Du bist Beamtin auf Probe in NRW. Dein FA will dich ins BV schicken, weil Gefahr für dich oder dein Kind besteht. Da machst du dir Gedanken ums Elterngeld? Entschuldige die harte Formulierung, aber wenn du ein medizinisch begründetes BV ablehnst, dann hast du eventuell bald kein Kind mehr, für das du Elterngeld erhalten könntest.
Das EG berechnet sich doch nach dem Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate. Im BV erhältst du dein volles Gehalt weiter, ebenso bei einer Krankmeldung. Wo ist dein Problem? Ewige Krankschreibungen sehen in der Probezeit „schlechter“ aus, als BV wegen Schwangerschaft. Die Diagnosen von beidem werden ja nicht weitergegeben.