Beiträge von lassel

    Erstmal danke euch! Mir geht es schon besser. :)

    Hm. Du schreibst, bei dir sind sie mehr oder minder "brav" - wie reagierst denn du, wenn sie das nicht sind? Du bist sie eben gewohnt, kennst deine Pappenheimer - den Vertretungslehrern fehlt vielleicht ein entsprechend souverändes Auftreten und Schagfertigkeit. Hast du sie danach mal gefragt, bzw - wie schätzt du die ein? Was konkret tun sie denn so "schlimmes" - einfach nur laut und aufsässig, oder stellen sie wirklich was an?
    Was da konkret getan werden kann hängt sowohl davon ab, was die eigentlich tun, als auch, wie die Vertretungslehrer gestrickt sind - wenn die einfach nicht für so eine Klasse gemacht sind - persönliches Pech...


    Kenne sie natürlich sehr gut und habe auch schon viele Gespräche und auch sogar pädagogische Konferenzen hinter mir. Sie reden trotz mehrfacher Ermahnung, stehen trotz Verbotes auf und sind wohl sehr frech. Nein, sie stellen auch nichts an. Sie wissen halt auch, dass es dann echt Probleme gäbe.

    Hab glaub ich fast das gleiche Problem. Es gibt Tage, da komm ich kaum zum Pause machen vor lauter: Deine Jungs haben mal wieder ....


    Ich ermuntere meine Kollegen dann immer selbst Hinweise zu schreiben, Mitteilungen oder sonstige Maßnahmen ... . Durchaus auch mit der Ansage, bitte dokumentiere es im Ordner (bei euch wohl Hinweisbuch), damit ich dann ab einer gewissen Anzahl noch mal extra reagieren kann.


    So ähnlich versuche ich es auch; sie können ja selber Hinweise an die Eltern schreiben und evtl. sogar mal anrufen. Es nervt halt, dass es so regelmäßig und dann meist im Lehrerzimmer ist, wo man dann eher die Rolle des Angeklagten annimmt.

    Ich verweise auch auf‘s Klassenbuch. Einträgen, die da gemacht werden, gehe ich nach. Ansonsten halte ich die Füße still...


    Im Klassenbuch dürfen imho solche personengebundenen Bemerkungen nicht stehen.

    Das Problem ist ein ganz Klassisches. Weise darauf hin, dass die Kollegen die Erziehungsmassnahmenleiter einhalten sollen. V.a. Anrufe bei den Eltern. Aber, und das ist ganz wichtig, du musst auch dahinter stehen!


    „Die heult sich immer bei mir aus“, „ich frag sie, was ich machen soll...“ etc. macht schon den Eindruck, als ob du es ein wenig cool fändest, dass es bei dir läuft und alle anderen sind halt leider etwas unfähig. Je schwieriger und beziehungsabhängiger die Kids sind, desto mehr sollte der Klassenlehrer hinter seinen Kollegen stehen. Denn: gerade weil sie letztlich alles für dich machen, hast du eine kollegiale Mitverantwortung. Wer sich bei Frau X nicht im Griff hat, braucht auch nichts von dir zu wollen. Mach nicht die Teenies zu Verbündeten, sondern die Kollegen.


    Sieh’s mal so: die Knaben sollen in Kürze eine Ausbildung anfangen. Wollen sie dann auch dem Chef auf der Nase rumtanzen, weil ihnen dessen Nase nicht passt? Dann wäre es der letzte Tag als Azubi gewesen. Vielleicht scheißt du sie Kraft deines Amtes mal ordentlich an und signalisierst ihnen nicht, dass die Musikreferendarin ja bloß ein Mädchen ist, bei dem man sich entschuldigen darf, wenn man seine gönnerhaften 5 min. hat...


    Keine Sorge, das finde ich nicht cool und über diese Stufe (hat ja jeder Mal meist im Referendariat) bin ich längst hinaus. Es läuft auch bei anderen Kollegen, die länger drin sind.
    Ich möchte mich eben nicht hinstellen und sie ordentlich anmeckern, da dann ja die Kollegen ihre Autoriät verlieren. Das sehe ich ähnlich wie dePaelzerBu.



