Ärztinnen MÜSSEN den 3,5-fachen Satz individuell begründen. Über 3,5 dürfen sie ohne eure Einwilligung gar nicht.
Sprecht einfach die Ärztin an, die muss sich an die GOÄ halten.
Ärztinnen MÜSSEN den 3,5-fachen Satz individuell begründen. Über 3,5 dürfen sie ohne eure Einwilligung gar nicht.
Sprecht einfach die Ärztin an, die muss sich an die GOÄ halten.
@Krabappel: Mit diesem Totschlagargument kannst du auch jeden krankheitsbedingten Ausfall kritisieren.
Zumindest hier wird jede Plusstunde verrechnet, somit kommt es evtl. zu einer kurzfristigen Mehrbelastung, aber dafür im nächsten Halbjahr zu einer Minderbelastung. Des Weiteren werden hier viele Vertretungen von Springkräften und Kolleginnen vertreten, die keine festen Lerngruppen haben und daher sowieso weniger belastet sind. Wie auch immer, diese Diskussion ist an Peinlichkeit kaum zu überbieten, evtl. noch von den Kolleginnen, die meinen, dass Elternzeit auch Urlaubszeit sei.
@chemikus08: Richtig, Urlaub ist Urlaub mit der ganzen Familie. Vater-Kind-Kur ist Zeit, um an sich und der eigenen Gesundheit zu arbeiten. Auch schrieb ich oben, dass es um eine Woche geht. Also eine Woche Ferien und eine Woche Kur außerhalb.
Wie auch immer, ich hoffe, dass die Beihilfestelle mir da feste Aussagen zu machen kann.
Richtig, mit dieser Bemerkung (anschließen an die Ferien) wollte ich überspitzt darstellen, dass es eben KEIN Urlaub ist. Es geht um eine Vater-Kind-Kur, bei der die Mutter nicht dabei ist. Es ist sicherlich nicht verwerflich an die Kur anschließend noch einen gemeinsamen Urlaub zu machen.
Den o. g. Vordruck meinte ich, denn in diesem wird auf einen Erlass aus 1996 verwiesen, der aber laut schure.de nicht mehr gültig ist.
Es geht wohl auch darum, dass im ärztlichen Bericht stehen kann, dass die Maßnahme sofort bzw. sehr zeitnah durchgeführt werden muss. Dann ist eine Kur auch wohl außerhalb der Ferien möglich. Die Frage ist, ob es, wie in anderen Bundesländern üblich, dann noch einer amtsärztlichen Einschätzung benötigt.
Neben der Zeiteinteilung geht es auch noch um die Kosten. Vielleicht meldet sich ja jemand aus Niedersachsen, der damit schon konkrete Erfahrungen hat, vielleicht auch per Pn, denn, wie man hier sieht, wird Kur offensichtlich auch mit Urlaub verwechselt.
@Bear, lies bitte nochmal deinen Beitrag. Du hast mir nicht weitergeholfen, mir nur vorgeworfen, dass ich eine „Extrawurst“ möchte. Das ist weder hilfreich, noch sollte man sich mit moralischen Werturteilen zurückhalten, wenn man den Kontext nicht kennt.
Okay, diese Antwort zeugt von Unwissenheit.
Es geht nicht darum, wass die Kolleginnen finden. Ich bin aber schon weiter, denn es gibt in Niedersachsen keine Pflicht die Kur in die Ferien zu legen, somit kann man die Kur auch komplett außerhalb der Ferien legen, vielleicht direkt im Anschluss an die Ferien?!
Guten Morgen und frohe Weihnachten!
Ich werde aus dem Vorgaben zur Genehmigung von Kuren nicht ganz schlau.
Muss die Kur komplett in den Ferien liegen, wie hier beschrieben: https://www.nlbv.niedersachsen…._2711f_Stand_04.2016.pdf
Auf schure.de finde ich zum Rd. Erl. d. MK v. 03.12.1996, SVBl. 1997, S. 32
dass dieser abgelaufen sei.
http://www.schure.de/aa/2041101/0207010.htm
Um eine Woche gemeinsamen Urlaub zu machen, wäre es natürlich besser, wenn nur eine Woche der Kur in den Ferien liegen würde.
Ich nutze Tablet, Halterung und eine ipcam-App. Damit kann ich kabellos das Bild auf den Beamer bekommen. Voraussetzung: Wlan.
Unterschiede liegen aber wohl in der Pflichtstundenzahl, oder? Diese sind ja in beiden Varianten genau vorgegeben.
Der EH muss natürlich ordentlich sein. Rechtfertigung gibt es natürlich nur, wenn ich die Arbeit vorher nochmal lesen kann.
Musste aber noch nie ne Einzelnote rechtfertigen, nur die 5 am Ende. Das kann ich aber mithilfe der Einzelnoten.
Teilweise haben wir gar keine Noten.
Bloss keine Teilpunkte, das gibt nur Stress, weil es eine mathematische Genauigkeit vorgibt. Im Erwartungshorizont mache ich nur Haken an die Dinge, die richtig sind. Noten gibt es nur für den Inhalt und für die sprachliche Darstellungsleistung und dann die Gesamtnote.
Dass mein Bauchgefühl ganz gut ist, zeigt sich alle paar Jahre durch die Zweitprüferin bei den Abschlussarbeiten.
Da biete ich weniger. Einmal lesen, alle Fehler anstreichen. Einen positiven Aspekt und einen Tipp ins Freifeld unters Bewertungsraster. Daneben ein Blatt für mich mit Dingen, die ich, wie du, vor der ganzen Klasse bespreche.
Das gilt für alle Beamten. Ob eure Schule da etwas anderes macht, ist sicherlich nett, aber nicht die Grundlage. Ihm stehen nur 4 Tage pro Kind zu. Wenn er sich darüber hinaus krank schreiben lässt, dann ist das rechtlich eben nicht in Ordnung und kann in der Probezeit natürlich Konsequenzen nach sich ziehen.
Sehe ich ähnlich. Mich ärgert, dass ich schon drin bin und nun schwer rauskomme. Habe schonmal Nein bei einer konkreten IT-Aufgabe gesagt, da hatte ich aber direkt die SL da stehen, die mir sagte, dass das meine Aufgabe sei.
Wie kann man da beim nächsten Mal klug reagieren?
Wurde ja nie gefragt.
Kann das nicht als dienstliche Anweisung einfach angeordnet werden?
Wenn du während der Unterrichtszeit an die Rechner kannst, okay. Das ist an einer allgemein bildenden Schule allerdings meist nicht so.
Danke. Den Gedanken hatte ich auch schon: Warum habe ich Nachteile durch meine Kompetenzen?
Magst du erzählen, was deine Aufgaben sind und wie viel Entlastung du bekommst?
Moin zusammen,
wie läuft das bei euch?
Hier sind mehrere Admins für unsere große Schule benannt und die haben die Aufgabe das Wlan für neue Kolleginnen freizuschalten, die Kolleginnen einzupflegen, auch mal neue SuS einzupflegen und sich um IServ zu kümmern. Pro Admin sind ungefähr 40 Rechner zu verwalten. Entlastung gibt es keine.
Hier in Niedersachsen gibg mein Antrag so durch und ich muss nur noch wenige Tage vor den Ferien hin.
Richtig, ich mache auch keine Fotos mehr.
Hier werden auch jährlich 2 Mal 1.250 € angesetzt und akzeptiert.
Dass ich zwei Monate ab Geburt weg sei, überforderte hier auch einige.
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