Minimaus, ich spreche vom Rechtsanspruch (Bayern selbst nennt es nun einmal Garantie) und bei dir klang es so, als würdest du das auch tun. Und dass es einen Rechtsanspruch (Garantie) für nicht-bayrische Absolventen gibt, ist Mumpitz. Dass du das nicht meinst, wurde erst klar, als du das später ausgeführt hast.
Ah, okay, dann haben wir uns nur mißverstanden Wobei ich jetzt nicht weiß, ob die "Garantie" ein "Rechtsanspruch" ist. Ich weiß nicht, ob man Landeskinder einfach bevorzugen darf, auch wenn "Externe" bessere Noten haben. Für mich wäre es das ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, aber wer weiß.
Ist ja auch eine müßige Diskussion, denn bisher ist Bayern ja so großzügig, alle Bewerber aufzunehmen, was ja nicht in vielen Bundesländern der Fall ist!