Beiträge von Schlaubi Schlau
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Bitte versachlicht die Diskussion und führt sie nicht auf eine rechtlich irrelevante Vergleichsebene von Angestellten und Beamten. Die damit verbundene Gerechtigkeitsfrage oder - Lücke ist ein anderes Thema grundsätzlicher Art!
Fossis Einwand ist verständlich - ABER die Zulage gibt es, da der Dienstherr einen Beamten so alimentieren muss, dass er einen Mindestabstand zur Grundsicherung hat. Aufgrund des statusrechtlichen Abstandsgebotes folgt, dass die oberen Gehaltsgruppen entsprechend mit jeweiligen Abstand „anders“, also höher besoldet werden.
Da die Alimentation eines Beamten die Familie und nicht nur den Beamten umfasst, hat man sich Zuschläge ausgedacht, um hier die Familie bzw. Kinder oder Frau entsprechend zu versorgen. Dies ist gesetzlich so festgelegt und zwar grundgesetzlich so festgelegt und keine Erfindung für Beamte, die aus lauter Wohlwollen herrührt. Dies kann man unter enormen Kostenaufwand ändern, bzw. kaum noch ändern, da die Kosten erdrückend wären - allein die Sozialbeiträge würden die Haushalte mit etwa 30 Prozent zusätzlichen Bruttokosten belasten - entsprechende Experimente hat Heide Simonis in SH schnell beendet. Die Zulagen sind hier gewissermaßen auch eine Einsparung für den Steuerzahler, denn sie entfallen ggf. bei Volljährigkeit der Kinder - schlauer, als lebenslang diese über die Bezüge zahlen zu müssen. Zudem kann es auch weitere steuerechtliche Vorteile geben…
Daher wäre ich sehr vorsichtig, eine Abschaffung zu fordern, dies wäre unweigerlich teurer…und ob es gerechter ist, Beamtenbesoldungsbestandteile zu streichen oder es sinnvoller wäre, Angestellte mit steuerfreien Boni entsprechend gleichzustellen ist doch ein völlig anderes Thema …
Offtopic zur Debatte: als Beamter hat man viele Vorteile, im Notfall wird man aber auch merken, dass eine Pflicht hinter dem Status steht, und zwar die zur Arbeit auch in einer Notsituation, sei es über Abordnung…ohne nein sagen zu können, ggf. gebunden auch an die Entscheidung des Dienstherrn was „krank sein“ bedeutet. Dies wird einfach sehr wohlwollend derzeit umgesetzt, darüber muss man sich einfach auch bewusst werden…
Übrigens gibt es auch für Angestellte Zuschüsse im Krankheitsfall, nahezu unkündbarbarkeit nach gewissen Jahren, Sonderzahlung usw…eine weltweite oder auch europaweite Perspektive kann hier auch eigene Zufriedenheit erzeugen, auch wenn dimensionale Vergleiche immer sinnvoll und richtig sind…
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Man könnte auch sachlich neutral und formell übergreifend ins Felde führen:
- einzeln in einen Raum setze, verletze unstreitig die Aufsichtspflicht
- bei vorheriger Krankheit sei dem Schüler*in entsprechend angemessene Vorbereitung auf die Arbeit zu gewähren
- der verpasste Unterricht, der mit einem zentralen Termin lösbar wäre, außerhalb der Unterrichtszeit
- überdies zu überlegen wäre, ob es eine zwingende Notwendigkeit gibt, eine Leistung einzufordern in Anbetracht weiterer Arbeiten, der Länge der Abwesenheit und auch bestehender Vornoten…
…pädagogisch mag die Entscheidung zu „der/ die müsse unbedingt schreiben, das ist ja sonst ungerecht den anderen gegenüber“ ausfallen und so einige abenteuerliche „auf dem Flur schreiben ist schon Okai“ gängige Praxis in Einvernehmen mit Eltern und Schülern sein…
…einer juristischer Prüfung hält sie nur selten stand, es sei denn, es gibt einen zentralen Termin, der auch nicht zu fern vom Original liegen sollte …
Liebe Grüße
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Das ist eine brisante Frage, aber ein ganz anderes Thema. Hier gehts es um die amtsangemessene Alimentation, zu der seit Jahren Verfahren auf verschiedenen Ebenen abhängig sind, die nun für verschiedene Länder beschieden wurden - zunächst Berlin und NRW und hier Signalwirkung entfalten, die die entsprechenden Gesetze und Alimentationen relativ ähnlich strukturiert sind. Was dies genau bedeutet, welchen Umfang es hat und was genau gemacht wird, um die Alimentation gesetzeskonform zu gestalten, ist schwer und (sehr) teuer zu prognostizieren - teilweise geht es hier um zwanzig Prozent proklamierte Unteralimentation - inkl. der Zeiträume seit Widerspruch. Abgestellt wird derzeit auf die Beihilfe und die Familienzulage. Sieh dir mal den Entwurf aus nrw an…
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Es steht explizit im Erlass bzw. der aktuellen Verordnung zwei Arbeiten pro Woche. Da Nachschreiber auch Arbeiten sind…wenn ihr es bei euch anders regelt, ist das doch in Ordnung. Im Widerspruchsfall wäre es ein formaler Fehler…
Liebe Grüße
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Man kann es auch etwas näher am Schüler orientiert angehen…hier besteht keine Pflicht nachschreiben zu lassen. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Schülers und sofern KEINE weiteren Leistungen vorliegen. Da zur Zeit nur zwei arbeiten geschrieben werden dürfen pro Woche, gibt es auch kaum eine Option nachschreiben zu lassen. Ersatzleistung darf man natürlich festlegen, wenn man das selbst will…muss aber nicht …
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Gibt es dort weitere Tage?
ich verstehe den Erlass durchaus, mir ging es um die praktische Auslegung und die Erfahrungen damit…
Also generell 5 Tage, in Ausnahmefällen 12 Tage
Wegen Corona 10 Tage generell, in Einzelfall/ Ausnahmefall 20 Tage
Jeweils für beide Beamte diese Tage?
