Beiträge von Schlaubi Schlau

    Das Merkblatt verrät dazu doch schon sehr vieles und auch wurde bereits gesagt, einfach mal anrufen, um ne Mail bitten , fertig …


    …nachlesen kann man es auch zudem auch auf schure für NDS zum entsprechenden Einstellungserlass, das Merkblatt genügte dir ja nicht als Verlinkung ;) - aber wenn Herr Mö*oebius den Erlass, der natürlich kein Gesetz ist, im Hinblick darauf prüfen will, ob es einer gesetzlichen Überprüfung in einem langjährigen Verfahren vor den Instanzen des Verwaltungsgerichtes standhält, empfehle ich dies ausdrücklich nicht oder zumindest nur unter Fortführung des bestehenden Dienstverhältnisses bis zur Klärung - die eigentliche Rechtsgrundlage dafür dürfte es schwerlich geben - man wird wohl auf die Grundsätze des Berufsbeamtentums, hier Treuepflicht, referieren.

    Wenn du bspw. mit 45 in die DU fällst, wird die bis dahin erarbeitete Zeit voll berechnet, die Zeit von 45 bis 60 (Antragsgrenze für den frühestmöglichen Antragsruhestand/ Bundesland abhängig) wird zu 2/3 der normalen Vollzeitzeit berücksichtigt. Je nachdem was du dann erreichst, erhältst du Mindestpension, Ruhegehaltssatz oder amtsabhängige Mindestpension.


    Durch die Zurechnungszeiten dürfte man ab etwa 10 ruhegehaltsfähigen Jahren die Mindestpension übersteigen….


    - Ref

    - Studium 3 Jahre

    - Arbeitszeit

    - Zurechnungszeit


    dann ist noch spannend: von dieser errechneten Bruttogeldsumme (nicht von dermaßen Zeitwerten) wird nun der Versorgungsabschlag berechnet (10,8 Prozent maximal).


    Wolfang


    Jaja ;) jetzt stimmen die Zahlen! Vorher hast du die 30 Prozent für die Pension angesetzt….die Ich auch jetzt nicht erreiche…

    Wolfgang …


    …darauf basierte ja eben meine dargelegte Rechnung (wo bleibt deine?)…Ich lande da etwa 10 Prozent unter dir laut Steuerbescheid, daher die Verwunderung, wie du auf durchschnittlich weit über 30 Prozent kommst…gekoppelt an die Frage, ob höher als A 13 und Zuschlagsprofiteur / Kindersegen? Aber dazu erhielt ich substanziell keine Antwort und/ oder neue Zahlen…


    bei einer vollen A 13 Pension von ETWA 70% des letzten Brutto bedeutet das ETWA 3200-3300 Euro Nettopension oder eben ETWA 3900 Euro brutto - ergo gehen „nur“ CA 19-20 Prozent Lohnsteuer ab - wie kommst du auf weit über 30? Nur damit ich es verstehe…



    …leider ist Mathe ein Mangelfach…

    In der Region liegt der Satz insgesamt deutlich niedriger. Steuersätze unterliegen einer Progression. Am Ende hast du einen durchschnittlichen Steuersatz, wie du auch richtig schreibst, der wird wohl eher bei wenigen Prozent liegen, das ist schon eine große Differenz


    …geh mal etwa von 3200 Euro - 3300 Euro Bruttopension bei 60 Prozent Anwartschaft und bei 3900 Euro bei voller Anwaltschaft von 71,9 Prozent aus


    Abzüge Steuer / PKV individuell aber deutlich niedriger als angesetzt


    Bei 3,3 brutto sind es 134,83

    PKV dürfte bei 250-300 liegen


    Da bleiben noch etwa 2,9 zum Leben …in RENTE/ Pension :)

    Othmar,


    nein die Mindestversorgung greift immer, daher auch die Teilzeiteinschränkungen. Es gibt die von dir genannte amtsabhängige Versorgung, wenn die dann aber mit 38 Prozent unter der aktuellen Mindestversorgung liegt (Folge der Streichung der unteren Besoldungsgruppen) dann erhältst du diese. Aktuell sind es um die 2k brutto, also mehr als die 38 Prozent von A 13…

    Zusätzlich leistest du hier auch wegfallende Abiturkurse teilweise nach (Stunden nach Korrekturfrist gehen ins Minus)… bei Projektwochen gibt es bspw auch Minus wenn die Projekte nicht „voll“ laufen … also hast du im nächsten Halbjahr ggf einen Kurs mehr…

    Das hatte ich auch gelesen, gleichzeitig steht aber was von den verschiedenen Verfahren :) Aber gut, dann passt es ja!


    Noch eine Frage:


    Wie ist es mit Anträgen innerhalb der Elternzeit, werden die erstmal zurückgestellt oder sogar bevorzugt bearbeitet? Hat hier jemand Erfahrungen?

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