab ich da peinlicherweise etwas versäumt?).
So, jetzt zu Tracy:
Wenn du 1 und 1 zusammenzählst, sollte dir klar sein, warum ich durch einen neuen Account mit meinem Anliegen an euch herantrete.
Darüber hinaus war nie die Rede davon, dass ich "mal eben schnell zum Psychotherapeuten" gelatscht bin, um mir dort ein Gutachten einzuholen.
Ich habe in dieser damaligen Zeit einen harten Weg bestritten und weiß sehr gut, was notwendig ist, um das Ziel der geschlechtsangleichenden Operation zu erreichen.
Wenn sich jemand ein Herz fasst und Mühe gibt, sein Schicksal mit anderen zu teilen und ein schweres Stück aus der Lebensgeschichte zu erzählen, um Hilfe zu erhalten, sollte man das ernst nehmen und ein wenig sensibler an das Thema herantreten. Ich erachte deine Antwort als unangemessen, aber trotzdem danke für deinen "Rat", den du mir für meine "echte Frage" gegeben hättest.
Ich werde meine Amtsärztin an ihre Verschwiegenheitspflicht erinnern, und auch daran, dass meine sexuelle Orientierung/Entwicklung/Identität keinen Einfluss auf meine Dienstfähigkeit hat, auch nicht in 30 Jahren.
Eine Frage habe ich aber noch. Dies ist mir als besonders interessant ins Auge gestochen, als ich mir den Ratgeber von der GEW durchgelesen habe:
"In der Kommentierung zum Beamtenrecht liest sich das so: „Problematisch ist, wie unrichtige Angaben zu privaten Verhältnissen zu bewertensind, die nicht offenbart werden müssen und bei denen ein Beamter auch nicht durch Weisung des Vorgesetzten zur Aussage gezwungen werden kann. So muss eine unrichtige Aussage zu einer unzulässigen Frage nicht notwendigerweise achtungs- und vertrauensschädigend wirken, wenn dem Beamten die wahrheitsgemäße Antwort nicht zugemutet werden konnte und aus einer Verweigerung der Antwort wieder Rückschlüsse auf Umstände aus der Intimsphäre nahegelegen hätten.“
Ich sehe in dieser Aussage durchaus ein Recht, meine Operation zu verschweigen, da sie mir - in meinen Augen - eine Antwort zumutet, die meiner Intimsphäre in einer besonderen Art und Weise schadet. Wie seht ihr das?
Nochmals danke an alle!