Beiträge von panthasan

    Wenn nicht wegen Elterngeld warum der taggenaue Wechsel? Jeder von euch beiden hat Anrecht auf max. 3 Jahre Elternzeit.
    Innerhalb der ersten 12 bzw 14 Monate habt ihr Anrecht auf Elterngeld. Alternativ kann pro normalem Monat EG auch 2 Monate Elterngeld plus beantragt werden.
    Wenn du EG beantragt hast und dann aber einen halben Monat arbeiten gehst wird dir dein Gehalt/Bezüge auf das EG angerechnet. Da wäre vielleicht sinnvoller wenn du und der Vater parallel EG plus beantragt.

    Bei uns werden Beurlaubungen vor den Ferien auch nur in wirklichen Ausnahmefällen genehmigt.
    Fehlen Schüler in der Woche vor den Ferien gibt es eine Androhung einer Ordnungswidrigkeit-Anzeige sollte eine Entschuldigung nicht innerhalb einer Woche in der Schule ankommen.
    Tada...wer wirklich krank fehlt schafft es diese zu schicken, wer bereits im Urlaub ist nicht.
    Schwänzer werden dann dem Schulamt gemeldet.

    Auch wenn ich die Regelungen in NRW nicht kenne, würde ich dir raten bei der Planung wirklich eine nähere Schule zu finden/zugewiesen zu bekommen. Und zwar vor dem Mutterschutz.
    Ich habe es ähnlich gemacht wie ihr es plant, also direkt nach dem Mutterschutz bin ich wieder in Vollzeit arbeiten.
    Alles gut geplant mit abpumpen, Flasche etc und dann haben wir hier einen kleinen Sturkopf welcher Flasche, Becher, Löffel alles verweigert.
    Ende vom Lied: mein Mann fährt täglich 35km einfache Strecke um mir die Kleine zum Stillen zu bringen. An langen Tagen muss er dann vor Ort Zeit totschlagen damit ich noch ein zweites Mal stillen kann.
    Wenn die Strecke länger wäre oder schlechter zu fahren hätten wir unseren Plan wahrscheinlich über den Haufen geworfen.
    Es ist wirklich stressig...ich hoffe nach den Sommerferien klappt es dann wenigstens mit der Beikost.
    Ich würde also den Versetzungsregeln so schnell wie möglich stellen.

    Hallo,
    Ich nutze ein Fitnessarmband von fitbit welches diese Funktion hat. Ist nicht Jedermanns Sache, aber ich komme damit ganz gut klar.
    Weckt zuverlässig und ohne sonstiges gepiepse. Weder mein Mann noch meine kleine Maus merken was.

    Hier in Hessen gibt es den HS-Abschluss regulär nach Klasse 9.
    Ist der Durchschnitt incl. Der Prüfungsergebnisse in M, D und E 3,0 und besser gibt es den qualifizierten HSA, wird nur die theoretische Versetzung erreicht gibt es den normalen. Sonst steht man eben ohne Abschluss da.
    Schüler der RS oder des Gymnasiums erreichen mit der Versetzung in 10 den normalen HSA (ohne Möglichkeit auf den Qualifizierten).
    Hat ein Schüler Klasse 9 der RS seine Versetzung nicht geschafft weil z.b. 2 Hauptfächer 5 sind, dann kann er trotzdem den HSA haben, da er nach Versetzungsregeln der HS diese 5er auch durch Nebenfach 2 ausgleichen kann.

    Hallo,
    Also mit der Versetzung in Klasse 10 wird der HSA erhalten. Dies sollte eigentlich darauf vermerkt sein, rutscht aber dank LUSd auch gerne mal durch.
    Sogar wenn die Versetzung nach RS-Regelung nicht geschafft wird, aber nach HS-Regelung möglich wäre, gibt es den Abschluss.
    LG panthasan

    @Susannea wir lassen uns nicht über den Tisch ziehen. Paragraph 5 gibt das tatsächlich her, dass wenn die Möglichkeit einer Familienversicherung gegeben ist die Beihilfe auf 0 gekürzt wird. Gerade was Beihilfe angeht, geht Hessen da ziemlich eigene Wege.

