dementsprechend könnte man, wenn auch stark vereinfacht, konstatieren:
- wenn es zwei Partner gibt, im öffentlichen Dienst: Zuschlag an denjenigen, der gerade Bezüge hat (für den Fall, das einer Elternzeit hat), in Höhe der dann (gemeinsamen) prozentualen (0% Elternzeitelternteil und xArbeitszeit arbeitendes Elternteil)
- wenn beide gleichzeitig aktiv arbeiten, beide öffentlicher Dienst: Familienzuschlag ist an Kindergeld gekoppelt, derjenige, der Kindergeld erhält, erhält auch die Zulage (die Höhe richtet sich dabei nach der Summe der gemeinsamen prozentualen Arbeitszeit beider Partner, um eben die Konkurrenzregelung (beide hätten eigentlich Anspruch auf die Zulage wenn ein leibliches Unterhaltspflichtiges Verhältnis besteht, adäquat auszugleichen)
- die Frage nach der PKV ist individuell mit einem Makler zu klären, Trennung sollte abgewogen werden, da sonst ein Wechsel schwierig wird (besser immer die Mutter?)
- Restrisiko bleibt immer ;-), bei zwei Kindern aber auf jeden Fall beide auf ein Elternteil um die maximale Beihilfe zu erhalten und eigene Beiträge zu reduzieren