Beiträge von panthasan

    Natürlich ist es erstmal deine Entscheidung, wie viel du arbeitest. Wir haben aktuell aber auch junge Mütter, die sich ein volles Deputat zutrauen, wo man aber einfach merkt, das sie ein Stück weit überfordert sind, alles unter einen Hut zu bekommen.

    Je nachdem, welche Erfahrungen die SL bislang gemacht hat, möchte sie das vielleicht verhindern.

    Damit ist am Ende nämlich niemandem geholfen.

    Die Einstellung im Ranglistenverfahren kann praktisch das ganze Jahr über passieren.

    So wurden an meiner Schule schon Neueinstellungen z.B. im November von der Rangliste getätigt.

    Das mit dem "vorgeschalteten" TvH-Vertrag war in der Vergangenheit noch ziemlich üblich, inzwischen gibt es aber genug Schulen, die direkt auf die Planstellen einstellen. Das sie vorher trotzdem zu einem Gespräch einladen ist aber auf jeden Fall für beide Seiten sinnvoll.

    Mit einzelnen Schulen vorher Kontakt aufnehmen ist sicher hilfreich.

    Viel Erfolg.

    Guten Abend,


    Also die Sache mit dem Ranglistenverfahren läuft so:

    Du lässt dich auf die Liste setzen und die Schulen rufen nach Fachbedarf (es gibt für jede Fächerkombi eine eigene Liste) geeignete Bewerber ab. Dabei darf immer nur der Bewerber ganz oben auf der Liste gezogen werden.

    Zieht eine Schule den 1. von der Liste, so erhält dieser ein Einstellungsangebot. Lehnt er dieses ab, so ist er eigentlich für einige Zeit (bis zu einem Jahr) gesperrt.

    Wenn Leute auf dem 1.Listenplatz sitzen, die dann aber alles ablehnen, verzögert das den Prozess erheblich.

    Eine Einstellung wie du sie beschreibst, auf Initiativbewerbung läuft normalerweise doch auch über die Liste, außer es wird eine Stelle extra für dich ausgeschrieben... Damit hast du aber die Stelle noch nicht sicher, da sich ja auch andere auf die Stelle bewerben können.

    Evtl hast du dir mit der Absage des Einstellungsangebots jetzt schon keinen Gefallen getan.

    Viel Erfolg das alles so klappt wie du es dir wünschst

    Also ein Eignungsfeststellungsverfahren gibt es in dem Sinne nicht.

    Nach einer Bewerbung wird eine dienstliche Beurteilung angefertigt. Wenn diese von allen Bewerbern vorliegt wird verglichen, sind die Abstände groß genug, kann allein aufgrund der Aktenlage entschieden werden. Sofern mehrere ähnlich gute Bewerber im Verfahren sind, kommt es zu einem Auswahlverfahren.

    Dies wird bei Schulleitern vom HKM geleitet. Der genaue Ablauf ist vermutlich immer etwas unterschiedlich. Ein Gespräch ist aber vermutlich immer Teil des Verfahrens.

    Die QSH-Fortbildung ist nicht Vorraussetzung und zumindest die QSH-Vor Amt soll auch dazu dienen um überhaupt für sich zu klären ob man überhaupt Schulleiter werden möchte

    Also,

    es ist in Hessen nicht unmöglich aber schon eher schwer direkt eine Schulleiterstelle zu erhalten ohne vorher Stellvertretung gewesen zu sein.

    Hier würde ich Gespräche mit den Dezernenten im Schulamt und der zuständigen Stelle im HKM empfehlen. Die Besetzung von Schulleitern (mind. ab A15 oder sogar schon A14?) passiert immer über das HKM!

    A15 gibt es ja z.b. auch als Stellvertreter an einer KGS oder IGS.

    Mit A14 als Stufen/Zweigleitung hat man oft mehr Einblicke in die Schulleitung als die A15er mit Fachbereichsleitung. Für diese ist die Stellvertretung oft eh nicht so interessant, da es deutlich stressiger ist fürs gleiche Geld.

    Viel Erfolg.

    Soweit ich weiß, sind es in Hessen ab April 23 nun wieder nur 7 Tage bei Beamten. 4 davon sind für mich schon wieder weg. Hab ich was übersehen oder liege ich mit den 7 Tagen richtig?

    Es gab ein Rundschreiben (vom 8.12.22) in dem folgende Regelung für dieses Jahr stand:

    . Betreuung erkrankter Kinder

    Im Jahr 2023 soll den Beamtinnen und Beamten der hessischen Landesverwaltung bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 SGB V – mit Ausnahme der Versicherteneigenschaft– Dienstbefreiung bis zu einer Dauer von 17 Arbeitstagen für jedes Kind gewährt werden. Bei mehreren Kindern soll Dienstbefreiung an insgesamt bis zu 32 Arbeitstagen erteilt werden.

    Alleinerziehenden Beamtinnen und Beamten soll Dienstbefreiung bis zu einer Dauer von 34 Tagen pro Kind bewilligt werden. Bei mehreren Kindern soll Dienstbefreiung an insgesamt bis zu 64 Tagen zuerkannt werden.

    Darüber hinaus kann Sonderurlaub aus wichtigem Grund nach § 15 Abs. 1 HUrlVO bewilligt werden.

    Ich kann zwar von den Unterschieden in BW und Hessen berichten allerdings für das Lehramt an (Haupt-&) Realschulen.

