Beiträge von dzeneriffa

    Ich sehe nichts verwerfliches daran, dass ich als Beamtin nur die Hälfte des PKV-Beitrages zahle. Die erstatten mir nämlich auch nur 50 %. Theoretisch erhalte ich die anderen 50% von der Beihilfe. Dort sitzen aber so derart medizinisch geschulte Menschen, dass in meiner letzten Abrechnung etwa 150€ nicht anerkannt wurden, da in deren Augen medizinisch nicht notwendig. Gut, mache ich die Hautkrebsvorsorge eben auf eigene Kappe mit diesem Verfahren. Aber eigentlich sollte ich darauf warten, dass ich irgendwann dann doch mal einen Tumor habe und mir die Therapie dessen dann zahlen lassen.


    An meiner Ausbildungsschule wurde der Lehrersport nach 4 Terminen von der SL wieder verboten, zumindest auf dem Schulgelände. Ein Kollege hatte sich so schwer verletzt, dass er ein halbes Jahr ausfiel. Bei einem Kollegium von 8 Personen schmerzt das dann doch sehr ;)

    Zur Sonderpädagogik, die mitnichten das selbe wie Sozialpädagogik ist:


    hat diese Berufsschule einen spezifischen Zweig der "Handicaps"? Ansonsten kann es dir passieren, dass du nicht nur nen Rollifahrer oder jemanden mit Sehschwäche, Hörschädigung da sitzen hast. Eventuell hast du SuS mit schweren emotionalen und sozialen Störungen und/oder mit unterschiedlich ausgeprägten Lernbehinderungen dort sitzen.
    Wird inklusive unterrichtet, oder sollst du in Spezialklassen (wie auch immer die in BW genannt werden) eingesetzt werden?


    Mach dich im Vorfeld auch ganz besonders in diese Richtung schlau! Nicht, dass du da mit falschen Vorstellungen ran gehst und nach wenigen Wochen feststellst, dass das überhaupt nicht deins ist.

    Glücklicherweise sind Verträge in beide Richtungen bindend. Man kann dich ja nicht bis zum 28.8. beschäftigen, dich aber dafür nicht bezahlen. Wären die Sommerferien ausgenommen, so wäre das Vertragende vorverlegt worden.
    In diesem Fall erhälst du bis zum 23.08.18 dein Gehalt aus dem Vertretungsvertrag und ab dem 24.08. deine Besoldung aus der Planstelle. Die erste Zahlung für die Planstelle kann aber ein wenig auf sich warten lassen.


    Nun ist die Familie trotz Schulpflicht eine Woche im Urlaub. Ich werde den Termin wahrscheinlich nicht wahrnehmen, da bisher immer noch keine Gründe für das Gespräch übermittelt wurden.

    Dreh den Spieß doch um! Der Vater kann nicht, weil er in der Schulzeit mit dem Kind in den Urlaub fährt? Wo sind wir denn hier?! In diesem Fall hätte ICH ganz sicherlich Gesprächsbedarf. Wenn du die Konfrontation willst, dann schicke doch jetzt per Post eine Einladung raus, Betreff Schulpflichtverletzung und deren Auswirkungen auf die schulische Laufbahn des Sprösslings. Dabei gibst du natürlich den Termin vor, der dir passt. Kopie in die Akte, damit du im Zweifel deine Beratungsbereitschaft nachweisen kannst. Lass dich nicht vorführen, ich drück dir die Daumen, dass es nicht zu sehr an die Nerven geht.

    In NRW sind nur Unterrichtsstunden als Mehrarbeit abrechenbar. Wenn du einen ordentlichen Lehrerrat oder aber vielleicht sogar eine anständige Schulleitung hast, dann kannst du die Stunden mit anderen außerunterrichtlichen Tätigkeiten verrechnen. Weise deine Schulleitung auf den Teilzeiterlass hin und lass dir die Verrechnung schriftlich geben.
    Wenn deine SL sich quer stellt, lass dir schriftlich geben, dass keine Verrechnung mit anderen Aktivitäten vorgesehen ist. An wen du dich dann damit wenden magst, kannst du dann immer noch entscheiden.


    Viel Erfolg!

    Der Junge wurde mit einem IQ von 59 auf eine Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung geschickt. Soweit, so richtig. Bei allem unter 70 muss zwischen Lernbehinderung und geistiger Behinderung abgewogen werden. Dass ein Förderbedarf aus einem anderen Bundesland nicht überprüft wird, ist auch korrekt, zumindest Gang und Gäbe.


    Es ist nicht üblich, einen Förderbedarf ständig zu überprüfen, vor allem bei denen nicht, wo es erwartbar ist, dass er bestehen bleibt.

