Schulgesetz NRW Paragraph 19 Absatz 5. Auf den Rest deiner Provokation werde ich hier nicht eingehen...
Beiträge von dzeneriffa
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Ich empfinde es übrigens als Unding, dass du die Assistenz selbst zahlen musst!
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Wenn das so ist, dann schlage ich Dir vor, den Antrag mal beim Jugendamt zu stellen. Das erfahre ich bei uns als wesentlich zugänglicher als das Sozialamt.
Danke für den Tipp, im nächsten Anlauf gehe ich dann mal zum Jugendamt.
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Ob das Kind einen Einzelfallhelfer braucht, hängt nicht vom Förderschwerpunkt ab (der muss nicht einmal vorliegen). Es kommt darauf an, inwieweit das Kind in seinen Alltagskompetenzen eingeschränkt ist, und/oder fremd- und selbstgefährdend ist.
Im Grundsatz stimmt das. Erfahrungsgemäß ist es bei uns aber schwierig, die Finanzierung bewilligt zu bekommen. Insbesondere dann, wenn bei uns die Eltern den entsprechenden Stellen nicht dauernd auf die Füße treten. Ich hatte arge Probleme, die Fortführung der Schulbegleitung für mein GB-Kind zu organisieren. Die Eltern hatten einfach keine medizinischen Unterlagen und in den Augen des Sozialamtes war das Kind doch bestimmt mittlerweile geheilt
Es hängt stark von den jeweiligen Sachbearbeitern und den eigenen Nerven ab, wie erfolgreich man bei uns eine Schulbegleitung beantragen kann.
Jule13, wir arbeiten im übrigen in der selben Stadt
Ich würde im Antrag auf jeden Fall erwähnen, dass du keine Unterstützung durch Sonderpädagogen vor Ort hast.
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In NRW gibt es die Möglichkeit, dem Ordnungsamt zu empfehlen, dem Jungen die Strafe aufzuerlegen. Dann lassen sie hier nicht zu, dass die Eltern das Ordnungsgeld zahlen und das Kind muss Sozialstunden leisten. Das macht aus einem Schwänzer auch keinen Musterschüler, aber bei uns ist es oft die einzige Möglichkeit, das Schwänzen spürbar zu sanktionieren.
Gibt es die Möglichkeit bei euch eventuell auch? -
Für das Kind wurde also LB statt GB attestiert? Meiner Erfahrung nach hat man damit kaum Chancen, einen I-Helfer zu bekommen. Bei GB und KB stehen die Chancen noch am besten. Ob das immer alles so sinnvoll ist... Allerdings hatte das Kind im Kindergarten ja schon einen I-Helfer bewilligt. Das ist schonmal gut...
Berichte bitte unbedingt weiter, ich bin höchst gespannt! Ich drücke kräftig die Daumen, dass du schnelle Hilfe bekommst.
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Eine gut komprimierte Übersicht finde ich in den folgenden beiden Werken, beide von U. Heimlich, S. Lutz und K. Wildert de Icaza:
Ratgeber Förderdiagnostik- Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Förderschwerpunkt Lernen
Ratgeber Förderplanung - Individuelle Lernförderung im Förderschwerpunkt LernenBeide Ratgeber beziehen sich auf die Klassen 1-9, sind also netterweise einmal nicht ausschließlich auf die Grundschule bezogen Die Inhaltsverzeichnisse sind auf der Homepage des Verlages einsehbar.
Im Studium hat man mir zu Beginn mal eingetrichtert, dass in NRW nur Sonderpädagogen einige Testverfahren, insbesondere die sog. Intelligenztests, durchführen dürfen. Kann das jemand bestätigen oder definitiv widerlegen? Ich habe nie etwas Schriftliches dazu gefunden...
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Es geht hier explizit aktuell nicht darum, in sinnvolle Gespräche zu kommen sondern lediglich, Macht zu demonstrieren, um sinnvolle Gespräche überhaupt erst wieder zu ermöglichen. Wer nichts mit Menschen zu tun hat, die nach Gesetzen der Straße leben, wird das nicht nachvollziehen können.
