Beiträge von dzeneriffa

    Es geht kein Bundesland dabei.


    in NRW musste ich vor etlichen Jahren zwei unterschiedliche Jahrgangsstufen, mit möglichst großem Abstand zeigen. Ist das heute bei euch auch so? Dann kannst du ja eventuell die ersten beiden Besuche in der bekannten Klasse zeigen und erst danach, wenn die erste Klasse sich ein wenig eingespielt hat, die Erstklässler zeigen.


    Ansonsten würde ich rückblickend raten, sich mehr die Mentor*innen und weniger die SuS auszusuchen.

    Palim schreibt da einen ganz wichtigen, letzten Satz: "... wenn die Eltern sich darauf einlassen". Wir haben doch vermutlich alle schon mit Eltern zu tun gehabt, die erstmal eine Weile lang die Schotten dicht machen, wenn man als Lehrkraft auf die Notwendigkeit einer Diagnostik auch nur hinweist. Die Gründe dafür sind sicher vielschichtig, aber in meiner beruflichen Erfahrung habe ich mit einigen Eltern oft viele, viele Gespräche führen müssen, bis zumindest mal beim Kinderarzt das Problem angesprochen wurde. Bei einem Schüler hat es 4 Jahre (!!!) gebraucht, bis der Vater endlich einem Sehtest (!!!) zugestimmt hat. Und Überraschung: das Kind braucht eine Brille.

    Für mich kommt dann noch der schulische Terminplan dazu. Fallen eventuell im Mai/Juni wegen der Feiertage immer ausgerechnet meine Stunden aus? Klassenfahrten und sonstige schulische Termine müssen mit bedacht werden.

    In Deutsch darf ich alternative Leistungen statt Klassenarbeiten abnehmen. Wann passt das für mich besonders gut im Jahr? Für mich z.B. gerne kurz vorm Halbjahr, damit ich statt Korrekturen mehr Zeit für das Formulieren der Textzeugnisse habe.

    In aller Kürze mit Erfahrung aus der ESE-Schule:


    - ALLES dokumentieren. Es reicht eine kleine Tabelle: Datum, Vorfall, Konsequenz (Erziehung- bzw. Ordnungsmaßnahme) jedes Einzelgespräch mit dem Schüler ist schon eine erzieherische Maßnahme! Geschriebenes und das Einhalten der Eskalationsstufen sind besonders wichtig, wenn du vermutest, dass Eltern eventuell klagen würden.

    - Eltern täglich über das Verhalten informieren (gibt es vielleicht auch eine einzige Sache, die das Kind heute gut gemacht hat? Das kann etwas klitzekleines sein --> unbedingt mit rückmelden, insbesondere auch dem Kind)

    - Eltern müssen abholen, wenn es schwere Vorfälle gibt (in NRW: Erziehungsmaßnahme Ausschluss vom Unterricht für den laufenden Tag)

    - schau mal ganz genau in euer Schulgesetz das für Förderschulen gilt. Wir haben hier einen "Zauberparagraphen" (laut ESE-Schulleitung), mit dem man fast alle pädagogischen Maßnahmen begründen kann, falls nötig (darüber sollte dann auch die notwendige Kurzbeschulung möglich sein)

    -schau, dass ihr mit dem JA auf einer Seite steht. Erst dann ist es möglich, den Eltern entsprechend Druck zu machen, Hilfe anzunehmen

    - bei akuter Selbst- und oder Fremdgefährdung: Rettungsdienst bzw. Polizei rufen. Manchmal reagieren die blöd (höhö, die werden mit Erstklässlern nicht fertig) wenn die aber ein wirklich eskalierendes Kind antreffen, kapieren sie es meist.

    Wenn ich meine A13, Stufe 8, verheiratet und 2 Kinder angebe, lande ich über der JAE.


    Ich habe im Übrigen eine SL erwischt, die das sehr genau nahm und meinte, dass mir mit A13 nur 4 Tage zustünden. Dass ich in TZ arbeitete, hatte sie „vergessen“, bzw. den entsprechenden Absatz im Gesetz „überlesen“.