    In NRW ist im Schulgesetz vorgesehen, dass der Förderbedarf ein Mal pro Schuljahr überprüft werden muss. Es ist aber nirgends festgeschrieben, wie diese Überprüfung auszusehen hat. Das läuft also meist nach dem Schema: "Immer noch schlechte Noten? Kann in Klasse 8 im Zahlenraum bis 100 noch immer unsicher rechnen? Rechtschreibung ist ein Fremdwort? Der Förderbedarf bleibt bestehen und das wird dann auch in 99% der Fälle richtig sein. In diesem Fall war es das wohl nicht und daher glaube ich, dass der junge Mann gute Chancen hat, mit der Klage Erfolg zu haben. Keine mir bekannte Schule handelt im Rahmen der Überprüfung gerichtsfest. Das wäre auch übertrieben.



    Auf der anderen Seite kann man auf den Förderschulen in NRW auch alle S1-Abschlüsse machen, oder irre ich mich da?

    Es ist etwas komplizierter. Es hängt am individuell festgestellten Förderbedarf. Alle zielgleich unterrichteten SuS können grundsätzlich alle regulären Abschlüsse erwerben. Sobald aber die Förderschwerpunkte Lernen oder geistige Entwicklung mit ins Spiel kommen, und sei es als ein weiterer Schwerpunkt, werden andere Abschlüsse angestrebt. Diese sind nicht einmal von der KMK als Abschlüsse anerkannt. Deshalb gehen (zumindest in NRW) die Förderabschlüsse mit in die Statistik der Schüler ohne Abschluss.
    An einer Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung wird also kein Angebot bestehen, mit dem ein Regelabschluss erreicht werden kann. An Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen wiederum kann es verschiedene Abschlussklassen geben, die unterschiedliche Abschlüsse anstreben. Für den HS 10 muss aber in NRW der Förderschwerpunkt Lernen aufgehoben sein, weshalb es diesen Abschluss an Förderschulen Lernen formal nicht geben kann. In dem Fall haben es SuS in inklusiven Settings leichter. Man kann allerdings auch mit dem Förderschwerpunkt Lernen den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erwerben, wenn man die Klasse 10 auf dem Niveau der Klasse 9 erfolgreich durchlaufen und mindestens 2 Schuljahre Englischunterricht gehabt hat.
    An allen anderen Förderschulen können die Abschlüsse der Sek1 erworben werden.

    Wohnortnah in NRW sind etwa 35km. Diese Angabe taucht immer dann irgendwo auf, wenn Mütter nach der Elternzeit versetzt werden wollen. Bei einer Beurlaubung von mindestens einem Jahr (Mutterschutz vor der Geburt wird auf Wunsch mitgezählt!), benötigt man für einen Versetzungsantrag keine Freigabe mehr von der Schulleitung.


    Wenn du jetzt einen Versetzungsantrag stellst, dann kann deine SL diesen bis zu 5 Mal (oder 5 Jahre?!) ablehnen. Deshalb nutzen hier viele Kolleginnen das Schlupfloch über die Elternzeit und bleiben eben genau die erforderliche Mindestzeit zu Hause. Danach entfällt die Freigabe der SL und man kann direkt wohnortnah versetzt werden. Wenn du also, ohne selbst Elternzeit in Anspruch zu nehmen, einen Versetzungsantrag stellst, wirst du ebenso behandelt werden, wie alle anderen Kolleginnen und Kollegen. Ob deinem Wunsch nach Wohnortnähe dann entsprochen werden wird, ist unsicher.


    Ich drücke die Daumen!

    Du musst mal gucken, bei mir war z.B. der Seminarort (obwohl nur ein bzw. zweimal die Woche) die Dienststelle, damit war auch jede Fahrt zur Schule mit kompletter Länge von hin- und Rückfahrt anzugeben und abzusetzen, obwohl ich da viel öfter war.
    Aber der Vertrag sagt eben was anderes aus.

    Ganz genau gucken ob das so in deinem Vertrag steht! Bei mir hat das im Ruf dazu geführt, dass ich alle Steuern erstattet bekommen habe 8)

    Wenn in den Verordnungen nichts drin steht, dann würde ich die Zeugniskonferenz entscheiden lassen. Zumindest bei uns an der Schule wird da jede Bemerkung besprochen. Falls es um LE-Zeugnisse geht, da kann man das ja auch so schön formulieren, ohne das Wort Ordnungsmaßnahme zu benutzen. Die ES-Schüler bekommen bei uns ein Beiblatt an das Zeugnis geheftet, da kann man sich auch austoben ;)

    Falls ihr einen guten/eine gute Gleichstellungsbeauftragte/n habt, würde ich da mal anfragen. Das geht nämlich in beide Richtungen. Ansonsten ist der Personalrat da sicherlich gerne behilflich, im Zweifel eben nicht der an der eigenen Schule, sondern der übergeordnete.
    Du kannst auch eine Überlastungsanzeige schreiben, in der du detailliert alles aufzählst, was man dir zusätzlich aufgebrummt hat. Das geht, soweit ich weiß, auch an die BezReg und die SL muss reagieren.