Trotzdem muss ich natürlich sachlich bleiben...Machtdemonstration im Elterngespräch kann manchmal sinnvoll sein:
In dem Fall würde ich zunächst für ein zahlenmäßiges Ungleichgewicht im Gespräch sorgen. Du darfst natürlich auch Vertrauenspersonen mitbringen. Zunächst einmal eventuelle Co-Klassenleitung oder andere KollegInnen, die dich im Gespräch sachlich zum Kind unterstützen können. Dann die Schulleitung, denn du fühlst dich in dem Gespräch nicht sicher und wenn sie sich schon nicht mehr an das Hausverbot erinnern kann/will, dann brauchst du Schutz im Gespräch.
Als weitere Unterstützung im Bereich Kindeswohlgefährdung würde ich eventuell jemanden vom Jugendamt oder den Jugendschutz dazu bitten. Augenscheinlich neutral beratende Personen, die eher dazu neigen, auf Seiten der Schule zu stehen.Du könntest auch mittels Sitzordnung einiges nonverbal ausdrücken: keinen runden Tisch, der ist für lösungsorientierte Gespräche reserviert, du möchtest konfrontieren. Also entweder in deinem Klassenraum oder im SL-Büro. In deinem Klassenraum hast du leider nur kleinere Stühle für SuS (und natürlich für "deine" Seite vorher höhere Stühle organisiert). Je nach Beziehungsgeflecht kannst du deinen Schüler auch mit auf deiner Seite sitzen lassen, ihn scheinst du nicht "anklagen" zu wollen. Bei Machtdemonstration per Sitzordnung und Gesprächen mit gewaltbereiten Eltern/Schülern immer den Fluchtweg zur Klassentür frei lassen und im Blickfeld der Eltern/Schüler liegen haben.
Grundsätzlich noch: in solchen Gesprächen fertige ich immer ein Gesprächsprotokoll an, das am Ende von allen Anwesenden unterschrieben wird. Die Eltern erhalten dann auch eine Kopie.Die Grundideen erscheinen auf den ersten Blick manchem übertrieben. Sie stammen aus einer Fortbildung zur konfrontativen Pädagogik, die ich im Ref offenbar nicht verstanden und daher inhaltlich abgelehnt habe, mittlerweile aber einiges an Ansätzen für mich im Alltag nutzen kann. In der Erziehungshilfe sind solche Praktiken leider manchmal notwendig.
Ich wünsche dir viel Erfolg und gute Nerven bei deinem Gespräch!
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Sind Lehrproben Beratung-/Bewertungsbesuche oder schon die Prüfungsbesuche?
Bei uns in NRW und an meinem Seminar mussten wir immer auch eine Reihenplanung vorlegen. Da wäre es schier unmöglich gewesen, mit zwei verschiedenen Themen innerhalb einer Reihe zu arbeiten...
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Entschuldigt bitte, ich wollte den Thread nicht kapern. Er kann auch gerne ausgelagert werden (danke liebe Mods).
Wir haben fast nur Teilzeitkräfte und meines Wissens nach nicht eine einzige Vertretung. Das ist schon eine Unverschämtheit, dass durch Teilzeit fehlende Stunden nicht mit Vertretungen ausgeglichen werden! Unterschwellig macht man damit all jenen Druck, die über Teilzeit nachdenken und dem Kollegium damit ja im Grunde zur Last fallen. Darf eigentlich nicht sein... -
Wenn dein Fach + beliebig ausgeschrieben wird, dann können sie dich bei entsprechender Ordnungsgruppe auch einladen.
ABER: Wenn ein ähnlich geeigneter Bewerber dein Fach + ein weiteres an der Schule unterrichtetes Fach mitbringt, werden sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eben diesen Bewerber nehmen und nicht dich. Tut mir leid...Planstellen sind in NRW immer volle Stellen. Du kannst aber bei der Angebotsunterzeichnung selbst darum bitten, mit weniger Stunden eingesetzt zu werden.
@all: Ist es richtig, dass die Schule für in Teilzeit arbeitende KollegInnen keinen Stundenausgleich erhält, außer während der Elternzeit?
Viel Erfolg bei deinen Bewerbungen!
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Mit dem Heft kann ich dir leider nicht helfen, aber du weißt sicherlich, dass du den Englischunterricht für dieses Kind auch aussetzen kannst? Eventuell macht es für diesen Schüler mehr Sinn, sich zunächst mal weiterhin mit Deutsch zu beschäftigen?!
LG und viel Geduld!