    Ich empfand das Ref in BW deutlich entspannter als ich es von meinen Kolleg*innen in Hessen mitbekomme. Allerdings hab ich viel weniger Rückmeldung bzgl. des Unterrichts vom Seminar bekommen und die Noten im Examen kamen quasi vom Himmel gefallen, da wir keine Vornoten ins Examen einbringen konnten. Das kann natürlich je nach Fall Mal vorteilhaft und Mal zum Nachteil sein.

    Wir haben (und versuchen das natürlich auch weiterhin) an unserer Schule (Frankfurt) schon viele LiVs (auch Gym) erfolgreich durchs Examen bringen können und gerne übernommen.

    Also ich wurde 2017 ebenfalls mit hohem Übergewicht verbeamtet, allerdings erst nach einem Widerspruch gegen die erneute Ablehnung.

    Bei der Verbeamtung auf Lebenszeit haben sie dann nochmal gemeckert und mir um ein Jahr verlängert (das war nach Geburt meines Kindes und noch während der Stillzeit, da hatte ich tatsächlich ein paar Kilo mehr drauf gehabt). Zu dem Zeitpunkt hatte ich gerade keine Kraft/Lust zu kämpfen, so dass ich die Verlängerung dann hingenommen habe.

    Auch beim nächsten Termin hat die Ärztin gemeckert, dann aber doch das Okay gegeben.

    Es war über die gesamte Zeit echt eine psychische Belastung, die insgesamt sicher nicht zuträglich für einen gesunden Umgang mit Nahrung und Diät war.

    Das schlimmste fand ich immer die Aussage: sie sind kerngesund, aber das Gewicht....

    Die Ärzte wussten ziemlich genau, dass sie kein Zielgewicht angeben durften um sich nicht angreifbar zu machen. Wenn man dann aber abgenommen hat aber in ihren Augen nicht genug war es auch nicht Recht. Ich hätte ja wissen müssen wir viel...

    Ich weiß von einer Freundin, dass sie aufgrund weiterer Gutachten (Körperzusammensetzung, Leistungsdiagnostik) ebenfalls mit Übergewicht verbeamtet wurde.


    Ich wünsche dir viel Erfolg und starke Nerven.

    Bei uns wird im Vorfeld ein moodle-raum zur Konferenz eröffnet. Dort werden Materialien zur Konferenz hochgeladen und es gibt schon vorab die Möglichkeit Fragen, Meinungen etc. Zu den einzelnen TOPs zu posten. Damit haben wir eine gute Grundlage.

    In Hessen gibt es kein reines Realschul-Lehramt sondern Haupt- und Realschul-Lehramt. Das sollte also auch für die RS+ keinen Unterschied machen. Abgesehen davon daß es in keinem der beiden Bundesländer sicher ist sofort einen Ref-Platz zu bekommen würde ich daher den Platz nehmen der zuerst zugesagt wird. Es kann zu langen Wartezeiten kommen. Insgesamt würde ich die Einstellungschancen im Anschluss in Hessen auch höher einschätzen. Planstellen in RLP sind glaube ich immer noch Mangelware.

    Viel Erfolg

    Es gibt organisierte Radtouren durch den Grüngürtel. Zumindest für Frankfurter Schulen ist das kostenfrei und die bringen sogar die Fahrräder mit.

    Ansonsten fällt mir noch der Wetterpark in Offenbach ein.

    Also, auch wenn ich nicht aus Berlin komme, so wäre eine Vertretung für einige Stunden nicht zwangsweise von der Stellenzuteilung abhängig. Aufgrund von Teilzeit, langfristigen Erkrankungen o.ä. werden einige Stunden in Fächern wie Chemie eigentlich immer drin sein. Man ist dann halt befristet angestellt und quasi Lückenfüller. Gerade in Chemie ist der Bedarf aber sicher vorhanden. Daher würde ich einfach Mal die in Frage kommenden Schulen abklappern und sehen was möglich ist.

    Viel Erfolg

    Hallo,

    17 Monate ist schon ungewöhnlich. Ich habe aber schon mehrere Verfahren miterlebt die über 12 Monate dauerten.

    Die Frage ist woran es hängt. Sind die dienstlichen Beurteilungen erst sehr spät eingegangen, hat sich der Dezernent mehrfach geändert,...

    Bei meiner Stelle hat es ziemlich genau 12 Monate gedauert, davon 3 nachdem der einzige Mitbewerber bereits zurückgezogen hat. Da hat das SSA einfach ordentlich verschlafen.

    Tatsächlich könnte es je nach Schulamt zum Problem werden, dass du die Stelle bereits kommissarisch machst wegen Chancengleichheit. Falls ein klagefreudiger Mitbewerber dabei ist, versuchen sie vielleicht abzuwarten ob er nicht eine andere Stelle antreten kann....

    Natürlich kannst du dich weiterhin auf andere Stellen bewerben. Je nachdem wie schnell es dort geht, erzeugt das vielleicht auch etwas Druck aufs SSA was das Handeln angeht.

    Viel Erfolg weiterhin

    Ich glaube, das macht jedes Schulamt etwas anders. In Frankfurt ist es auch abhängig, wofür die letzte Beurteilung erstellt wurde. (Meine Beurteilung für die Verbeamtung auf Lebenszeit durfte für meine Bewerbung auf eine Funktionsstelle 4 Wochen später nicht bestätigt werden, sondern ich musste einen weiteren UB machen etc) Ein Jahr zuvor war dies in einem anderen SSA aber möglich.

    Ich meine zur einfachen Bestätigung dürfen aber nicht mehr als 6 Monate zur letzten Beurteilung liegen.

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