    Richtig, es ist total blöd, wenn ich in die Klasse gehe und rummeckere, dass sie sich schlecht bei XY verhalten haben. Nichtsdestotrotz habe ich in passenden Situationen schon mal etwas fallen gelassen, sodass die Selbstreflexion etwas in Gang kommt.
    Es ist nicht meine Referendarin und ich versuche ihr auch Tipps bzw. Hinweise zu geben, aber sie hat es halt einfach (noch) nicht drauf konsequent zu sein.



    Mir geht es aber auch so mit Erstklässlern. Ich bin z.B. nicht der Typ, bei dem immer eine vorgefertigte Sitzordnung im Kreis gültig ist und es macht mir auch nichts, wenn es mal rumpelt, bis alle sitzen. Dann kommen so spitze Bemerkungen von der Relilehrerin wie: "Also man kann auch Erstklässerln beibringen, dass..., blabla....." Alles mögliche. Ich glaube, es liegt auch an der eigenen Persönlichkeit des Lehrers wie man das empfindet und was einem wichtig ist.
    Sag doch, dass es bei dir gut funktioniert und dass die Kollegen, die da nur zur Vertretung sind, den SuS gleich ihre Regeln und die Konsequenzen bei Nichteinhaltung offenbaren sollen. Die Referendarin hat es natürlich schwer. Auch sie sollte ihre Konsequenzen vorstellen und auch mal belohnen für gute Stunden.
    E-mails...wie schrecklich.

    Ja, weise auch immer auf mein System (Verwarnung, gelb und bei rot alleine mit Aufgaben vor die Tür) hin. Des Weiteren natürlich Hinweise an die Eltern und wenn, wie in einem Fall vorgekommen, der Schüler einfach abhaut, sollten die Kollegen natürlich zuhause anrufen.

    Moin zusammen,


    zuerst: Die ersten Anführungszeichen oben im Threadtitel sind von mir nicht gewollt, sondern von der Software automatisiert so angegeben.


    Alle meckern über "meine" Klasse! Ja, sie ist anstrengend und laut, es sind auch nur pubertierende Jungs und ein paar Mädchen drin. Die Achtklässler an der IGS sind bei Vertretungslehrern regelmäßig super frech und laut. Ich habe sie seit der Fünften und bei mir funktioniert es meist ziemlich gut, so wie bei allen Lehrern, die regelmäßig drin sind. Aber sobald sie Vertretung von jemand unbekanntes haben, ticken die Jungs aus. Mich nervt nur tierisch, dass ich darauf von den Kollegen immer vollgequatscht werde und blöde Email, so wie heute, bekomme. Natürlich ist die Musikreferendarin auch hoffnungslos überfordert und heult sich ständig bei mir aus.
    Die Schüler selber sind immer nachher total einsichtig und entschuldigen sich auch brav, aber dann geht es wieder mit ihnen los. Wie gesagt, es hängt von der Lehrperson ab: Wenn sie jemanden kennen und der Autorität hat, klappt alles, aber wehe, sie kennen die Lehrkraft nicht. :teufel:
    Habt ihr noch schlaue Antworten gegenüber den Kollegen oder was ich auf so Emails antworten soll? Meist sind die Kollegen auch nicht in der Lage einen Eintrag ins Hinweisbuch zu machen, geschweige denn die Eltern anzurufen. Es wird sich nur bei mir ausgeheult. Ich frage auch durchaus schonmal, was sie denn erwarten, was ich machen soll. :engel: Aber da kommt dann auch nichts Sinnvolles.
    Klar, einige Schüler bekommen auch mal ne erzieherische Maßnahme von mir, aber eigentlich ist das doch nicht meine Aufgabe, oder?

    Ich benutze sie nur noch, andere benutzen nur die Beamerfunktionalität und andere schreiben so auf das Board. Wir haben verschiedene Boards, aber überall die Smart Notebook-Software drauf. Das funktioniert ganz gut. Die geringe Größe sehe ich auch problematisch, da die Schriftgröße automatisch größer als handschriftlich ist und so muss man dann improvisieren.

