Hey Karl Dietrich,
dein Ausschnitt ist doch eindeutig - da steht de jure SIND zu ermöglichen, also, warum widersprichst du jemanden, der es auch noch aus der Praxis kennt…ist doch alles Zeitverschwendung!
Hey Karl Dietrich,
dein Ausschnitt ist doch eindeutig - da steht de jure SIND zu ermöglichen, also, warum widersprichst du jemanden, der es auch noch aus der Praxis kennt…ist doch alles Zeitverschwendung!
Alles nachvollziehbar und begrüßenswert findet das sicher alles keiner…aus der anderen/ politischen Perspektive stellt es sich wohl aber so da:
- die Steuerzahler (mehrheitlich keine Lehrer) wollen eine gesicherte Betreuung
- es gibt kaum zusätzlich Personal zu gewinnen, die Absolventen der nächsten sechs Jahre dürften in etwa bekannt sein
- Mit den verfügbaren Personal auf 100 Prozent plus ggf zusätzliche Stunden dürfte man die Probleme zu 50-70 Prozent abmildern
, dabei dürfte es nicht all zu relevant sein, in wiefern der Aufschrei bei vielen kommt, haben sie doch den Beamtenstatus eben als Sicherheit für die Gegenleistung der vollen Widmung für den Beruf gegeben…
…es müsste ja auch Zahlen geben wie bspw vergangene zusätzliche Vorgriffstunden auf Pensionierungen ausgewirkt haben - das gab es schon öfter
…dürfte vielen der Weg in die DU verwehrt sein in jüngeren bis mittleren Jahren, da entweder keine zusätzliche Vorsorge / Versicherung und zusätzlich dazu noch Haus / Kredite am Fuß kleben …
…gehen also viele zwangsweise auf 100 Prozent wird bei der Maßnahme sicher auch schon ein höherer Krankenstand absehbar eingepreist werden…ggf ist das noch günstiger als die ganzen neuen Stellen zu finanzieren …keine Ahnung…
…einfach mal als getrennte, rationale Betrachtung von der moralischen Urteilsbildung…denn, was bleibt denn übrig am Ende, wenn niemand neu zu gewinnen ist, aber das „Volk“ eben gerechtfertigte Erwartungen an Bildung stellt? Dann wird man politisch gezwungen sein, so zu handeln…denn A13 lockt niemanden zusätzlich hervor (aktuelle Grundschuldebatte), der Job wurde und wird seit Jahrzehnten auch für A 12 gemacht…sinnvoller wäre es gewesen Stunden abzusenken und was für die Gesundheit zu tun, flexiblere Modelle zu schaffen, von Geld wird niemand gesund und motiviert
Oder ganz provokativ: alle auf A 12 bezahlen, Teilzeit nicht familiär verbieten und dafür 17 Stunden plus einen garantierten freien Tag…plus Entlastung von Verwaltung …das würde Leute ziehen, ganz sicher und die Gesundheit heben…
Gibt es inzwischen („neue“) Leute, die was über ihre Erfahrungen zum Einstieg auf der A 15 Stelle berichten möchten oder es bereut haben und sie zurückgegeben haben?
So gemütlich sind die A 14 Stellen mit häufig drei Aufgabenbereichen auch nicht mehr ;-). Sofern es dafür keine Stundenentlastung gibt: Für die 170 Euro netto kann man das Geld auch mit Nebentätigkeit deutlich schneller verdienen und sich überlegen, dass erst kurz vor der Pension anzutreten, sofern A 15 eben kein Karriereziel ist.
Vielleicht kommt im Zuge von A 13 auch nachlaufend wieder die Regelbeförderung als Bonmot für Gymnasien
Susannea, ich denke das Problem ist, dass hier viele aus der anderen Perspektive schauen …die ja auch legitim ist…
…letztlich müssen die Interessen schon ausgeglichen werden, aber man sollte sich auch fragen, was bzgl Gleichstellung verbrieft werden sollte. Berlin ist da auch sehr großzügig bzgl dieser Thematik.
Letztlich läuft die Argumentation bei einigen Beiträge darauf hinaus, dass jeder sein Kind möglichst lange betreuen lassen soll, um allen Eventualitäten der Planung Rechnung tragen zu können das ist glaube ich, dass was bei einigen ankommt, und sie so sauer macht, auch wenn es nicht so gemeint ist ggf..
