Ist aber trotzdem traurig (nein, eher unmöglich), dass Eltern bzw. deren Kinder, benachteiligt werden, wenn die Eltern nicht beide in der GKV oder PKV sind.
Allerdings!
Aber ich beschwere mich nicht, da wir ja Anspruch auf Notbetreuung hatten. Wobei ich mir für alle Beteiligten, insbesondere für die Erzieher*innen, wünschen würde, dass der Zugang dazu wieder eine Arbeitgeberbescheinigung erfordert. Oder eben die Zuweisung durch das Jugendamt. In unserer Kita verzweifeln sie langsam, weil fast alle Kinder gebracht wurden und die Erzieher*innen schutzlos sind.