    Frau Ministerin, die Kategorie gibt es in NRW sehr wohl! Nennt sich nur anders: Schulgesetz von NRW 40(2) :
    (2) Für Kinder und Jugendliche, die selbst nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten sonderpädagogischer Förderung nicht gefördert werden können, ruht die Schulpflicht. Die Entscheidung trifft die Schulaufsichtsbehörde; sie holt dazu ein Gutachten der unteren Gesundheitsbehörde ein und hört die Eltern an.

    Wie Krabbabel schon sagte, es braucht eine SL mit Eiern. Im Ref wurde das an meiner Schule für einen Schüler durchexerziert. Der Schüler war allerdings innerhalb seiner Familie mit einer Art Ausbildungsvorbereitung versorgt. Ich weiß nicht, wie die Schulaufsicht ohne diese Versorgung entschieden hätte.

    Hier, ich, Sonderpädagogin im GL auch in Bonn. Ich kann auch von der anderen Seite berichten.


    Ich bin heute ein wenig auf Krawall gebürstet und möchte betonen, dass ich hier niemanden persönlich meine oder kenne!



    Ich bin mit voller Stelle an meiner Schule, unterrichte davon 4 Stunden alleine. Eigentlich Luxus für viele. Da ich aber für die gesamte Schule (etwa 60 Förderkinder in den Klassen 5-10) zuständig bin, fehlen mir die Stunden, um meiner eigentlichen Arbeit nachzugehen.


    Ich habe tolle Kolleginnen und Kollegen, die sich Gedanken um die Förderung ALLER SuS in ihrem Unterricht machen. Viele kommen auf mich zu, fragen nach Material, Unterstützung bei Elterngesprächen, Ideen und Tipps für Unterrichtsgestaltung, wie kann ich das Kind unterstützen, was kann es eigentlich leisten und was noch nicht?
    Dann habe ich Kollegen, die bei jeder verdammten Konferenz fragen, wer denn nochmal die Förderschüler in ihren Kursen sind :sauer: Ratet mal, wer sich darüber beschwert, dass man Textbausteine für die Zeugnisse braucht?
    Ich sehe es grundsätzlich und selbstverständlich als meine Aufgabe an, die Zeugnisse und Förderpläne für die Förderschüler zu schreiben. Ich komme da aber verflixt schnell an Grenzen, wenn ich die Schüler in nur einem Fach und auch nur in 2 Stunden pro Woche sehen? Ja was soll ich denn da schreiben? Daher ist es Aufgabe der Fachlehrer, das zu schreiben. Die machen den Unterricht und wissen, womit sich die Schüler beschäftigt haben. Ich stelle jedes Jahr Vorlagen und Beispielformulierungen zur Verfügung. Gefühlt liest die kaum jemand der meckernden Kollegen und schickt mir den letzten Rotz.

    und ja, das ist auch ein Druck auf die Tränendrüse und musste mir die Bewertungskompetenz unentgeltlich noch obendrein aneignen, um Zeugnis über meine Inklusionsschüler abzulegen.

    Würfelst du die Noten der Regelschüler? Bewertet wird anhand von Kriterien. Was hat der Schüler inhaltlich erarbeitet, was war Zielsetzung und wieviel davon hat er erreicht? Grundlegendes Handwerk ALLER Lehrer. Jammern ist da vollkommen unangebracht.


