Hey,
ist der aktuelle späteste Termin zur Einreichung des Versetzungsantrages zum 01.02.2024 der 30.06 oder der 31.07 ?
Danke!
Hey,
ist der aktuelle späteste Termin zur Einreichung des Versetzungsantrages zum 01.02.2024 der 30.06 oder der 31.07 ?
Danke!
So lange du nicht verbeamtet bist und die Hand an der Urkunde hat’s, kannst du problemlos zurückziehen und Bawü annehmen.
Chemikus führe das geschickte Vorgehen doch aus
i.dR. zwei Jahre gültig
Oder machst das Fenster auf im Auto, so wie O.Meier
näher ran ist immer besser..! Klar.
Nimm
Die pkv, siehe oben
Melde dich bitte sobald ein Ergebnis steht alles Gute!
Ich verstehe das emotional vollkommen, aber du argumentierst zu stark auf der Ebene denke / sollte / glaube / wünschte… dementsprechend ist es prima, dass du nun eine Beratung fachlich kompetent zur Seite genommen hast
Herr Dr. in dem Fall bringt das Paragraphenreiten nix - per Beamtenstatusgesetz besteht kein Anspruch auf Versetzung, nur die Möglichkeit des Vorbringens eines Wunsches, der unter Beachtung deiner persönlichen Situation berücksichtigt werden kann, nicht muss … anders sieht es aus, wenn die Fürsorge berührt wird (Pflegefall/ schwerwiegende Ereignisse), die es dir nicht möglich machen zu pendeln…
…-also Anträge fortlaufend stellen und nicht darüber nachdenken warum das so ist
…Rest wurde gesagt
Kodi hat das Kernproblem treffend benannt und auch die notwendigen Netzwerkadressen
Sisymaus - per sé hast du natürlich Recht, in der Praxis erscheint mir die Annahme überaus naiv, insbesondere aufgrund dessen, was Kodi sagt…
…ich kenne drei Regularien dreier Bundesländer, in denen das BK eine komplett eigenständige Ausbildung erfordert und ein Wechsel nahezu ausgeschlossen ist, per sé aber natürlich möglich
Wenn es als Dienstunfall gewertet wird, kann gerade AUCH das dazu führen, dass nicht auf Lebenszeit verbeamtet wird, sondern entlassen (ergo in den Ruhestand versetzt€ und versorgt gemäß den Vorgaben bzgl einer DU im Rahmen eines nicht lebenslänglichen Beamtenverhältnisses…das gilt ja bspw auch bei Referendaren… dafür müssen die unten verlinkten Voraussetzungen erfüllt sein…
Ich würde da nicht viel mutmaßen… guter Anlauf ist in dem Fall eher Rechtsberatung eines schulformspezifischen Verbandes die Anwälte haben, die genau das auf dem Tisch haben… da erfährst du erstmal, wie das Standardverfahren ist, dass im Regelfall abläuft…eine Klage würde ich mir dann abwägend überlegen, das dauert gerne mal 4-7 Jahre im Verwaltungsrecht bis zur Bestandskraft…
Eigentlich hätte man dir anraten sollen, nach dem Vorfall so weit möglich zu reduzieren und erstmal die Probezeit zu überstehen… es sei denn, man strebe zum damaligen Zeitpunkt eine DU an…Sorry, ich bewerte es nur neutral sachlich, nicht mit müsste könnte sollte und ach wie doof …
Wenn du dich rechtssicher informieren magst:
https://www.rehm-verlag.de/bea…ng-von-beamten-auf-probe/
Ergänzend dazu: du entscheidest auch nicht, auch nicht der Richter, ob du, dann tatsächlich pensioniert wirst. Es könnte auch sein, dein Unfall wird anerkannt und du wirst normal auf Lebenszeit verbeamtet…und kannst dann auch später aufgrund dessen wieder pensioniert werden, wenn die Fehlzeiten sich häufen …
Wird der Unfall nicht anerkannt, dann musst du innerhalb der verlängerten Probezeit beweisen, dass du uneingeschränkt dienstfähig bist, ergo wenige Fehltage hast und auch fachlich weiter geeignet bist …hier auch die Leitung eher nicht der Ansprechpartner, sondern der Arzt…
Mein Tipp wäre: reduziere weitestmöglich und versuche im Guten die Lebenszeit zu erreichen …
Verrückt, dass ihr einfach ans BK könnt… der Weg von „unten“ an eine vermeintlich höhere Schulform ist tendenziell schwieriger…das soll keine Wertung darstellen… das ist aber ggf so…, du wirst viel Engagement brauchen und einen Schulleiter, der für dich ein gutes Wort einlegt …
Du kriegst ja auch eine Mindestpension, die jetzt schon bei etwa 2000 Euro läge. Die gibt es immer, amtsunabhängig…je nach Besoldungsstufe ist ggf. auch die amtsabhängige Pension höher.
