Beiträge von Schlaubi Schlau

    Hallo,


    danke für dir Antwort.


    Noch eine Nachfrage:


    - 1 bei entsprechender Stundenzahl besteht ein Anspruch...bei welcher denn? Mindestens 50%?

    - 2 geht man dann nach diesen zwei Monaten automatisch Vollzeit oder muss man dafür noch etwas beantragen?

    -3 Heftet man dann die Zeiträume an den ersten Elternzeitantrag einfach mit an und gibt dort die weiteren Zeiten an? Auf dem Formular findet sich da nix...


    - 4 weitere Planung wären weitere Elterngeld/ Elternzeit von zwei Monaten irgendwann gegen Ende des ersten Lebensjahres mit dann anschließend einen Monat Teilzeit —> dann hätte man die drei verbindlich zu genehmigen Elternzeit Abschnitte (Teilzeit Beginn, Elternzeit voll mit Elterngeld und ein Monat weitere Teilzeit, aufgebraucht, korrekt?


    B

    Hallo liebes Forum,


    ich habe folgende Fragen an euch, für eine männliche Lehrkraft, verbeamtet, Land NDS...


    - Elternzeit ab Geburt des Kindes für zwei Monate gewünscht, Elterngeld soll erst später im Lebensverlauf beantragt werden

    - ist es möglich hier für diese zwei Monate der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten (Anspruch darauf oder Goodwill)?

    - gelten für diesen Antrag auch die 7 Wochen analog zur Elternzeit?

    - muss sich beim ersten Antrag auf zwei Jahre festgelegt werden? Der Formularvordruck enthält hierzu keinerlei Angaben ...später möchte ich ja nochmals Elternzeit mit Elterngeld nehmen...muss ich mich hier also schon festlegen wann oder gilt hier erneut sieben Wochen Vorlauf?


    Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen und kann berichten!


    Liebe Grüße :aufgepasst:

    ....zu den langen Zeiten und vielen Stellen...


    ...es ist richtig, dass es heutigentags in einer beschleunigten digitalen Welt quälend lang erscheinen mag, aber:


    - Verfahren müssen mit Rechtssicherheit abgearbeitet werden
    - Haushaltsmittel und damit Steuern müssen singebend verwendet werden
    - Rechtssicherheit nützt jedem


    Kürzen könnte man indem man mehrere Schritte in eine Hand legt, also enthierachiert

    Hey hey,


    die Versetzungen finden wie von Moebius gesagt bereits viel viel früher statt...was länger dauert sind die ganzen Zustimmungen/ Änderungen / Übertragungen/ Stellungnahmen Personalrat/ Gleichstellung usw...


    Ungefährer Ablauf :


    - Schulleiter
    - Sekretärin
    - Sekretärin Behörde/ Amt / Bezirk je nach BL
    - Stellungnahme Dezernat
    - Stellungnahme übergeordnete Behörde evtl mit Wartezeit Freigabe der Haushaltsmittel und Möglichleit zumEinbuchen in das entsprechende Kapitel des Haushalts (bspw Funktion/ Höhergruppierung...)
    - Weiterleitung der Freigabe an die aufnehmende Stelle
    - evtl dann Weiterleitung an koordinierende Stelle zwischen beiden Stellen oder Audtausch zweier neuer Sachbearbeirer die koordinieren und zuarbeiten
    - Bedarfsprüfung an der aufnehmenden stelle in Behörde/ Amt/ Dezernat
    - Kontakt / Stellungnahme neue SL
    - evtl neue SL prüft Eignung mit Akteneinsicht oder idealerweise Kontakt, aber eher selten
    - Rücksprache mit der Behörde
    - Behörde teilt abgebender Stelle Ergebnis mit
    - Abgabevorgang zur neuen Stelle/ Auspflegung/ Formulare usw
    - Mitteilung und endgültige Freigabe Haushaltsmittel an übergeordnete Behörde/ evtl warten auf Erlass/ Ergänzung
    - Beteiligung Personalrat/ Bezirk - oder übergeordneter PR
    - lokaler PR und Gleichstellung evtl
    - Rücklauf abgebende Stelle
    - Zulauf aufnehmende Stelle
    - Versand Bescheid
    - Zustimmung / Ärger / Stellungnahme alter SL


    Zwischendurch
    - Prüfung der Versorgung und überregionaler Vergleich
    - Möglichkeit Rückabwicklung da alte oder neue Stelle die Mittel/ stellen anders benötigen durch zum Beispiel:


    - Vorrang Härtefälle...Gesundheit usw...


    Es muss genau gearbeitet werden, da es immerhin um einige hübsche Summen geht die die Verlagung im Haushalt kostet...


    Liebe Grüße :)

    Je nach Bundesland kann, muss aber nicht, eine mündliche Eignungsfestellungsprüfung erfolgen. Diese entscheidet dann darüber ob du noch die nötigen Kenntnisse besitzt oder eben nicht. Ansonsten werden die Einstellungschancen stark von Ort, Note und Qualifikation sowie Eignung im weitesten Sinne abhängen.....

    Echt verrückt was bei euch so läuft...habe sowas hier noch nie erlebt. Aber nungut. Ich finde es persönlich nich schlecht auch mal was neues zu sehen an Schule, die Fahrzeit stört mich nur bedingt, aber ich bin weites Pendeln seit jeher gewöhnt.