    Danke, dass du mir die Welt der Elternzeit erklärst! :)


    Da ich die Teilzeitbeschäftigung ja min. 7 Wochen vorher anmelden muss, verstehe ich nicht, warum ich die Teilzeit in EZ (also die 4 Partnerschaftsmonate) 7 Wochen vor der Geburt anmelden muss? Dachte, das gilt nur für EZ, wenn man gar nicht arbeitet. Oder verstehe ich den Begriff Elternzeit falsch?
    Ist damit nur die Zeit gemeint, die direkt nach der Geburt beginnt und normalerweise 24 Monate später endet? Oder ist damit gemeint, dass man angeben muss, wann man (bedingt durch die Elternschaft) weniger oder gar nicht mehr arbeitet?
    Am liebsten wäre mir ja, dass ich der Landesschulbehörde nur mitteile, dass ich zwei Monate nach Geburt zu Hause bleibe (Ferienproblematik) und erst später mitteile, dass ich nochmal 4 Monate in TZ arbeiten möchte.

    Warum muss dann die EZ mit Teilzeit überhaupt so früh angemeldet werden? Ich könnte doch auch einfach in LM 8 Teilzeit für 4 Monate anmelden, oder?
    Elterngeld bekomme ich ja von der Stadt und der ist es ja egal, wann ich was bei meinem Arbeitgeber angemeldet habe, nur das Ergebnis für die Partnerschaftsbonusmonate zählt: TZ mit 62,5 - 75 %.

    Okay, das mit dem Antrag für den Vater hatte ich auch so verstanden, nur falsch wiedergegeben. Aber diese Informationen gibt man der SL ja sowieso noch früher. Hier können auch die Väter direkt ab Geburt wegbleiben und müssen sich nicht an den voraussichtlichen Termin halten, wird wohl rückwirkend geändert.


    Der Hinweis zur Elternzeit kann ja formlos sein. D. h. ich nutze das o. g. Formular für die allgemeinen Daten und trage dann die 6 Monate als Elternzeit ein. Zusätzlich kann ich fakultativ noch angeben, dass ich in den LM 11-14 auf 18 Stunden reduzieren möchte. Richtig? ;)


    Ja, zwei Monate sind noch über, aber das passt ja anders nicht vernünftig. Die Ferien sind eine gute Zäsur, um wieder einzusteigen und die Partnerschaftsmonate müssen parallel genommen werden. Einzig meine Frau könnte noch Elterngeldplus-Monate dranhängen. Diese liegen aber dann voll in den Ferien und das ist auch nicht so attraktiv. Und wenn ich es richtig verstanden habe, darf man nicht sagen, dass man gemeinsam noch einen Monat in LM 24 nimmt, richtig?

    Danke. Dann besteht die 7-wöchige Frist nur für den Teilzeitantrag. Es muss aber direkt nach der Geburt die geplante EZ für zwei Jahre angegeben werden. Verstanden! :)


    Das könnte dann ja bei der Landesschulbehörde doch für Missmut sorgen ...
    Hier mal meine Planung:


    voraussichtlicher Entbindungstermin: 16.4.2018


    Lebensmonate 1-10
    Beginn Elternzeit: 16. April 2018
    Ende Elternzeit: 15. Februar 2019


    LM 1-2
    16.4. - 16.6.2018
    Ferienbeginn 28.6.


    LM 11-14
    Beginn Elternzeit: 16. Februar 2019
    Ende Elternzeit: 15. Juni 2019
    Ferien 4. Juli 2019


    LM 15-16
    15.6.2019-15.8.2019

    Um die Genehmigung der EZ geht es ja. D. h. wenn ich die Elternzeit in zwei Teile splitten möchte (LM 1+2 und z. B. 10-14), muss ich das direkt nach der Geburt beantragen? Also gebe ich dann zwei Anträge ab: einmal ohne Teilzeit und einmal mit.


    P. S.: Elterngeld ist hier völlig losgelöst von der EZ und wird direkt bei der Stadt beantragt. Darum mache ich mir auch keine Sorgen.

    Ach, man muss gleich die komplette Elternzeitplanung bekannt geben? Aber elternzeitbedingte Teilzeit ist doch sehr viel länger möglich?


    Jeder Elternteil muss doch seinen eigen Antrag einreichen, daher wissen sie ja nicht, ob die Elternzeit voll genutzt wurde.
    Die Erklärung mit den zwei Monaten ist etwas schwammig.