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Die Elternzeit wird ja von der Bezirksregierung abgesegnet und dabei darf man die Ferien nicht aussparen.
Richtig! Ich möchte meine Elternzeit in den Sommerferien enden lassen.
Ich müsste 10 oder 12 Monate machen und wie ich dann mein Elterngeld verteile sei meine Sache.
Die Dauer der Elternzeit ist doch mir überlassen?! Wie kommen die auf 10/12 Monate?
Du darfst also dein Elterngeld so wild kombinieren, aber du kannst nicht in Elternzeit Sold beziehen, nur das Ende versuchen für dich angenehm zu timen.
Ich möchte nicht in der Elternzeit Sold beziehen. Ich möchte die Dauer der Elternzeit so legen, dass sie in den Sommerferien endet. Dazu möchte ich Elterngeld und ElterngeldPlus-Monate so kombinieren, dass das Ende des Elterygeldbezuges auch in die Sommerferien fällt und die Sperrfrist damit nicht greift.
@Bolzold: Genau so sehe ich das auch. Ich würde z.B. die ersten beiden Monate, in denen ich noch volles Gehalt bekomme, gerne 2 ElterngeldPlus-Monate nehmen, um den "finanziellen Verlust" möglichst gering zu halten. Ebenso würde ich das gerne in den Monaten handhaben, in denen mein Mann oder ich Sonderzahlungen erhalten. Der Rechner jedenfalls lässt diese Kombinationen zu
Durch diese wilde Kombination würde ich meinem Kind und mir 5 Monate mehr gemeinsame Zeit schenken können. Die bekomme ich nachher nie wieder. Mir geht es nicht darum, möglichst viel Geld rauszuholen...
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Ich hoffe, ich darf meine Frage hier mit anschließen. Falls nicht, bitte ich um Entschuldigung und werde sie wieder raus nehmen
Die Sperrfrist zu den Ferien entfällt ja dann, wenn mit dem Ende der Elternzeit auch der Bezug des Elterngeldes endet. Darf ich dann das Elterngeld und ElterngeldPlus so wild kombinieren, dass die Zahlungen in den Sommerferien enden und ich somit die Sommerferien wieder (teilweise) voll bezahlt bekäme? Der Elterngeldrechner gibt mir die Möglichkeit, die verschiedenen Zahlungen wild zu kombinieren. Kann mir da jemand dazwischen funken und mich quasi "zwingen" das Elterngeld anders zu verteilen? Also das Schulamt oder die BezReg?
LG und vielen Dank,
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Hallo zusammen,
erst einmal herzlichen Dank für die Antworten bisher.
Bei uns zählen die 2 Stunden Vertretungsbereitschaft nicht in das Unterrichtsdeputat von 28 Wochenstunden. Jede Stunde VB ist eine Überstunde (sofern nicht anderer Unterricht ausgefallen ist).
Aber warum musst du dann doppelt vorbereiten? Ob du Montags in der 2. Stunde jetzt in Klasse 6a oder 7b bist, ist doch egal. Du musst dich entweder auf 6a oder 7b vorbereiten.
Ansonsten würde der Schule mal ein Vertretungskonzept helfen, ich kann bei uns in fast alle Vertretungsstunden ohne Vorbereitung gehen und die Schüler haben was zu tun.
Ich bereite mich spätestens am Tag vorher (lieber noch früher, aber manchmal ist den Kollegen noch nicht ganz klar, was ansteht) auf meinen Unterricht vor. Wenn ich dann einen Tag vorher (oder auch erst am Morgen selbst) sehe, dass ich statt in die 6a doch in die 7b muss, dann kann ich meine Vorbereitung in die Tonne kloppen und für die andere Lerngruppe von vorne anfangen. Ich empfinde das als Mehrarbeit, rechtlich ist es wohl keine.
Für den ToT erhält das Kollegium einen Ausgleichstag. Von diesem profitiere ich aber nicht mehr, zu diesem Zeitpunkt bin ich bereits im Mutterschutz. Also einfach Pech gehabt.
Nochmal herzlichen Dank für die Glückwünsche, Hinweise und Antworten!