Die frage ist auch, wieviele Kinder du hast…
…in anderen BL gibt es A 14 nur mit DREI zusätzlichen Aufgabenbereichen (bspw DAZ / WPK Wahlen und dazu ne Fachschaft leiten…
Dementsprechend ist die Zahl der A 14er weit unter 40%….
Zitat von der lehrerseite:
So gibt es zum Beispiel für Hauptschulen 10% Beförderungsstellen A13 für Sek.I – Lehrer. Das bedeutet für eine Schule, an der 30 Kolleginnen und Kollegen mit dem Lehramt S I arbeiten, das nach A12 bezahlt wird, 3 Beförderungsstellen, die nach A13 bezahlt werden. Das ist dann die erste Beförderungsstelle im gehobenen Dienst. Bei den Realschulen sieht das wesentlich besser aus, da sind nämlich 40% der Sek.I-Stellen A13-Stellen. Am günstigsten ist das Verhältnis bei den Gymnasien, da beträgt der Stellenanteil der Oberstudienratsstellen an den Studienratsstellen nominal 65%. Dieser Prozentsatz wird aber meist nicht erreicht; durch Verlagerung von Stellen und unterschiedliche Haushaltszuweisungen kann man davon ausgehen, dass der Anteil von Oberstudienratsstellen in den Gymnasien und Gesamtschulen im Mittel 25% beträgt.
Hey KarlDieter,
das ist er nicht allen Bundesländern, da die IGS bspw. festgelegte Aufgabenbereiche im Erlass haben, Gymnasien relativ frei drei Felder je Stelle bestimmen können. Häufig haben sie auch mehr Koordinatoren in A 15…
Ich weis nicht wie sich A 14 lohnen soll, früh im Leben bis 45, wenn die meisten Kinder oder entsprechend aufwendige Hobbies haben und kaum Zeit - erst Jahre lang erhöhter Einsatz in Aufgabenbereich, um überhaupt A 14 zu bekommen, dann noch zwei Jahrzehnte die Zusatzaufgabe, meist sogar ohne Anrechnung am Gymnasium…dazu gibt es sogar ein aktuelles Urteil, dass sagt, dass eine Ermäßigung der Stunden nicht zwingend ist, da man erwarten könne, dass Funktionsstelleninhaber aufgrund höherer Erfahrung effektiver arbeiteten.
Randthema
Ich frage mich auch, wie es sein kann, dass die Zuschläge für Kinder im gleichen Staat (nicht Land) so verschieden bemessen sind, ist der Bedarf doch gerade bis zum 10./12. Lebensjahr kaum verschieden - das meint keine Differenzierung nach regionalen Stufen zur Miete …die aktuelle krasse Höhe scheint auch nur nrw zu machen…
Es gibt Länder, da der beträgt der Zuschlag je Kind nur 124 Euro brutto…ab dem dritten dann das Doppelte, bei gleichem Alimentationsprinzip
Der Verbleib als auch der Wechsel kann sich lohnen, je nach jedem wie du spekulierst !
Sinnvoll und alles erklärt
https://www.fairbeamtet.de/bei…-baden-wuerttemberg-2023/
Dort werden unten im fAQ auch alle hier aufgetretenen Fragen hierzu detaillier erörtert
Warum sollen Rückstellungen gebildet werden, wenn das Land das Risiko trägt? Dann steck das Geld was du hier an Beitrag sparst lieber in einen ETF
Umgedreht kannst du deinen Tarif natürlich so lassen, weiter Rückstellungen bilden und somit potentiell mit einem niedrigen Beitrag im Alter für die PKV rechnen, da deine Rückstellungen viel höher sind … das wäre dann eine Frage für deine eigene Kompetenz z zur Geldanlage - von welchem invest versprichst du dir zukünftig mehr Rendite?
Der B30/20 ist in vielen Ländern längst Standard gewesen…ist auch sinnvoll im Falle von Kindern, wenn die Beihilfe steigt …
Das wurde schon oft diskutiert - sieh mal in das Forum um Schulleitung / Verwaltung, dort insbesondere der Thread, warum A 15 kein Karriereziel mehr ist…
Finanziell wird es kaum Sinn machen / zwischen 80 und 150 Euro netto, je nach Konstellation; man könnte auch sagen, etwa 8-10 Zeitstunden zusätzlicher Nebenjob an anderer Stelle…(meint steuerfreier Nebenerwerb)..
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