Wenn Frankfurt für dich in Frage kommt, kannst du dich gerne mal bei mir melden.
Beiträge von panthasan
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Ich habe Beobachtungsaufträge und zwar in Gruppen aufgeteilt.
Ein Teil der Schüler muss sich z.b. mit dem Medieneinsatz beschäftigen, ein Teil mit der Gestik&Mimik, etc
Für jede Gruppe gibt es eine Farbe und jeder Schüler erhält eine Nummer.
Im Anschluss wird gewürfelt welcher Schüler sein Feedback zum besagten Auftrag geben muss.
So müssen alle Schüler jederzeit Feedback geben können aber eben für einen ganz speziellen Bereich.Andere Möglichkeit ist es als Teil des Referats/Vortrags ein interaktives Handout zu verlangen (Lückentext, Tabelle zum vervollständigen,...) Dies ist dann Grundlage für den nächsten Test/Arbeit
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Ich habe zu Beginn wirklich viel selbst gekauft. Das habe ich (auch auf Klagen meines Mannes) dann tatsächlich auf 0 reduziert.
Inzwischen gebe ich wieder etwas mehr für kopiervorlagen aus. Warum? Weil ich die gerne verwende und weil ich gesehen habe wie viel Geld mein Mann regelmäßig für Arbeitsklamotten ausgibt (ja die sollte theoretisch der AG stellen, aber ratet Mal: er tut es ebenfalls nicht) -
@goeba es ist aber doch ein riesen Unterschied ob ich eine kostenfreie Software nutzen soll oder mich damit zumindest vertraut machen soll, oder ob die Schule wie selbstverständlich davon ausgeht, dass jeder Kollege sich privat ein Gerät anschafft um es dann im Unterricht einzusetzen.
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In Hessen z.B. kann man mit einem Meister/Techniker das Ref für Fachlehrer machen.
Man kann anschließend sogar verbeamtet werden. Allein der Ausbilderschein reicht aber nicht. -
Ich würde mich an deiner Stelle informieren ob du tatsächlich Pensionsansprüche hast oder ob du nicht doch nachversichert wirst (Rentenversicherung).
Zu welchem Datum hast du deine Entlassung beantregt? Vielleicht ist das Ausschlag gebend. -
Klar, an der nächsten Uni für ein Lehramtsstudium mit den Fächern Mathematik und Sport einschreiben?!
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Hallo,
Nein der Amtsarzt erhält keinen Einblick in die Krankenakte, von keiner Versicherung.
Und inzwischen dürfte mit Ausnahme von wenigen schwerwiegenden Erkrankungen eine Psychotherapie kein Ausschlusskriterium mehr sein. -
Zum einen kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden -> Bußgeld
Zum anderen kann auch die Leistung im Unterricht mit 6 bewertet werden. -
Du kannst als Angestellter doch ohne Nachteile kündigen. Daher würde ich mich ganz normal in Hessen bewerben. Evtl vorher nochmal im Schulamt deiner Wahl anrufen und vielleicht ein paar interessante Schulen abklappern.
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Ja genau, den bekommst du erstattet.
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Das mag aber vielleicht auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
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In Hamburg kann man sich den KK-Beitrag anteilig zahlen lassen.
In Hessen kannst du Behandlungskosten die direkt von der GKV beglichen werden in einem aufwendigen Verfahren von der Beihilfe erstatten lassen (nicht aber die eigentlichen Beiträge) -
@s3g4
Aber du kannst dir in Hessen doch auch Leistungen über die Beihilfe abrechnen. Ist wohl ziemlich aufwendig aber möglich -
Also ich weiß das ein solcher Versuch (von BW nach Hessen) gescheitert ist, als sich jemand bei uns bewerben wollte. Er musste seine Bewerbung zurückziehen wegen mangelnder Freigabe.
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Bei uns wird keine Krankmeldung per Mail gewünscht (zumindest nichts kurzfristiges), da es ein Vertretungsplan-Team gibt, die eben nicht alle auf die Mails Zugriff haben.
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Du kannst jederzeit deine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis einreichen. Es gibt eine gewisse Übergangsfrist, ich meine Ma . Bis zum Ende des Schuljahres(halb)Jahrs.
Dann bist du aber erstmal raus... Du wirst vermutlich nicht mehr auf die Rangliste gesetzt, hättest vielleicht aber noch Chancen über die Ausschreibungen an eine neue Planstelle in Hessen zu kommen.
Ob dir das Land nochmal die Chance gibt,...keine Ahnung. Bei dem aktuellen Lehrermangel im Bereich FS vielleicht.
Wenn nicht blieben dir ein BL-Wechsel oder die Arbeit an einer Privatschule.
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Also in Frankfurt z.B. werden einige Schulen im Zuge der ISB-Umstrukturierung anderen BFZs zugeordnet.
Da müssten dann die Förderschulkollegen das BFZ wechseln um an der gleichen Schule bleiben zu können.
Zudem müssen zukünftig alle BFZs sämtliche Förderschwerpunkte abdecken, auch das wird nur dann sinnvoll zu erledigen sein, wenn durch den Wechsel von Kollegen mit unterschiedlicher Expertise alle Schwerpunkte abgedeckt sind. -
Wenn du dich auch auf die A16-Stelle beworben hast, müsstest du doch auch eine "Absage" erhalten haben.
Darin müsste auch ein Rechtsbehelf stehen. Du hättest also Zeit gehabt/hast noch Zeit Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen, dass du nicht befördert wurdest.
Aufgrund des Laufbahnvorsprungs hätte das vermutlich auch große Chancen auf Erfolg gehabt.
So ist das Kind wohl in den Brunnen gefallen.
Was die Befugnisse der Kollegin angeht kann ich nichts weiter sagen. -
Vielleicht hast du ja im Zuge der Einführung der ISBs die Möglichkeit relativ unkompliziert die Schule wechseln zu können.
Laut meiner Info ist die Frist für das Stellen eines Versetzungsantrags für Förderschullehrer aufgrund der Umstellung nach hinten verschoben worden. Zudem soll es wohl auch innerhalb der Probezeit funktionieren können (z.B. um an der gleichen Schule eingesetzt zu werden). Ob das aber immer klappt? Keine Ahnung.Ich würde an deiner Stelle mein Glück probieren, denn in dem ganzen BFZ/ISB-Schlamassel kann glaube ich alles passieren
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