Beiträge von lassel

    Juhuu, es hat geklappt. Genauso wie gewünscht. Habe nun zwei Monate EZ ohne Bezüge (Ende ist wenige Tage vor den Sommerferien) und 7 Monate EZ mit TZ (Ende ist knapp in den Sommerferien). Ich danke Susannea nochmals. Übrigens dachte unsere SL, dass man TZ in EZ nur zum Halbjahr beginnen und enden lassen könne. Ich habe die Zeiten mit den Stunden im Antrag ins Freifeld geschrieben, da der Antrag ja nur eine Möglichkeit zulässt.

    Leider geht das nicht bei jeder Versicherung. Es gibt Versicherungen, die werden nur durch einen Vertreter rausgegeben und können nicht online abgeschlossen werden. Finde ich teilweise auch unschön. Bei der Debeka geht auch alles über einen Vertreter vor Ort. Den kannst du aber wechseln. Muss man nur beantragen. ;)

    Ich sag mal so, wie das bei uns ist:


    Wenn längerfristig übernommen wird, dann wird der Stundenplan geändert und zählt zum Deputat dazu. Die üblichen Stundenplanprogramme (z.B. Untis) berechnen das dann automatisch für das Jahr.
    Wenn das nur relativ kurz ist (Grenze ist so ein Monat), dann wird das über den Vertretungsplan geregelt und kann dann auch abgerechnet werden.


    Das macht auch Sinn meines Erachtens nach, wenn man z.B. drei Wochen lang eine Lerngruppe mit 3 Stunden wöchentlich unterrichtet, ist das zwar im Deputat, aber auf das Jahresmittel gesehen sind das dann vielleicht 0,075 Stunden die man dann ins nächste Schuljahr mitnimmt. Bringt einem auch nicht soviel.

    Danke, das hilft einem ja schon weiter. Ich macht also die Grenze bei ca. 1 Monat. Wie ist das bei den anderen?

    Okay, wenn dieser „Erbsenzählerlass“ die Grundlage darstellt, ist also eine minutengenaue Abrechnung der Mehrarbeit richtig. Absurd wird es allerdings, wenn man z. B. 90 % eines Schulhalbjahres eine bestimmte Stunde vertritt und dies minutengenau abrechnet. Dann wäre es von der SL ja sogar „schlau“ möglichst viele solche Vetretungen einzusetzen, um Stunden einzusparen, da ja nur Stundenausfälle positiv für die Bilanz sind.

    Moin,


    wie muss es rechtlich abgerechnet werden, wenn man dauerhaft (min. 1 Monat) eine neue Lerngruppe unterrichtet?
    Wenn das über den Vertretungsplan abgerechnet wird, hat man ja den Nachteil, dass Feiertage, Krankheitstage, Klassenfahrten usw. nicht verechnet werden, da man nur das Plus bekommt, was man tatsächlich unterrichtet.
    Wenn der Einsatz allerdings im Stundenplan eingesetzt wird, gibt es o. g. Nachteil nicht.


    In Niedersachsen ist der Gesetzgeber ja leider häufig schwammig. Gibt es gesetzliche Grundlagen?


    Des Weiteren frage ich mich, ob es gesetzliche Grundlagen gibt, die der SL vorschreiben, dass geleistete Mehrarbeit transparent abgerechnet werden muss.
    Danke

    Jupp, da hast Du vollkommen recht. Wir sind dran ;) Ich stelle aber auch immer wieder fest, dass ich mit meinen bald 38 Jahren aber so viel mehr digital native bin, als meine 16-jährigen digital happies. Sobald es nur drum geht, z. B. eine Cloud-App fürs file-sharing auf dem Handy einzurichten, strecken die die Flügel und halten mir ihre zerkratzten Displays unter die Nase, auf dass Mutti sich doch bitte kümmern möge.

    Tja, so sieht das hier auch aus. Da frage ich mich schon, wie kann ich noch mehr Vorbild sein?!

    Danke. Ja, der Teilzeitantrag ist auch nachgelagert, wenn ich das richtig verstehe. Ich muss nur jetzt schon angeben, wann ich vorhabe Elternzeit (also ganz raus ider TZ) zu nutzen und das geht ja nach Lebensmonaten. Also in LM 11-14 möchte ich elternzeitbedingte TZ machen.

    Es gibt keine bestimmte Stunden und es spricht auch nichts dagegen. Wir haben gar keine Noten! :)
    Es nervt mich, dass es mittlerweile selbstverständlich ist, dass Schule nicht so wichtig ist und Termine selbstverständlich in der Schulzeit gemacht werden und die Lehrer erst kurz vorher eine Mitteilung bekommen.

    Hallo zusammen,


    Unterrichtsbefreiungen bis zu drei Tagen darf ich als Klassenlehrer genehmigen.
    Nun ist es mittlerweile so, dass die Schüler morgens mit einer Mitteilung kommen, dass sie nachmittags zum Arzt müssen. Muss ich das genehmigen oder kann ich das auch verneinen?
    Es wird kein Test geschrieben, sondern es ist normaler Unterricht.


    Es nervt mich, da der Schüler auch drei Tage nach den Ferien noch weg war, da der Flug somit billiger war. Die Schulleitung wurde daraufhin von uns informiert, es ist aber nichts passiert; man will ja keinen Stress mit Eltern.
    Es handelt sich um Niedersachsen und dort steht im Gesetz, dass Mitteilungen der Eltern „rechtzeitig“ ankommen müssen. Was bedeutet das konkret?

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