Beiträge von MaunaLoa

    :danke: Wenn man sich für 1 Schuljahr beurlauben lässt (ohne Gründe, und ohne Vorzuarbeiten-->Sabbatjahr), also keine Bezüge erhält, ist man auch nicht beihilfeberechtigt. Richtig?


    Man muss sich also zu 100 % privat gegen Krankheit (gibt's spezielle Tarife) absichern. Stimmt's?


    Außerdem darf ich in diesem Jahr überhaupt keine Tätigkeit ausüben, die irgendwie vergütet wird; da ich ja rein rechtlich noch im Beamtenstatus stehe, nur nicht zum Dienst erscheinen muss; auch richtig?


    (Recherche hat ergeben: Ausnahme wäre ein freiwilliges soz./ökol. Jahr... kommt aber eher nicht in Frage)


    Bundesland: Ba-Wü; gerne aber jeder, der Erfahrungen mit dem Thema hat! :danke:

    alias und chemikus 08 ganz speziell:


    Ich habe ja sofort eine Bescheinigung aus dem Krankenhaus gefaxt, in der quasi als Enddatum bis auf weiteres stand.
    Außerdem habe ich dies dem SL ja telefonisch dann auch mitgeteilt; nachdem er beim Arzt angerufen hatte und gesagt, dass es im Moment lt. Arztauskunft nicht absehbar ist, wie lange ich stationär behandelt werde.
    Insofern denke ich doch, habe ich mich korrekt verhalten und muss keine rechtlichen Schritte befürchten.


    @neleabels und andere: Ja, wir haben allerdings ein kollegiales Problem an der Schule. Da ich persönlich, auch aufgrund meiner chronischen Erkrankung keine Karriere machen kann, aber trotzdem keine Lust darauf habe, immer einen doofen Stundenplan vom SL zu bekommen, kuschen wir eben. Ja, es ist so. Kollegen, denen die Seilschaften auch nicht passen sind leider in der Unterzahl; deshalb können wir uns nie gegen die anderen durchsetzen.

    chemikus08 von MaunaLoa
    Danke für deine Gedanken zu meiner Frage.
    Da ich weiter an dieser Schule arbeiten muss, ist doch die Frage, was ich für Repressalien von Seiten des SL zu erwarten habe, wenn ich ihn verklage; desgleichen, wenn ich diese Sache mit dem ÖPR erörtere.
    Da mein SL das weiß, dass ich oder quasi wir alle ihm ausgeliefert sind, benimmt er sich so.

    @Alle, die mir zu meinem Problem geantwortet haben. Erst mal: Vielen Dank. Noch einige Erläuterungen:
    - Doch bei uns an der Schule macht der SL den Stundenplan bzw. handelt der Stundenplanmacher auf dessen Anweisung hin.
    - In Ba-Wü gibt es an der Berufsschule keine Krankheitsvertretung; es ist so, dass Kollegen auch z. B. eine Langzeitvertretung von 1 Jahr schultern müssen - leider; daran wird sich in absehbarer Zeit auch nix ändern --> Politik.
    - Bei unserer Schulleitung und auch im Kollegium werden kranke bzw. schwerbehinderte Kollegen lediglich als "Störfaktor" angesehen, die den Ablauf behindern und "Schwierigkeiten" machen. Klar, die SL lebt das vor, die Kollegen greifen das auf. Habe schon erlebt, wie ein Kollege einen häufiger krank geschriebenen Kollegen vor allen anderen im Lehrerzimmer angebrüllt und ihm seine Krankheit vorgeworfen hat. Keiner hat sich für ihn eingesetzt...
    - Ich würde gerne an eine andere Schule gehen; mein Versetzungantrag war jedoch nicht erfolgreich; da die Schule momentan und auch in absehbarer Zeit keinen Bedarf hat. Andere Schulen scheiden aus, weil sie noch weiter weg sind, als die jetzige.
    - ÖPR: Das einzige Mitglied, das sich für die Kollegen eingesetzt hat, hat vor den Sommerferien gekündigt (angestellt). Vermutlich auch wg. Diskrepanzen mit der SL.

    Susannea
    Danke für die Antwort. Aber, wie schon erwähnt, alle die genannten Vertretungen, die sich direkt an unserer Schule befinden, unternehmen nichts gegen den SL, da alle Leute Angst vor Repressalien haben. Sei es ein schlechter Stundenplan, keine Beförderung usw.
    Sie nehmen diese Ämter lediglich an, um gerade vor der SL gut dazustehen, aber nicht um ihre Kollegen zu vertreten. Schade, ist aber so.

