Dann wirst du der Arbeit zugeordnet… die zu deinen dienstlichen Aufgaben gehört …
Beiträge von Schlaubi Schlau
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Mach doch erstmal die Untersuchung und lass dich vorher anwaltlich/ fachlich/ gewerkschaftlich fundiert beraten, welchen Erfordernissen/ Ansprüchen du überhaupt genügen musst. So sind es nur Luftschlösser,..
Wenn dir der Beruf Spaß macht, sehe ich keinen Sinn, was anders zu machen, zumal sehr wahrscheinlich schlechter bezahlt als der Lehrerjob…
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Ich verstehe ,..
die regulären fünf Tage werden auf zehn Tage hochgedreht, auf die man definitiv Anspruch hat…
und die im Ermessen liegenden auf 20 Tage ,..also zehn zusätzliche Tage zu den zehn auf die Anspruch immer bestehen…
…natürlich gibt es Interessen beider Seiten, aber bei Beamten auf Fürsorgepflicht für die Familie…wie kann es sein, dass die Fürsorge in einem Land mit 60 Tage bewertet wird, im nächsten mit vier, im nächsten mit…?
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Kannst du mir den Post nochmal erläutern?
2a) 1Abweichend von Absatz 2 Satz 2 kann im Urlaubsjahr 2022 Urlaub nach Absatz 2 Satz 1 je Kind für bis zu zehn Arbeitstage im Urlaubsjahr erteilt werden. 2Abweichend von Absatz 2 Satz 4 darf der Beamtin oder dem Beamten Urlaub im Urlaubsjahr 2022 insgesamt aber nur für bis zu zwanzig Arbeitstage im Urlaubsjahr, einer alleinerziehenden Beamtin oder einem alleinerziehenden Beamten für bis zu dreißig Arbeitstage im Urlaubsjahr erteilt werden.
Ich lese dort immer noch zehn Tage je Kind?!
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Ich korrigiere noch:
NDS - vier Tage regulär, bis zu zwölf im Ermessen
War während Corona um
Fünf Tage erhöht, gilt aber ab 2022 nicht …
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Hier nur vier, maximal zehn im Ermessen… Beamte, nicht angestellt…
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Wenn es doch wenigstens genügend Kinderkrankheitstage gäbe für Kleinkinder, wäre das alles hab so wild…
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Die Besoldung driftet damit auch erheblich auseinander zwischen den Bundesländern…
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1300 Euro gab es schon 2022
Die 2,8 Prozent kommen ab Dezember
…ab Januar starten neuen Verhandlungen für den TvÖD die ebenfalls wegweisend für das Beamtentum sind…
Gefordert werden 8 % und Einmalzahlung
Wenn man sich die Abschlüsse derzeit in anderen Branchen so ansieht, ist es garnicht so unwahrscheinlich das irgendwas zwischen 6-8 Prozent auf 3 Jahre plus Einmalpmie möglich wird
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Es scheint ein differenziertes Problem zu sein, sowohl bei Männern, als auch bei Frauen, oder präziser gesagt, bei den hier jeweilig schrei(b)enden Männern und Frauen…
Wenn ich öffentlich äußere, dass mein Partner nicht bereit sei zu reduzieren, weil es nicht ginge und die Person angibt, sie habe das nur einmalig gefragt und dann einige scheinbar interne Reizthemen zum besten gibt, scheint mir das eher an mangelnder Kommunikation in der Partnerschaft zu liegen….
… es gibt ja tausend Gründe zu reduzieren, als Mann und als Frau… finanzielle Einbußen sind immer da, dann… jeder hat andere finanzielle Ressourcen… und auch andere Voraussetzungen auf Arbeit …
….es ist ggf auch ein unterschied ob ich reduziere weil ich ein Kleinstlebewesen betreuen muss, oder ob ich mal shoppen gehen will - da kann sich bei letzterem schon die Frage stellen, warum das intern ausgeglichen werden soll finanziell - oder eben auch nicht, wenn es ein großes Erbe gibt …
Thema ist doch - lohnt sich Teilzeit und nicht - darf / soll jemand in Teilzeit und ist er dann faul/ herabzuwürdigen…?
