Beiträge von Schlaubi Schlau

    Was Seph anführt ist indirekt die amtsangemessene Alimentation… hier wird immer wieder angepasst und justiert… alle warten auf die Urteile aus Karlsruhe…


    …früher (1980er und auch noch 90er) war es total üblich, dass ein Gehalt ein Familie mit zwei Kindern auskömmlich versorgen (Urlaub 1x im Jahr für alle, Eigenheim, Auto..) konnte …

    Sorry Schiri..das wäre ein schlechter Deal aus meiner Sicht, dann würde mir die Zeit mit dem Kind fehlen, bei 8/9 Stunden bedeutete das im Zweifel auch drei Vormittage in der Schule und wäre nicht leistbar mit einem halben Jahr alten Säugling!

    Das wäre aus meiner Sicht keine Option, da ich dann deutlich mehr Stunden machen müsste, was ja dazu führt, dass ein Kleinstkind unter einem Jahr mit kürzesten Stillzeiten kaum betreubar ist… für zwei Stunden Okai, aber wenn dann gleich 10 Stunden die Woche gemacht werden müssten, um einen Vorteil von 500 Euro zu haben, dann ist die Elternzeit ad absurdum geführt ;)


    Arbeit lohnt in dem Fall dann nicht wirklich…ist auch sehr spezifisch …aber führt halt dazu, dass man als Mutter eher den Anreiz hat zu Hause zu bleiben, auch gegen Ende der Elternzeit …


    Der Gedanke mit umschwenken wäre auch schwierig, da man auf Elterngeld plus nur wechseln kann, wenn man es vorab festgelegt hat, sonst nur einmalig im Härtefall… wer weis schon, ob man nach sechs sieben oder acht Monaten das leisten kann… oh man…

    Trifft meine obige Überlegung dann zu auf die 2770 Euro abzüglich des neues Nettoteilzeiteinkommens? Davon würde dann 65 Prozent ersetzt?


    Das wäre ein überaus starker Anreiz nicht arbeiten zu gehen… durch den Deckel?

    Hallo,


    folgende Frage: wenn ich während meines Elterngeldbezuges (Elterngeld Basis / 1800 Euro Höchstsatz) in Teilzeit arbeite, bspw. 6 Stunden, verliere ich dann den Höchstsatz und falls ja, ist die folgende Denkweise korrekt:


    Nettogehalt vor der Elternzeit bspw. 4000

    - Nettogehalt in Teilzeit bspw. 600 Eu

    Wert: 3400 Euro und davon werden 65% weiterhin ersetzt und es bleibt beim Höchstsatz?


    So habe ich die Rechnung verstanden, ist das richtig oder wird das Teilzeitgehalt direkt vom Elterngeld abgezogen?

    Eine angekündigte Erkrankung ist im Arbeitsrecht durchaus ein hinreichender Grund für eine fristlose Kündigung, im Beamtenrecht für entsprechende Disziplinarmaßnahmen....haben wir vor nicht allzulanger Zeit gerade erst durch.


    …du solltest ggf das Ergebnis des Verfahrens nochmal herausstellen, damit das Handeln überdacht werden kann von Rainerle - gab es eines?

    State of Trance liefert doch häufig auch sachliche Beiträge mit Mehrwert, wenn auch nicht frei von Polemik in genannter Thematik. Aber es springt durchaus gerne hier immer wieder jemand noch ein drittes Mal über das Stöckchen ;)


    State of Trance… auch ganz sachlich: Die Beschwerden solltest du auf Basis des Alimentationsprinzips ausführen, deine Darstellungen sind getränkt vom Einkommensgedanken. Das ist leider nicht sachgerecht. Deine gewünschten Änderungen verlangten eine 2/3 Mehrheit für eine Änderung des Grundgesetzes und die generelle Abschaffung des Berufsbeamten, beides ist derzeit nicht absehbar. Also, zurück zur Sachebene

    Wenn man sich einmal die Gütekriterien derjenigen Länder anschaut, die am Zentralabitur teilnehmen, dann findet sich dort eindeutig in der Sprachnote auch wieder, dass die Fähigkeit angemessen formulieren zu können, abgebildet ist. Daher kann man hier auch deutlich abziehen.


    Ein Beispiel aus NRW in konkreter Umsetzung…


    https://www.standardsicherung.…her/getfile.php?file=4777


    Man könnte sonst auch einfach mal in die Allgemeine Prüfungsverordnung schauen, insbesondere die Ergänzenden Bestimmungen…

    Hallo Fellbach,


    kurz gesagt: es ist super selten, dass du anders verwenden werdet kannst (außerhalb von Schule), ich würde eher tippen, dass sie dich dann für 2 Jahren pensionieren und dann erneut prüfen, wenn du nicht perspektivisch vom Amtsarzt in Aussicht gestellt bekommst, innerhalb von 12 Monaten wieder voll dienstfähig zu werden..

    Sissy, du scheinst an einer gesegneten Schule untergekommen zu sein… schwer vorstellbar wie du es in Abiturwochen bspw. schaffst auf die reguläre Arbeitszeit zu kommen ;) aber klasse, das freut mich wirklich zu hören, dass es sowas noch gibt, ich höre es auf den Treffen/ Fortbildungen immer anders…


    …und auch toll, dass du den Job machst…

    …s3g4…das stimmt, ist aber wenig funktional in der Gesamtheit der Betrachtung… gehen die Kinder studieren, ist erstmal 25 Jahre das höhere Einkommen da, was natürlich noch höher wäre mit A 14/15/16 (wenn auch nicht Äquivalent gleich hoch wie eine Steigerung ohne FamilienZulagen, aufgrund der Steuerprogression), dann könnte man mit 60 immer noch A 14 bekommen und hätte das mit Eintritt bei 63 Jahren pensionswirksam gemacht…


    Ps: jajaja ..ich weis… Kinder kriegt man nicht wegen Zulagen, aber jedes Kind kriegt die Zulage ;)

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