    Nichtsdestoweniger wünsche ich dir das dieses Hin und Her aufhört und du bald mehr Planungssicherheit hast!

    Ganz ehrlich, du machst doch nur Vertretung! Sobald du eine Planstelle hast, hört so ein rumgeeier auf. Mich würde es als Vertretung (die ich auch gerade mache) völlig Hupe sein, ob ich nun 7km dort oder dort arbeite. Ist ja nur für eine kurze Zeit. Man wird bezahlt und im Vertrag steht, das Abordnungen jederzeit möglich sind. So what?


    Geh mal in die freie Wirtschaft, dort heißt es heute hier, morgen dort und übermorgen zu Hause....

    Hey,


    alles ganzschön kompliziert. Habe ich das richtig verstanden, dass ein Lehrer nach der Reform erstmal 13Jahre lang ca 2450eur brutto verdienen soll? Bei den Lebenshaltungskosten in Österreich ist das ja wirklich nicht viel, oder sind die Abgaben deutlich niedriger?


    LG

    Danke MagicMoment :)


    Vielleicht mal ein paar Beispiele....Man ist Master of Education mit zwei Fächern im Profil Lehramt an Gymnasien. Kann man damit in Österreich direkt ins einjährige Praktikum starten und danach angestellt werden? Nur am Gym oder auch Volks- und Hauptschule?


    Wie ist der Lehrerarbeitsmarkt überhaupt?


    hier mal ein interessanter externer Link, der die aktuellen Reformpläne beschreibt....ist das eig. schon verabschiedet?


    http://www.krone.at/Oesterreic…eizeit._etc.-Story-322371

    Ein wesentlicher Faktor ist sicherlich auch noch die Anzahl der Stunden....


    NRW in EINEM Schuljahr: 14 Stunden (9 eigener Unterricht, 5 Ausbildungsunterricht) - effektiv wird man in den übrigen 6 Monaten auch 14Std hospitieren und Ausbildungsunterricht machen nehme ich an!?


    NDS: 10 Stunden (6 eigenverantwortlich, 4 Ausbildungsunterricht bzw. Hospitation) über die ganzen 18 Monate - wobei es je nach Seminar sicherlich, sowie nach Unterrichtsfächern, die Zahlen um 2 Stunden nach oben oder unten varrieren können...das kommt dann im nächsten Quartal oben drauf oder runter..


    Bayern: ??? 17 Stunden im Einsatzjahr oder wie?


    SH: 10Stunden komplett eigenverantwortlich + individuell Hopsitationen

    Naja Kolloqium kann man als eine oder drei Prüfungen sehen hehe...letztendlich ist es wohl kaum Vergleichbar aber vllt erzählt uns Friesin da noch mehr ;)


    Die normalen Besuche finden ja so oder so statt ohne note.:..ob das jetzt ne spezielle prüfungsleistung ist...dafür sind ja die zwei speziellen Lehrproben in nds oder? Die fließen dann wohl in die ausbildungsnote mit ein?

    Friesin wieso das? In Nds hast du ne Hausarbeit, zwei Lehrproben und das Kolloqium...dazu dann noch die beurteilungsnoten der Fachleiter aus den unterrichtsbesuchen aber die hast ja so oder so... In Bayern hast du damit mehr teilprüfungen da Psycho Pädagogik fachdidaktik und recht noch einzeln geprüft werden und dann noch die hohe unterichtsverpflichtung dort...also objektiv betrachtet sind das mehr Prüfungen


    Edit: ich frage mich schon länger ob die Malus Regelung gerichtlich bestand hätte. Andere Bundesländer geben einen Bonus für Kenntnis des Schulsystems...aber ein Malus...weiß nicht...ist das nicht -im rechtlichen Sinne - eine Diskriminierung aufgrund der Herkunft?


    Das ganze System gab es ja auch mal für Studienplätze da wurden dann bundesweit Schnitte berechnet für das Abi und dann gab es für die Schüler aus nem guten Land nen Malus in Höhe der Abweichung vom bundesschnitt und umgekehrt. Das wurde für verfassungswidrig erklärt. Nichts anderes ist es derzeit mit Bonus Malus für erstes bzw zweites stex

    Man könnte auch sagen: einfach gute Noten bekommen bzw. versuchen das Beste zu geben...mehr liegt eh nicht in den eigenen Händen...bewerben kann man sich schließlich überall.


    Zum Ausgangsthread: Bayern ist vllt auch als hart verschrieren, da sie einen unter Umständen zweimal umziehen lassen mitten im Ref und das in der kurzen Zeit. Muss man sich gut überlegen ob man das kann und will. In anderen Bundesländern kannst du da besser planen. Außerdem gibts in Bayern mehr Teilprüfungen. Ob das nun gut oder schlecht ist, muss jeder selbst entscheiden.

    Sinnvoller wäre es wohl sich in die Fachliteratur ein wenig einzulesen und mal zu schauen, welches Thema vielversprechend ist und etwas hergibt. Vllt. an einer Kurzgeschichte exemplarisch einen Ansatz verdeutlichen o. ä. Orientiere dich doch auch an den Themen im Seminar, meist geht dies dann auch in die gewünschte Richtung....vorab mit dem Dozenten auf jeden Fall mit ner Gliederung in der Hand Rücksprache halten ;)

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