    Das ist mir durchaus bewusst…


    Ich muss meinen Kopf dafür nicht hinhalten .. das hat die SL so entschieden.

    Aber wenn ich von mir als Mutter ausgehe finde ich es richtig.

    Ich will gutes und lernförderliches Material für meine Kinder gerne bezahlen.

    Das ist ja schön und gut. Nur leider hängt diese Einstellung wieder finanziell schlechter gestellte Familien komplett ab. Ich finde, dass es unsere gesellschaftliche Aufgabe ist, uns da auch für diese Eltern in den Klassen der eigenen Kinder stark zu machen.

    Dass man dann an anderer Stelle wiederum für eine bessere finanzielle Ausstattung der Schulen einsteht, steht nochmal auf einem anderen Blatt.


    Im übrigen sammelt hier in NRW, in der Grundschule meiner Tochter, die Schule kein weiteres Materialgeld ein. Wir haben zu Beginn des Schuljahres zwei Arbeitshefte über den Eigenanteil finanziert und fertig. Alle weitern Arbeitshefte stellt die Schule (da habe ich bisher von 3 weiteren Heften erfahren). Bei dem hohen Anteil an BuT berechtigten Kindern, würde euer Vorgehen hier auch sofort auffliegen.

    Du lebst dann vermutlich in einer finanziell gut situierten Umgebung.

    In NRW liegt die Grenze grob zwischen A12 Vollzeit und A13 Vollzeit. Ich hab das mit meiner SL durch. Ich bin A13 und musste ihr nochmal aus dem Gesetz zitieren, dass ich damals durch Teilzeit mehr als die 4 Kindkrank-Tage hatte.


    Ich bin daher auch auf die Auswirkungen auf die Kolleg*innen gespannt, wenn hier in einigen Jahren alle auf A13 angehoben wurden :angst:


    Aktuell gelten aber doch noch höhere Zeiten, noch als Nachwirkung von Corona...


    https://vbe-nrw.de/service/leh…kindes-lehrerrat-aktuell/


    Zitat


    Wichtige Ergänzung

    Die Freistellungs- und Urlaubsverordnung regelt für verbeamtete Personen eine höhere Freistellungmöglichkeit bei der Erkrankung eines Kindes, wenn zusätzlich zu den schon genannten Voraussetzungen eine Besoldung unterhalb der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze gegeben ist. Diese Grenze liegt im Jahr 2023 bei 66.600 €. Kollegen und Kolleginnen die also weniger als 66.600€ im Jahr verdienen, können sich bei der Erkrankung eines Kindes bis zu 10 Tage pro Kind und nicht wie höher verdienende nur 4 Tage freistellen lassen. Hier gilt dann allerdings eine Grenze von 25 Tagen im Kalenderjahr bei mehreren Kindern. Alleinerziehende mit den gleichen Voraussetzungen können bis zu 20 Tage Dienstbefreiung pro Kind erhalten, bei mehreren Kindern allerdings nicht mehr als 50 Tage.

    Tarifbeschäftigte können diese Arbeitsbefreiung ebenfalls erhalten, bekommen in dieser Zeit allerdings Krankengeld. Der Anspruch auf Krankengeld entfällt, wenn das Kind über das andere Elternteil privatversichert ist. Tarifbeschäftigte im Öffentlichen Dienst ohne Anspruch auf Kinderkrankengeld haben Anspruch auf „Arbeitsbefreiung“ (bezahlte Freistellung vom Dienst) für bis zu vier Tage bei schwerer Erkrankung eines Kindes, sofern die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.


    Zusätzlich zu diesen Regelungen gibt es für das Jahr 2023 folgende Ausnahme:

    Der § 45 SGB V regelt für das Jahr 2023 eine Freistellung bei Erkrankung eines Kindes im Umfang von bis zu 30 Arbeitstagen pro Kind, für alleinerziehende Versicherte längstens für 60 Arbeitstage pro Kind. Bei mehreren Kindern besteht die Maximalgrenze 65 (bzw. für Alleinerziehende 130) Arbeitstagen. Diese Regelung gilt für das Jahr 2023 für verbeamtete und tarifbeschäftigte Kollegen und Kolleginnen unabhängig von der Jahresarbeitsentgeltgrenze in Höhe von 66.600€.