    @Susannea die Kinder werden in Hessen bei der Höhe des Beihilfesatz berücksichtigt, haben aber, solange sie in der Familienversicherung des anderen Elternteils versichert sein können, keinen eigenen Beihilfeanspruch! Haben wir hier gerade durch.


    Tatsächlich glaube ich das es oft an den Müttern liegt, das die Väter seltener in Elternzeit gehen. Ich bin aktuell die einzige in unserem Kollegium die (beim 1.kind) nach Elternzeit Vollzeit zurückgekommen ist. Jetzt hab ich mich gewagt beim 2.Kind nur den Mutterschutz zu nehmen. Viele können das überhaupt nicht nachvollziehen. Dabei habe ich ja trotz Arbeit noch relativ viel Zeit für die Kinder, da ich mir viel Zeit frei einteilen kann. (Durch Stillzeiten reduziert sich meine Stundenzahl) Mein Mann wäre sonst meist mehr als 10h/Tag auf der Arbeit. Da bleibt nicht mehr viel Zeit für die Kids.
    Zusätzlich bleiben uns bei unserer Konstellation etwa 1000€/Monat mehr in der Tasche.

    Ich würde mich natürlich rechtlich beraten lassen und evtl auch vom Anwalt einen Brief aufsetzen lassen, indem ich eine letzte Frist zur Zahlung angebe (von einer Woche oder so) ansonsten würden zusätzliche Zinsen von 6% für die gesamte Zeit fordern.
    (6% deshalb da gerade von Gerichten geklärt wurde, das z.b. das Finanzamt diese Zinsen fördern darf)
    Ich wünsche dir viel Erfolg und schnelle Zahlung

    Also im Allgemeinen ist es doch so, dass ein Abschluss erstmal seinen "Wert" behält. Wenn ich dich richtig verstanden habe, hat besagte Freundin kein Ref gemacht. Das wird sie vermutlich noch machen müssen und dazu kann eine vorherige Prüfung notwendig sein.
    Das eine Verbeamtung ausser aus med. oder Altersgründen abgelehnt wird kann ich mir sonst fast nicht vorstellen.

    Wenn es eh für die Förderschüler wenig Unterschied macht (obwohl es sicher auch da Unterschiede gibt) dann ist aber doch noch viel wichtiger welchen Unterschied es bei den anderen Schülern macht. Und aufgrund meiner bisherigen Erfahrung (zugegeben sehr wenig) kommen diese schlechter weg. Einfach da Zeit und Aufmerksamkeit fehlt die aufgrund der Inklusion an anderer Stelle investiert werden muss.

    Aber es ging doch gar nicht darum ob jeder Familie haben muss, sondern darum, dass es eben auch Gymnasiallehrer gibt, welche sich eben z.B. aufgrund von Familie nicht leisten können ewig auf eine unbefristete Stelle warten zu können...
    Diese sind dann sehr wohl auf das Angebot zuerst an Grundschulen zu unterrichten mit Aussicht auf eine Gym-Stelle angewiesen.

    @Riccba na also im Normalfall stehen doch in den "Stellenanzeigen" oder im Stellenportal die wichtigsten Informationen drin. Es könnte sich ja um Vertretungsstelle (wäre unbefristet allerdings ungewöhnlich), Quer- oder Seiteneinstieg handeln. Je nachdem welche Stelle und welche Qualifikationen du mitbringst sind das völlig andere Anforderungen.

    (alles ohne Gewähr!)
    Also lediglich der Betrag der fürs Arbeitszimmer (also anteilig Miete und NK) sind auf 1250€ gedeckelt. Geht aber tatsächlich nur wenn es ein eigener Raum ist, der nicht privat genutzt wird.
    Telefon/Internetkosten etc können zusätzlich geltend gemacht werden.
    Ebenso Laptop, Tablet, Drucker, Patronen, Papier, Stifte und all solcher Kram.
    Du musst nur insgesamt auf über 1000€ kommen damit sich das lohnt, denn ich glaube die Pauschale wäre sonst günstiger (Stichwort Werbungskosten).
    Genauer kannst du das von einer Lohnsteuer Software erfahren oder/und rechtlich sicher natürlich beim Steuerberater o.ä.

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