Stunden verschieben ist jetzt auch nicht immer eine Kunst - bei jedem Durchlauf der Planung kann man bei Durchsicht der Pläne selbst seinen Plan und den eines Kollegen häufig optimieren - jaja alles anekdotische Evidenz
Davon abgesehen:
Letztlich sollten wir froh um jedes Kind sein und vieles möglich machen, wer, wenn nicht die staatliche Institution sollte hier Vorbild sein bzgl Gleichstellung? Und am Ende profitieren wir wieder alle, wenn Kinder aufwachsen, die sowohl Betreuung extern aber auch viel elterliche Fürsorge genießen können!
Den Fall gibt es tatsächlich - erst ab 09:00 Uhr Beginn…
Oder mit Ende spätestens 12:00 auch…
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Schau dir bitte noch einmal meine Beispiele aus #18 an. Die lassen sich analog auch auf Teilzeitlehrkräfte mit entsprechenden Wünschen übertragen. Während in Beispiel 1 die Planung schon eine kleine Herausforderung ist, aber noch machbar und mit hoher Wahrscheinlichkeit die individuellen Zeitwünsche erfüllt werden können, ist das in Beispiel 2 in der Realität de facto unmöglich. Das liegt auch nicht am Unwillen der Planer, sondern in der Natur der Sache.
Ich wollte wirklich keinen Unwillen unterstellen. Ich denke nur, man sollte sich öffnen bzgl der Strukturen auch des Stundenplans per sé…
und kurze Frage: was macht der Planer „Unmögliches“ wenn ein BEM oder Amtsarzt es ihm exakt so unmöglich vorgibt? Kriegt der Kollege dann frei weil er nicht einplanbar ist?
In diesem Kontext, falls familiäre Belange betroffen sind und Teilzeit ggf. nicht notwendig ist:
Aus dem Gleichstellungsgesetz (NGG), explizit auch für Beamte / Schulen und Dienststellen entworfen:
Paragraph 5:
Arbeitszeitgestaltung bei familiären Betreuungsaufgaben
"Beschäftigten, dieKinder unter zwölf Jahren oder pflegebedürftige Angehörige mi Sinne des § 14 des Elften Buchs des Sozialgesetzbuchs betreuen, ist aufVerlangen über die für alle Beschäftigten geltenden Regelungen hinaus eine individuelle Gestaltung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit zu ermöglichen, soweit nicht dringende dienstliche Belange entgegenstehen.
2Die Ablehnung des Verlangens ist schriftlich zu begründen.
Seph - das müsste doch über dem Erlass stehen, oder? Dringende dienstliche Belange dürfen dabei ja eigentlich nicht sein „das macht mehr Arbeit zu planen“ oder „dann hat jemand anderes ein Nachteil“? Die Formulierung ist hier auch ist…
Deine Probezeit verkürzt sich um die Elternzeit - du musst aber insgesamt mindestens die Mindestprobezeit vor Ort durchlaufen haben - das müsste ein Jahr sein, dass du mindestens in Präsenz ableisten musst. Wenn das der Fall ist, kannst du aufgrund der Leistungen dort beurteilt werden und wirst dann Lebenszeit verbeamtet.
So ist es!
Es gibt auch noch das Gleichstellungsgesetz für NDS, dass auch für Beamte gilt, dort sind auch interessante, verpflichtende Regelungen zu Beginn / Ende der Arbeitszeit… der Teilzeiterlass und die Arbeitszeitverordnung nehmen darauf sogar Bezug…diese Regelungen stehen eigentlich sogar über einen Erlass… warum das selten bis nie angewendet wird? Ich weis es nicht…
Es gibt übrigens auch noch die Schwelle von einem Fünftel - auch hier hat man Anspruch auf Vergünstigungen …
Hilft natürlich immer, erst zu reden und auszuloten was so Usus war, sonst hilft …
- Personalrat
- übergeordneter Personalrat
- Gleichstellungsbeauftragte
- Arbeitszeitvereinbarungen mit einem Konzept treffen mit der SL/ Personalrat langfristig
…es soll auch Leute geben die entsprechend das über die GEW / Rechtsschutz durchsetzen; legitim aber kann natürlich das Verhältnis zerrütten, wenn das nicht fachlich sondern persönlich gewertet wird …
Erhält die Mindestversorgung eigentlich auch der Teilzeitbeamte oder der Vollzeitbeamte, der sie nach Jahren nicht erreichen würde? Also mit 41 verbeamtet - 24 Jahre gearbeitet …in Teilzeit bspw?
Dann bist du angestellt und nicht verbeamtet? Und hast trotzdem keine Versicherungspflicht in der GKV?
