Siehe Verlauf und Thema
Beiträge von Schlaubi Schlau
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Es sollte jetzt für alle Seiten bekannt sein…
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Nicht krankschreiben lassen, sonst den Weg übers BV gehen! Wichtig!
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Einfach mit der Ärztin ein Beschäftigungsverbot erörtern. Bei dem was du schilderst, sollte dies medizinisch indiziert sein..
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Viola welches BL?
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Die Perspektive finde ich interessant - inwiefern Verschlechterungen gegenüber NRW?
Und nochmal: worin genau besteht die Sonderregelung?
Danke für deine Geduld mit mir!
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Naja Seph, der Bezug sollte doch klar sein - dort leisten sehr viele bei Bedarf Dienst, wenn die Gefahrenlage akut ist, hast du dort auch mal 24std oder 48 std Dienst…
Gibt auch genug Kollegen, die Doppelschichten regelmäßig fahren müssen …
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Poste das Beispiel bitte in einem Polizeiforum - die Lacher wären auf deiner Seite
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Herrmann welche Sonderregelung bzgl. der WiederVerbeamtung besteht in NDS? Das war der Schlusssatz in deinem ersten Posting hier..
Der von dir aufgezeigte Weg könnte einige Leute ins Nachdenken bringen
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Was für ein Käse mit der 50km Regelung, aber Anspruch auf Versetzung hat im Grunde niemand, es ist immer nur ein abwägen zwischen dienstlichen Interesse und Fürsorgepflicht …da bedarf es schon guter Gründe , Pflege bspw…bei Kindern kann theoretisch auch immer die Option Kita fallen
Es scheint mit der Beurlaubung und Vertretung in Teilzeit ein sehr NRE typisches Phänomen ..in NDS und SH einfach nicht möglich, da kannst nur an deine stammschule
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Leider nein … es soll wohl Anfang November was kommen …
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Wird das ganze das beamten- oder tarifrechtlich vergütet?
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…ich kann dazu bspw für NDS und SH nichts finden, auch auf den entsprechenden Vordrucken ist es nur an den Beamtenstatus oder Angestellten gekoppelt, die Verordnung legt dann fest, mindest4- und bis zu 12 Tage wenn nicht alleinerziehend/ behindert
…wüsste auch noch nicht ob es Grund zur Freude wäre, da es potentiell zwei Tage weniger sind 😀
Edit: eben für NDS auch genauer nachgeschaut, dort steht tatsächlich auch sehr aktuell in der Verordnung je Kind KANN bis zu fünf Tage und maximal 12Tage bei schweren Fällen (aber auch als Grenze für ALLE Kinder)…
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Weil Ersatzschulen nicht öffentlich sind und privat getragen werden, würde es doch genügen einfach die Mittel zur Verfügung zu stellen, damit die Schulen eigenständig einstellen können auf Basis des TvöD-L…
Wozu Beamte, die hoheitliche Aufgaben im Landesdienst wahrnehmen für die private Schule? Oder hat die Ersatz Schule eine andere Bedeutung/ Funktion in NRW?
Auch wenn sie die gleichen Bildungsziele erfüllt, bleibt sie ja doch eine private Idee mit speziellen Konzepten
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Da bleibt nur die Frage: warum bloß müssen Ersatzschulen mit quasi Beamten ausgestattet werden? Völlig unnötig und gibt es hier nicht..
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Das ist Blödsinn! Es gilt einzig die Urlaubsverordnung des Bundeslandes.
In NDS bspw. gibt es da keinen Zusammenhang.
Berlin bspw. scheint sehr großzügig zu sein…
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In NDS gibt es bspw „nur“ 4 Tage verpflichtend je Kind, bis zu 12 „können“… Sonderurlaub …
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Also am Ende geht das Land NRW in Rechenschaft?
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Wer trägt eigentlich die bestehenden pensionslasten?
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