    Was ich den Kollegen anbiete:
    - Unterstützung im Unterricht, für alle Schülerinnen und Schüler, aber insbesondere für die Inklusionsschüler
    - gemeinsame Planung von Einheiten, die Anpassung an Förderschüler übernehme ich, muss dafür aber wissen, was wann dran ist
    - Klassenarbeiten: Das variiert, je nach meinen Stunden. Bin ich garnicht im Unterricht, erstelle ich keine Arbeit, weil ich nicht weiß, was der Schüler gemacht hat, welche Aufgabenformate er beherrscht etc. Bin ich nur 1/2 Stunden drin im Hauptfach, dann passe ich die Arbeit der Fachlehrer an. Manchmal bin ich aber 4 oder mehr Stunden dabei, dann erstelle ich die Arbeiten (zum Teil auf 4 Niveaustufen) selbst. Aber auch da brauche ich Vorlauf und könnte platzen, wenn ich Sonntag Abend die Vorlage für die KA am Montag Morgen bekomme. Korrigieren tu ich alles, was ich erstellt habe und schaue mir gerne auch an, was die Schüler in anderen Fächern fabrizieren.
    - Material: ich hab einiges zuhause, das ich gerne verleihe, ich suche aber auch gerne für euch nach passenden Sachen im Netz
    - Beratung: Klingt ganz hochtragend,ist es aber nicht. Manchmal sehe ich als Außenstehende nochmal anders auf Sitzordnung, Tischanordnung und Abläufe. Tipps für Methoden, oder passende Themen haben meist meine älteren Kolleginnen und Kollegen mehr als ich. Ganz häufig hole ich mir Anregungen bei denen :P
    Bei Elterngesprächen bin ich immer gerne dabei, weil die rechtlichen Grundlagen eher parat habe und insbesondere die Schullaufberatung da einige Fallstricke hat, auf die man achten sollte. Wenn Anträge geschrieben werden müssen, dann mache ich das. Unterstützung in der Berufsberatung, mach ich auch. Ich begleite die SuS zur Arbeitsagentur, mache die Praktikumsbetreuung, helfe bei der Suche nach Ausbildungsplätzen.
    Ich eröffne auch gerne kleine Fördergruppen. Insbesondere in den höheren Klassen, wenn z.B. in Mathe die Themen so weit auseinander gehen, dass gemeinsamen Unterricht nur noch sehr schwer bis garnicht möglich ist. An der ersten Schule herzlich willkommen, an der nächsten von der SL verboten.



    Unterm Strich mache ich nichts, was die Kollegen nicht auch machen. (Abgesehen von den Gutachten im Feststellungsverfahren) Ich bin aber dabei maximal abhängig von der Kooperationsbereitschaft der Kolleginnen und Kollegen. Manchmal scheinen die die Erwartungshaltung zu haben: super, ich brauch mich um die I-Schüler nicht mehr kümmern, oder: jetzt hab ich schon nen Sonderpädagogen und das Kind stört immer noch.

    zu (2): Ich bin skeptisch, was dieses Klammern an einem Regelschulabschluss betrifft. Das ist als Eltern verständlich, aber nicht zu Ende gedacht, weil sie nicht wissen, was der Bildungsgang LE tatsächlich bietet - in Hessen ist der gut! Das muss man ihnen aber erst einmal alles offenlegen. Auch mit 4, 4, 4 in den Hauptfächern und allen anderen Fächern so ähnlich (nicht einmal eine Versetzungsefährdung wegen täglicher stundenlanger Ackerei) kann es sinnvoll sein, den berufsorientierten Abschluss LE zu machen. Es geht nicht darum, ob man sich mit Achen und Krachen zum HS-Abschluss rettet, sondern was man davon für seinen persönlichen Werdegang und die Entwicklung hat. Da hängt Förderung vom Arbeitsamt für später und schlicht und ergreifend Zeit dran, die manche zum Heranreifen brauchen. Letztes Jahr hatten wir zwei genau solcher Fälle. Da haben sich die Eltern jahrelang gewehrt. Eine Lehrerin hat ihnen dann mal genaue Infos gegeben, was diese Berufsorentierung für Chancen bietet und dass es nicht das Ende der Welt ist. Dann kam das Einverständnis. Die beiden sind gerade ziemlich glücklich, nicht mehr in dieser HS-Mühle zu sein und zeigen zu können, was sie drauf haben.
    So eine Entscheidung treffe ich nicht leichtfertig und nicht ohne Rücksprache mit Schulleitung und Klassenkonferenz. Die Diagnostik ist ein weiterer Baustein. Die Eltern haben das letzte Wort, weil sie den Antrag unterschreiben müssen. Die genaue Vorgehensweise für eine zwangsweise LE-Einstufung kenne ich nicht. So weit will das aber auch keiner kommen lassen, denn dabei verlieren alle.

    Meine SL hebt auf Biegen und Brechen möglichst jeden Förderschwerpunkt Lernen auf, damit die SuS den HS 9 machen können. Der wird ihnen in der Regel bei uns sogar geschenkt, solange sie anwesend sind. Ich könnte ko*! Damit gelten die Kinder nämlich für die Arbeitsagentur zunächst als "geheilt" und wir haben eine riesen Arbeit damit, den Schülern, den Eltern und der Agentur klar zu machen, was die Schüler alles (nicht) können. Da rede ich mir jahrelang den Mund fusselig bezüglich Stärken und Schwächen, versuche Berufswünsche einzuordnen und gebe detailliertes Feedback zu den Kompetenzen und dann kommt die SL und vermittelt Schülern und deren Eltern "siehste, dann das Kind doch wohl!".


    Was bringt das meiner SL? Eine schöne Statistik. Der Abschluss der Förderschule Lernen ist nämlich von der KMK irrsinnigerweise nicht als Abschluss anerkannt und wird somit in der Statistik als Abgänger ohne Abschluss gewertet. (Sagt mir zumindest die Dame, die unsere Statistik macht)

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