Beiträge von Nymano

    Okay, danke soweit und danke für die Links. Bei Funktionsstellen in Schleswig-Holstein wird immer von "laufbahn-und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen" gesprochen. Worum handelt es sich dann dabei?

    Hallo liebes Forum.


    Zwei Fragen hätte ich an euch:


    (1) Ich
    mache gerade in Bayern mein 2. Staatsexamen. Nun ist danach eine
    Anstellung für mich in Schleswig-Holstein möglich (weiß nur nicht, ob es
    von der Note reichen wird) - leider finde ich keine Inormationen, wie
    dort das 1. und Staatsexamen zueinander gewichtet wird (in Bayern 1:1)
    oder wird das 1. Staasexamen dort überhaupt nicht mehr beachtet?


    (2)
    Was ist dann in Schleswig-Holstein später mit Funktionsstellen - welche
    Note wird da dann betrachtet (in Bayern z.B. für Fachbetreuer Note des
    1. Staatsexamen), oder wird da nur auf die Beurteilung der Schulleiter
    geachtet?


    Hoffe ihr könnt mir helfen und schonmal ganz vielen lieben Dank an euch.


    Es grüßt ganz lieb Nymano

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