Deshalb: Teilzeit lohnt sich nach den individuellen Umständen, der Schulform, dem eigenen grundgehalt und je nach eigenen Zielen und Zwecken der Teilzeit - wenn ich einen Tag frei will und brauche für mich - JA ; wenn mich dann stört, dass das, was ich vorher weis, die unteilbaren Aufgaben, bestehen bleiben und ich mich schwarz ärgere - NEIN
Finanziell sind die ersten reduzierten Stunden die schmerzhaftesten, danach kann es je nach eigener steuerlicher Progression weniger entscheidend sein ob ich von 24 Stunden auf 15 oder 14 reduziere .. aber das sind dann wieder andere fragen
..wenn ich sehe, dass ich für 6x45 min mit Vorbereitung / Korrektur weniger auf das ganze Jahr netto 7-8000 Euro verliere und dafür einen Tag frei erhalte, weis ich nicht, ob sich der Verlust von 240-300 tausend Euro auf ein Arbeitsleben wirklich lohnt für diesen Tag…plus die Abzüge der Pension… das ist auch eher eine Frage nach dem WERT als der Zahl…
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Elefant, für dich wird schon jemand kommen und die Kinder werden auch mit einer anderen Lehrerin zufrieden sein!
Ab und um das Schönste der Welt kümmern!
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Die Kolleg:innen, die als FöS-LuL oder Abordnung vom Gym kommen, haben auch A13 und sind an den GS eingesetzt, die Schulleitung hatte zuvor auch oft A12Z.
An den GS gibt es sehr wenige A13-Stellen, eigentlich muss man SL werden.
Mit einem Einstiegsamt A13 können sich auch die GHR-Lehrkräfte ohne diese Umwege auf A14-Stellen bewerben und sind auch an der Stelle nicht länger benachteiligt.
Für bisherige Stellen außerhalb der SL rechne ich auch mit eine Zulage. Ob das bei SL ausreicht, weiß ich nicht. Da ist aber auch noch einiges hinsichtlich der Unterrichtsverpflichtung möglich.
Das stimmt so nicht zwingend, es liegt am Eingangsamt, da wird noch weiter Differenziert in der Struktur…A13 heißt nicht zwingend da es auch strukturell dem entsprechenden Amt zugeordnet wird im Sinne eines Eingangsamtes. Es könnte auch sein, dass einfach alle Realschullehrer formell werden …
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…Stunden zur Anrechnung…mit 150 Euro brutto ohne Wirkung für die Pension wird es unattraktiv..
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A 14 für die Funktion und alle am Gymnasium auf A 14 und dort Funktionen alle A 15 oder Zulage - für die Fachlichkeit!
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Freier Tag gewährt = frei bei Teilzeit…
Thema Ende 😅
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Dann die Stelle nehmen, die er wollte und die Note wird in zwei Jahren aus dem Kopf sein oder zurückziehen und nochmal versuchen
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Es ist wohl relativ üblich so zu beurteilen … die besten Noten ermöglichen Sprungbeförderungen (sogar innerhalb der Probezeit)… oder es gibt ggf weitere aspiranten die besser performen?
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Hier auch…alles andere wäre irrsinnig…
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Daraus geht jetzt auch nicht hervor welche Zeitraum die krankschreibung Rückwirkend erfassen muss
Wäre schon komisch, wenn dann Donnerstag zum Arzt gegangen werden muss und der Arzt dann ab Montag ausstellen MUSS
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Calmac … warum rückwirkend das Attest? Das macht keinen Sinn. Der Erkrankte weis ja nicht, wenn er sich Montag bis Dienstag / Mittwoch krankmeldet, dass er Mittwoch feststellen wird, dass er länger krank wird…viele Ärzte stellen dann auch nicht rückwirkend aus und hat hier noch nie jemand rückwirkend eingereicht, nur ab dem vierten Tag dann geltend ..
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