Das hat man mir nicht gesagt, mit der Schule stehe ich nicht mehr im Kontakt (bin seit 2,5 Jahren raus), die SL ist auch nicht mehr da. Mein Antrag ist auch nicht über den Tisch der SL gelaufen, sondern in Absprache mit der BezReg direkt dorthin gegangen.
Ich habe schon im Antrag wortwörtlich geschrieben, dass ich in diesem Fall kündigen muss. Ich nehme an, dass die Begründung nicht gelesen wurde, sondern nur die Entfernung angeschaut wurde. Der PR war ja im ersten Anlauf nicht mit im Boot.
Auf Anraten des PR habe ich dem zuständigen Dezernenten nochmals eine Mail geschrieben, im Grunde mit der identischen Begründung, die auch schon im Antrag drin stand.
Ich hoffe auf den zweiten Anlauf am Dienstag
Danach werde ich mich, bei negativem Ausgang von einem Anwalt beraten lassen, wie bei der Kündigung vorzugehen wäre. Ich hätte auch noch ein halbes Jahr Elternzeit übrig, das ich in dem Falle auch noch nehmen könnte.
Im Fall der Fälle werde ich in der Rentenversicherung nachversichert, man zahlt aber nur den AG-Anteil ein, richtig? Also im Grunde eine halbe Pension. Außerdem muss ich weiter in der PKV bleiben, solange ich nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt bin. Da dann die Beihilfe wegfällt, müsste ich den Beitrag alleine zahlen.
Habe ich noch etwas Entscheidendes nicht auf dem Schirm? Die Lebenszeitverbeamtung stand so oder so noch aus.
Laut PR und BezReg kann ich mich danach aber wieder normal im Schuldienst bewerben und werde nicht gesperrt oder ähnliches.