Hallo,
danke für dir Antwort.
Noch eine Nachfrage:
- 1 bei entsprechender Stundenzahl besteht ein Anspruch...bei welcher denn? Mindestens 50%?
- 2 geht man dann nach diesen zwei Monaten automatisch Vollzeit oder muss man dafür noch etwas beantragen?
-3 Heftet man dann die Zeiträume an den ersten Elternzeitantrag einfach mit an und gibt dort die weiteren Zeiten an? Auf dem Formular findet sich da nix...
- 4 weitere Planung wären weitere Elterngeld/ Elternzeit von zwei Monaten irgendwann gegen Ende des ersten Lebensjahres mit dann anschließend einen Monat Teilzeit —> dann hätte man die drei verbindlich zu genehmigen Elternzeit Abschnitte (Teilzeit Beginn, Elternzeit voll mit Elterngeld und ein Monat weitere Teilzeit, aufgebraucht, korrekt?
B