    Ich danke euch sehr, besonders das Gerichtsurteil gibt mir einige Sicherheit.


    Mir ist aber der Parameter des maximalen Bezuges des Elterngeldes nicht klar. Auch wenn es üblich ist, sind zwei Monate (zum Glück) nicht der maximale Bezugszeitraum. Es ist durchaus denkbar, dass ich drei Monate nehme und meine Frau elf.
    Ich bin nun sehr optimistisch, dass der Antrag so genehmigt werden wird.
    Anmerken möchte ich noch, dass ein Freund die zwei Monate gesplittet genommen hat und das mehr Stress als Hilfe war. Die paar Wochen wurden teilweise gar nicht vertreten, was besonders in der Oberstufe ärgerlich ist. Auch lagen natürlich die geschriebenen Klassenarbeiten nachher auf seinem Platz.


    Zum obigen Fall muss noch angemerkt werden, dass wir planen zum Übergang in die Krippe beide in Teilzeit zu arbeiten und die Partnerschaftsbonusmonate zu nutzen (von finaziellem Ausgleich kann kaum die Rede sein, da unsere Gehälter so hoch sind, dass ich mit A13 nur auf den Mindestsatz von 150 € komme). Diese elternzeitbedingte Teilzeit ist aber sieben Wochen vor geplanntem Beginn anzumelden und somit sollte sich dieser Antrag ja nicht auf die oben beschriebene Problematik auswirken.

    Mir geht es eher um konkrete Erfahrungen bei nicht vorhandenen Gründen für dieses Enddatum. Bin in Niedersachsen Beamter und nein, nach dem Enddatum gibt es noch weitere Monate Elterngeldbezug. Konkret möchte ich als Vater zwei Monate ab Geburt nehmen.


    Oder gibt es eine klare Richtlinie in der Verwaltung, dass jeder Elternzeitantrag abgelehnt wird, der nicht die mehrfach genannten Voraussetzungen erfüllt?

    Klar, das stimmt. Habe mir da als Vater nur mehr erhofft. Egal, die Partnerschaftsmonate werden wir wohl trotzdem machen: Meine Frau arbeitet dann 16 und ich 18 Stunden. Sie bekommt dann ca. 340 € als Elterngeld plus und ich halt nur 150 €.

    Klar, die Schule wird so früh informiert, wie ich über den Stundenplan (eine Woche nach den Sommerferien). :)


    Habe nun geschaut, aber leider ist das für Besserverdiener furchtbar unattraktiv mit der Teilzeit. Da kommt man meist nur auf den Mindestbetrag von 300 € bzw. 150 € pro Monat. Na gut, dann werden es halt mehrere Monate, in denen gar nicht gearbeitet wird und somit volles Elterngeld bezahlt wird. Elterngeld plus ist halt gedacht, um die Verdienstdifferenz von Niedrigverdienern auszugleichen. Ist ja auch richtig, aber würde halt gerne in Teilzeit arbeiten.


    Bei den Stunden bin ich noch unsicher. Muss man volle Stunden eintrage oder kann man auch genau 62,5 % ausrechnen?

    Danke!


    1) Dann kann ich den Antrag für die Teilzeit also auch erst nach der Geburt ausfüllen?


    2) Es handelt sich ja um diesen Antrag: http://www.extra.formularservi…NDANTID=5&FORMUID=030_039


    Nun bin ich etwas verwirrt. Eigentlich müsste man ja nur Nr. 3 ausfüllen, aber unter Nr. 1 gibt es ein Feld für den freien Wunschtag. Müsste bei Teilzeit bedingt durch Elternzeit dann beides ausgefüllt werden?


    3) Bei der Berechnung der Stunden habe ich nun den klassischen Dreisatz angewandt, bekomme aber immer krumme Zahlen raus. Wie berechne ich denn dann das Gehalt.


    Man darf in der Teilzeit maximal 25 - 30 Stunden arbeiten. Das sind 62,5 - 75 %.
    Ausgehend von einem Stundendeputat von 24,5 Stunden sind das dann 15,3 - 18,3 Stunden. D. h. ich darf nicht mehr als 18 Stunden arbeiten, richtig? Wenn ich nun im Antrag 18 Stunden angebe, dann bekomme ich 73,46 % des Gehalts?

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