    Hallo,


    gehe ich Recht in der Annahme, dass ein solches Verhalten unzulässig ist? Der Arzt hat mir dies ungläubig mitgeteilt und gemeint, er redet mit dem Schulleiter schon gar nicht, da es auch nicht absehbar ist, wie sich meine Krankheit entwickelt, die Schwestern versicherten mir ebenfalls, keine Auskünfte zu geben. Daraufhin habe ich mich telefonisch beim SL gemeldet; gleiche Aussage wie der Arzt gemacht, dass kein Zeitraum genannt werden kann. Und natürlich auch keine Diagnose weitergegeben, da ich der Meinung bin, dies ist meine Privatsache.


    SL meinte, die Bescheinigung, die das stationäre Aufnahmedatum aufführt und bis auf weiteres lautet, die ich sofort nach Aufnahme an die Schule hab faxen lassen, gebe zu wenig her. Er müsse planen und werde deshalb auf jeden Fall nochmals versuchen den Arzt zu sprechen. Dieser hätte ja Erfahrung und könne es in etwa abschätzen, wie lange es dauere.


    Ich habe mich vollkommen neutral dazu verhalten. Wegen der gleichen Sache war ich im Frühling d. J. schon einmal stationär im Krankenhaus.


    Hat ein SL dazu das Recht, wenn er mit Vertretungsplanung argumentiert? Kann ich mir nicht vorstellen. ÖPR in Kenntnis setzen bringt an unserer Schule nix, da nur Leute drin sind, die Karriere machen wollen. Die verscherzen es sich nicht mit dem SL.


    Ach ja, einen Antrag auf Erhöhung meiner Schwerbehindertenprozente habe ich auch gerade laufen. Vielleicht könnte ich da mal den übergeordneten Schwerbehindertenbeauftragten deswegen fragen. Mit unserem örtlichen Vertreter verhält es sich nämlich genauso wie mit dem ÖPR...... Unternimmt nichts.


    Wie geht man mit so jemand um?


    Als ich nach meinem ersten Krankenhausaufenthalt anschließend noch in eine andere Klinik zur Anschlussheilbehandlung musste, hat er mich gefragt, was in dieser Klinik gemacht wird, warum ich da noch hinmüsse. Ich habe dann nur ausweichend eine Antwort gegeben...


    Bin der Meinung, so geht es nicht. Die Frage ist halt, wenn ich das jetzt z. B. ans Regierungspräsidium weitergebe, dann schade ich mir wahrscheinlich nur selbst. Denn eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.


    Bin gespannt auf eure Antworten, eure Erfahrungen..., Tipps die ihr mir geben könnt.


    Ach ja: Bin insgesamt mit dem Referendariat 14 Jahre Lehrerin und davon 12 Jahre an dieser Schule.

    Hallo,


    grundsätzlich unterrichte ich über den Beamer immer direkt das jeweilige Programm; konkret eine kleine Anwendungsaufgabe, die alles wichtige enthält.


    Jeden Schritt, den ich mache, machen die Schüler sofort nach. Wenn einer nicht mitkommt, soll der Nachbar helfen (ich warte dann kurz) oder ich gehe nach dieser Einführungsphase hin und betreue den/die Schüler einzeln.


    Ist diese Einführungsphase abgeschlossen, erhalten die Schüler ihren 1. Arbeitsauftrag. Dieser ist eng an die Beameraufgabe angelehnt, so dass die Schüler gezwungen sind die gerade von mir erklärten Schritte sofort nochmals einzuüben.


    Als nächstes folgt dann der 2. Auftrag. Diese Aufgabe enthält ein paar Schwierigkeiten/Details mehr, als die erste. Diese Phase ist dann Einzelbetreuung. In der Regel sind ein paar Schnelle schon bei der 2. Aufgabe, während die anderen noch die Grundaufgabe lösen. Für die, die mit der 2. Aufgabe fertig sind, gibt es noch eine 3. Aufgabe. Da diese Schüler dann schon die Details aus der 2. Aufgabe wissen, können sich die Schüler, die jetzt erst mit der 1. Aufgabe fertig sind, auch von Mitschülern bei der Lösung helfen lassen; das entlastet mich auch. Ich sage meinen Schülern auch immer, dass ich Unterstützung von Mitschülern positiv vermerke und dies mit in die Note einfließt. Vielleicht ist dies in Afrika ja auch machbar.
    Ich finde Sicherung ist doch gegeben, wenn Schüler in der Lage sind, die Arbeitsaufträge zu lösen. Ich wiederhole auch nach ein paar Wochen noch einmal. Da zeigt sich dann oft, was hängen blieb und was nicht.


    Seminarmäßig ist dies nicht; aber auch in Deutschland ist die Realität an der kaufm. Berufsschule eine ganz andere, als das was einem im Seminar beigebracht wurde. Davon habe ich mich freigemacht.



    Kannst ja mal antworten, ob du es so mal probiert hast und wie der Erfolg war.

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