Meer - du warst nicht richtig informiert, über die Öffnungsaktion wäre es gegangen, auch nicht nur zum Mindesttarif…
Für die PKV spricht ja schon einiges..im Groben:
- echte Wahlfreiheit des Arztes
- mehrere Meinungen einholen
- Übernahme vieler Extrakosten
- Facharztzugang schneller ggf. und einfacher
- Einbettzimmer / Zweibettzimmer (individuell aber für mich ein echter Mehrwert)
- die Versorgung des Beamten ist ein Grundsatz der Beamtentums, Alimentation
Dagegen sprechen wohl insbesondere die Beiträge für Vorerkrankte und die fehlende Familienversicherung (wobei das auch indirekt in der GKV von einem bezahlt wird über Beitrag oder Zuschuss durch Steuern)..
Bevor die große Diskussion dazu losbricht…
—> schimpfet nicht auf die Leistungen der PKV und das dies ungerecht sei usw., sondern das System sollte dann insgesamt besser werden für die GKV‘ler bzgl der Vorteile der PKV und für die PKV‘ler bzgl der Vorteile der GKV - das wäre ein Gewinn für alle, aber das wird sicher mehr Geld kosten und braucht Personal Personal Personal …
Seph, es ist nicht böse gemeint, aber ich denke, das Rezitieren von Paragraphen evoziert in diesem Fall eher noch größeres Unverständnis, da es doch gerade das Vorgehen spiegelt, was hier moniert wird… objektiv, de jure sicherlich korrekt; subjektiv katastrophal, oder sagen wir, Öl ins Feuer der Enttäuschung… aber das hast du sicher selbst geahnt, als du deinen ersten Post löschtest…
*Ärger Modus an* Vllt. wird ja parallel auch für die Anhebung der Studienräte gearbeitet …
*aus*
Das kann ich gut nachvollziehen, es könnte aber expliziter formuliert sein, denn, wenn ich es subjektiv richtig beurteile:
- ist es rechtlich „sauber“ auch bei nur einer Arbeit diese dann durch Referat zu ersetzen oder gar zu streichen, da es ins Ermessen gelegt wird …
andererseits ist es ja auch eine Erleichterung, da so nicht jedes Mal eine Nachschreibklausur entworfen werden muss?
Danke für die Hilfe, wobei mir jetzt nach wie vor unklar bleibt, ob die Lehrkraft im eigenen Ermessen entscheidet, ob von einer Leistung abgesehen wird oder ob es dafür weitere Gründe geben muss?
Also inwiefern sollte die Ersatzleistung „in der Regel“ erbracht werden und wann genau kann ich vom letzten Absatz von 7.15 Gebrauch machen „von einer Ersatzleistung abzusehen“, denn ein wichtiger Grund für das Versäumnis (Attest) liegt ohnehin immer vor…
Danke für die Hilfe!
Eine kurze Frage:
Muss in der Einführungsphase, Klasse 11, jede Klassenarbeit nachgeschrieben werden, wenn ein Schüler sie entschuldigt versäumt hat?
Was gilt ab der Qualifikationsphase? Muss hier jede Arbeit nachgeschrieben werden, wenn ein Schüler sie entschuldigt versäumt hat?
Sind auch hier Ersatzleistungen/ der Verzicht auf diese Note möglich, wenn eine Bewertung gewährleistet ist und der Schüler/in nicht auf eine Arbeit besteht/ sie ihm ermöglicht werden sollte, wie im Erlass für Klasse 5-10?
Der Erlass von Klasse 5-10 und die Regelung dort ist mir bekannt, allerdings gibt es in diesem Erlass sehr viele Querverweise zur Arbeit in der Oberstufe, ich habe dort auch geschaut, werde aber nicht fündig.
Hat jemand hier einen entsprechenden passus / Erlass für die Oberstufe zur Hand?
Liebe Grüße.
An fiddlersqueen:
du musst es deutlich effizienter korrigieren. Das, was du da veranstaltest, und du hast schon reduziert, und auch nur ein Korrekturfach, geht nur, wenn jemand anders deine Kinder betreuen kann…
Es gibt auch Kollegen mit viel korrekturintensiveren Kombis am Gym… du kannst es allein dadurch reduzieren, dass du in der Aufgabe den Umfang der Arbeit in der Länge beschränkst…lässt du eben mal einen formalen Brief von max. zwei Seiten formulieren… du kannst es damit schon sehr gut steuern…
- sprachliche Fehler markieren / Positivkorrektur kann, muss nicht
- Inhalte abschnittsweise bündelnd bewerten mit kurzen Kommentaren „eloquent/ zielführend“ etc.
Du hast da soviele Möglichkeiten…wenn das nicht gelingt, kannst du ggf. über eine andere Schulform nachdenken, wo du eher pädagogisch arbeitest und weniger Korrektur hast…
Ich weis nicht, ob du so wirklich 30 Jahre arbeiten magst
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