    Der Azubi ist 17, oder?

    Damit sind auch die Eltern noch in der Pflicht, das Kind in die Schule zu schicken.

    Ein Brief mit der Androhung eines Bußgeldverfahrens ist bei uns (allerdings Sek I) Stufe 1. in Stufe 2 senden wir die Warnung zur Kenntnisnahme auch noch an das Jugendamt. Stufe 3 dann: OWI-Verfahren mit entsprechender Info über ein mögliches Bußgeld.

    Auf unseren Formularen kann man ankreuzen, dass die Eltern (unserem Eindruck nach) ihr Möglichstes tun, das Kind in die Schule zu bekommen. Dann soll die Strafe gegen den Schüler verhangen werden. In der Regel führte das hier dann zu Sozialstunden, in krassen Fällen auch mal zu Jugendarrest.

    Rechtlich habe ich das nie hinterfragt, weil es gängige Praxis an meinen bisherigen Schule war. Wenn wir schon den Hinweis auf den Förderbedarf runter nehmen, dann können wir wohl kaum die Texte drin lassen, oder?


    Der Bildungsgang "HS 9 bei FSP Lernen" ist ja garnicht spezifisch festgezurrt. In der BASS steht ja nur drin, dass es ihn gibt. Es gibt meines Wissens nach auch keine Vorgaben für die Zeugnisse.


    Wer sollte sich denn beschweren? Oder hast du Probleme mit der Schulleitung, gegen die du argumentieren musst?

    Wir haben bisher aus genau diesem Grund des aussortiert Werdens, ganz auf Texte in diesen Fällen verzichtet. Sie bekamen ein reguläres Zeugnis, das die Regelschüler auch in Klasse 9 bekommen würden. Es gab nur unter Bemerkungen den Satz zum Förderschwerpunkt und dem Bildungsgang.

    Du vermutest richtig, dass die Förderschwerpunkte Lernen und Emotionale und Soziale Entwicklung mit dem Übergang von Klasse 10 ans BK „verschwinden“. Wenn sie auch am BK Beachtung finden sollen, müssen sie (bzw.deren Fortführung) im Übergang erneut beantragt werden. Welches Vorgehen da Sinn ergibt, sollte mit den beteiligten Kolleg*innen in Klasse 9 besprechen und dann im Verlaufe der Klasse 10 abschließend bearbeitet werden.

    Es tauchen am BK wohl immer wieder Schüler*innen auf, deren Förderschwerpunkt dort nicht bekannt war, der im Nachhinein aber einiges erklärt, bzw. Zu einer erhöhten Förderung beigetragen hätte. In NRW gibt es selbstverständlich auch am BK Sonderpädagogen, wenn auch wenige.

    Ich habe früher (im Studium) auch bei YFU mitgearbeitet und dort auf Tagungen die SuS die wieder nach Deutschland zurück gekommen waren, nachbetreut. Mittlerweile bin ich im Förderverein der Kita als Kassenwartin und habe mich letztes Jahr in unserer Stadt in den Stadtrat wählen lassen. Das ist zugegebenermaßen aber auch sehr zeitintensiv.

    Und wie macht ihr das mit den Tragepausen? Oder werden die ignoriert...?

    Die werden ignoriert.

    Wobei wir aktuell ja nur Notbetreuung haben. Also von 8-13 Uhr im Klassenraum sind. Die Masken kommen für Ess- und Trinkpausen auf Abstand kurz runter.

    Als Schwangere würde ich da nochmal eine Risikobewertung fordern.

    Hier in meiner Stadt in NRW gilt für alle Lehrer seit November die Pflicht, FFP2 Masken zu tragen. Ausnahmslos.


    Als Schwangere würde ich zunächst meine SL um eine neue Gefährdungsbeurteilung bitten. Alternativ kannst du auch beim BAD anfragen, wie die die Lage beurteilen.


    Viel Erfolg!

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