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Ich nutze Whats App schulisch auf zwei Wegen:
a) Kontakt zu betreuungsintensiven SuS ("Denk dran, morgen machen wir den Ausflug nach xy, du musst dann und dann da und da sein"; oder auch einen zeitlich begrenzten Weckdienst/Erinnerungsdienst, zur Schule zu kommen)
b) Kontakt zu Eltern betreuungsintensiver SuS ("Ihr Kind hat heute xy, deshalb passiert jetzt xy" "Ihr Kind hatte heute einen super Tag, weiter so!" "Ihr Kind fehlt heute, es hat niemand angerufen. Wissen sie bescheid?")
Grundsätzlich nehmen an dieser Kommunikationsform alle Beteiligten freiwillig teil, ich wäre niemandem böse, wenn er ablehnen würde. Bisher waren Eltern sowie SuS für den kurzen Weg immer dankbar.
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Mit dieser Frage würde ich mich direkt an den örtlichen Personalrat wenden. Die kennen in der Regel die Stellensituation in den von ihnen betreuten Schulen ziemlich genau und können dir daher am ehesten Auskunft erteilen.
Ich gehe nämlich nicht davon aus, dass du eine Versetzung dann ablehnen kannst, wenn dir die Schule nicht passt. Sicher bin ich mir aber nicht...Viel Erfolg!
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Hallo zusammen,
ich habe meinem Chef meine Schwangerschaft angezeigt und die Freigabe vom BAD erhalten. Mir stellen sich in Bezug auf den Mutterschutz allerdings gerade 2 konkrete Fragen:
1. Ich bin fast ausschließlich in Doppelbesetzung eingesetzt. Ich weiß, dass ich keine Mehrarbeit leisten darf, meine 2 Stunden Vertretungsreserve fallen also schonmal flach. Darf man mich aber aus der Doppelbesetzung heraus nehmen, um in anderen Klassen zu vertreten? Es ist zwar stundenmäßig keine Mehrarbeit, faktisch aber schon, da ich ja mehr oder minder doppelt vorbereiten muss. Außerdem empfinde ich Vertretungsunterricht als sehr stressig.
2. Gilt der Tag der offenen Tür als Mehrarbeit? Ich müsste an einem Samstag für ca. 6 Stunden in der Schule anwesend sein. Oder wird das als allgemeines Dienstgeschäft angesehen?
Den ToT könnte ich gut verkraften, wenn ich nicht dauernd vertreten müsste...
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Ich sehe da garnicht den großen Gesichtsverlust, den du zu sehen scheinst. Ich meine im Gegenteil, dass du alles richtig gemacht hast.
Du hast dem Kind eine Anweisung gegeben, der es sich widersetzt hat. (Ich möchte dein Heft.) Du stellst das Kind vor die Wahl, Heft oder TR. Dieser Wahl entzieht sich das Kind und du nutzt die nächste Eskalationsstufe und holst den SL. Damit hast du den Konflikt in dessen Hände gegeben. Deine SL hat sich hier lächerlich gemacht, nicht du!
Du hast dem Kind klar signalisiert: Meine Regel gilt! Insbesondere dann, wenn jetzt ein Gespräch mit der Mutter ansteht.Gelassenheit bringt meiner Erfahrung nach im Unterricht mit verhaltensauffälligen Kinder am meisten. Dazu brauchst du klare Regeln und Absprachen. Diese Regeln gelten immer und für alle! Das bedeutet aber nicht, dass du jeden Regelverstoß sofort und auf der Stelle bis zum bitteren Ende ausfechten (und gewinnen) musst. Man kann Konflikte über Regelverstöße auch vertagen. "Wir können das jetzt nicht lösen. Dein Verhalten wird aber Konsequenzen haben. Entweder liegt dein Heft am Ende der Stunde auf dem Tisch, oder a) Ich rufe deine Mutter nachher an und berichte ihr dann zusätzlich von dem was hier eben passiert ist, oder b) es wird eine Konsequenz folgen, die ich mit xyz absprechen werde."
Solange die Kinder nicht eskalieren und deinen Unterricht damit gerade unmöglich machen, ist das ein möglicher Weg.
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Du könntest es noch bei der Rentenverischerung versuchen. Eventuell müssen da die SuS aber selber beantragen. Als weitere Alternative gibt es noch den Rehabereich der Arbeitsagenturen, der eventuell zuständig sein könnte. Viel Erfolg, ich bin auf den Ausgang gespannt...
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