Beiträge von black_cloud

    Hallo zusammen,


    mir ist durchaus bewusst, dass dies vielleicht nicht so ganz hier rein passt. Doch vielleicht kann mir jemand Tipps geben.


    Ich habe mich dazu entschlossen, nach 11 Jahren Schulleitertätigkeit eine Veränderung vorzunehmen. Aus vielschichtigen Gründen, habe ich nun eine Bewerbung zum Schulrat abgegeben. Das sogenannte Bewerberverfahren findet bereits vor den Herbstferien statt. Ich weiß zwar, dass das Verfahren in Ba-Wü ähnlich dem Besetzungsverfahren für Schulleiter ist. Aber vielleicht gibt es doch noch die ein oder andere Sache die es zu beachten gilt. Hat jemand zufällig ein solches Verfahren gemacht? Oder hat jemand auch Tipps grade zum eigentlichen Gespräch mit der Präsentation (Welches Thema könnte hier erwartet werden?) Vielen Dank schon mal.
    Gruß blacky

    Hallo nochmals,


    vor 3 Tagen war nun meine "Inthronisierung", soll heißen, das Staatliche Schulamt hat mir meine Bestellung zum Schulleiter (keine Ernennungsurkunde, nur ein Schreiben) ausgehändigt. Somit bin ich jetzt offiziell Chefe der neuen Schule. Nun kam etwas Verwirrung auf, als mich meine zukünftige Sekretärin nach den neuen Briefköpfen und Formularen fragte, was sie denn nun draufschreiben müsse.


    Bisher war ja dort immer Rektor vermerkt. Meine Bestellung ist ja wie ich verstanden habe noch keine Ernennung. Ich werde nun 9 Monate ohne Besoldungsanpassung die Schule leiten und in 2 Jahren aus der Probezeit (hoffentlich) wieder in ein normales Verhältnis überführt. Meine Frage nun: Ab wann darf ich mich offiziell Rektor nennen, nach der Besoldungsanpassung (Mai 2014) oder erst nach der Probezeit (August 2015).


    Etwas verwundert bin ich übrigens schon, denn ich dachte immer dass meine bisherige Besoldungsstufe (A13Z) bereits die eines Rektors entsprach. Ich war zwar Konrektor, aber aufgrund der Schulgröße eben 13Z. Mir geht es eigentlich nur darum, dass wenn die Schule nun neue Briefbögen drucken will, hier keinen Fehler bringt. Vielen Dank schon mal.


    Gruß blacky

    Hallo zusammen,


    seit letzter Woche habe ich meine Bestellung zum Schulleiter an einer GWRS in Baden-Württemberg mit der Besoldungsstufe A14 erhalten. Auf dieser Bestellung steht zwar sehr kryptisch dass ich zunächst nur die Funktion übertragen bekomme und nach Ablauf der Beförderungssperre das zugehörige Gehalt und die endgültige Einsetzung nach Ablauf der Probezeit. Über die Dauer steht nix drauf? Deshalb meine Frage:


    Wie lange dauert in diesem Fall die Beförderungssperre und ab wann wird gezählt? Ich bin im Moment A13Z und ab 01.08. Schulleiter (A14)


    Wie lange dauert die Probezeit in diesem Fall? Ich gehe davon aus, dass diese ab 01.08. gerechnet wird.


    Ach ja, bei der Bestellung zum Konrektor vor 10 Jahren habe ich noch das Angebot bekommen, dass dienstliche Umzüge abgerechnet werden können. Gibt es das nicht mehr? Denn in meinem Fall müsste/ will ich in die Nähe des Dienstortes ziehen. Da mein derzeitiger Wohnort 65 km vom neuen Schulort entfernt ist. Es gibt ja die sogenannte Residenzpflicht nicht mehr - bzw. der Schulträger verlangt dies nicht.


    Vielen Dank schon mal für die Antworten. :aufgepasst:


    Gruß blacky

    magister999: Vielen Dank für deine ausführlichen Hinweise. Ich vermute übrigens auch, dass bei der Präsentation ein Thema wie "Bereiten Sie eine GLK vor, in der Sie Ihr Kollegium auf die Einführung von (x) an Ihrer Schule einstimmen wollen." dran kommt. Gibt es hierzu strukturelle Tipps: Was sollte in der Präsentation drin sein? Wie groß muss/ sollte der Umfang sein? Welche Visulaisierungen sind sinnvoll? Ich gehe mal davon aus, dass die Präsentation den "Ernstfall" simulieren soll.


    Die weibliche Form im Leitfaden ist mir auch schon aufgefallen, liegt vielleicht daran, dass wir eine PräsidentIN haben 8) Aber ich kann bestätigen, dass durchaus noch die männliche Spezies vertreten ist im RP-Tübingen - ich fürchte allergings das wir weniger werden :angst:


    Gruß blacky

    Danke, aber den Leitfaden kenne ich schon.


    Mir geht es speziell um die Beratung (Fremdberatung einer Unterrichtsstunde) und die Präsentation als Teil des Bewerbergesprächs. Auf was sollte man bei der Beratung speziell achten? Was kann einen erwarten bei der Präsentation? Themen? Wie läuft die ab?


    Das Gespräch ist mir eigentlich klar, da in dem Leitfaden ja steht um was es geht bzw. welche Schwerpunkte abgeklopft werden.


    Vielen Dank.

    Hallo,


    ich habe mich auf eine Schulleiterstelle in Baden-Württemberg (RP Tübingen) beworben. Das Verfahren ist nun angelaufen, d. h. die Dienstbeurteilung durch den Schulleiter ist beim Schulamt und demnächst steht das weitere Überprüfungsverfahren an: Beratungsgespräch, Präsentation und Bewerbungsgespräch.


    Kann mir jemand Tipps hierzu geben, vor allem in bezug auf das Beratungsgespräch und Präsentation. Ich habe zwar als Mitglied im Schulleitungsteam Einblick in die Schulentwicklung und durch die Begleitung unserer Referendare Erfahrung in der Beratung. Möchte aber nicht unvorbereitet in diese Phase gehen. Was muss/ kann ich beachten? Bin über jeden Hinweis dankbar.


    Gruß blacky :)

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