Dazu gibt es noch einen Absatz der von vier Tagen spricht für eine Betreuungsperson…
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Da es mir nur um die generelle Frage geht und es kein konkreter Fall ist:
1) bei der Mutter versichert, beide Eltern verbeamtet beim Land
2) über der Grenze
Ich verstehe nicht ganz die Zielführung, da in der Sonderurlaubsverordnung es nicht um die Versicherung geht, die bzgl. Beihilfe ja auch wechseln kann bei Elternzeit/ Beurlaubung…
Soweit ich „gehört“ habe und es gerüchteweise erzählt wird für den Fall Verbeamtung beider:
- beide Anspruch auf Sonderurlaub, normal je fünf Tage, dieses Jahr zehn Tage, normal erweiterbar bis auf 12 Tage, dieses Jahr bis 20 Tage wegen Corona
- Entscheidung im Wortlaut „soll“, also verbindlich zu genehmigen
- Auf Versicherung des Kindes wird nicht abgestellt im Erlass, es wird Sonderurlaub gewährt, zumindest nehmen auch Väter dieser wahr, die definitiv das Kind nicht versichert haben, was auch Sinn macht, da deren Frauen auch erkranken gelegentlich und sie dann unterstützen müssen
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Hey, ich habe eine kurze Frage:
- wie viele Tage hat man Anspruch auf Sonderurlaub zur Betreuung, wenn das sehr junge Kind (Alter 0-8) erkrankt ist (beide Elternteile Beamte des Landes)
- wie viele Tage besteht Anspruch wenn ein Elternteil angestellt ist, extern, und einer verbeamtet?
Ist der Anspruch in beiden Fällen verbindlich zu gewähren?
Liebe Grüße und danke
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Um die Diskussion abzuschließen:
- A 13 ist verdient
- A12 auch
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In der Regel wird auch eine vollständigen Rückkehr stattgegeben…einfach anrufen… die sind garnicht mal unfreundlich
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Allein der Thread an sich ist doch überflüssig und alles seit Jahrzehnten gesagt, wiederholt, bekannt und unverändert… dabei geht es immer um die gleichen Schauplätze die von vielen ins Feld geführt werden:
- Mangel an Gehalt
- Mangel an Anerkennung
- Mangel an Stundenbefreiung
- Work-/Life Balance
- eigenverantwortliche Schule schafft Bürokratie (in der Wirtschaft lassen große Konzerne auch gerne jeden einzelnen Standort ihr eigenes Konzept erarbeiten; Ironie!)
- Konkurrenz unter Schulen statt Zuteilung nach entsprechenden Kriterien (hätte auch weitere Vorteile/ Nachteile) zieht Projekte, Mehrarbeit usw nach sich
- keine Begrenzung der Arbeitszeit
- fehlende Regelungen zur Entlastung
—- letztlich muss doch jeder für sich entscheiden, ob und was er möchte …für das Geld lohnt es sich wohl kaum…früher zog das Ansehen einer Leitung, aber ist das heute überhaupt noch so? Ist es so toll einen Titel führen zu dürfen? Will man Zeit mit seinen Lieben oder mit dem Beruf? Was bleibt nach der Tätigkeit an Sinn? Hat man seine Lebenszeit gut genutzt?
—- mit dem Geld wird man kaum glücklicher, ob a 13/14/15/16… geht man mal von a 13 aus reden wir bei a 14 von einem Rahmen netto 130-170 Euro mehr; A 15 etwa 360-500 Euro mehr usw…. Kann ich mir davon mehr Lebensqualität kaufen? Was bringen mit Stunden zu Anrechnung wenn ich doch hinterher noch mehr vor Ort bin?
Es ist natürlich die Frage, was man für sich als gelungenes Leben definiert… materiell, ideell…
…und: viele Leute würde die Leitung auch nicht für 2000 Euro netto mehr machen… das Aufgabenfeld muss einem Spaß machen…auch wenn das Gehalt natürlich dem Aufwand entsprechen sollte…aber was nützt das…was hat man davon?
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....beste Forumskultur! Die Moderatoren sollten Forumspflege betreiben und schließen...vielleicht...;-)
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Genau so ist es! Wenn du die Urkunde hast, kannst du um Entlassung bitten, den wird in aller Regel zum dann kommenden Halbjahr entsprochen.
Eine andere Variante ist auch die sogenannte „Raubernennung“ oder „Kampferennung“ - sobald du ein anderes Beamtenverhältnis durch Ernennung begründest, erlischt das vorherige wegen „Untreue“. Hierzu solltest du dich rechtlich belesen/ informieren, da deine erworbenen Ansprüche erlöschen - zudem wird dich dein neuer Dienstherr evtl fragen ob bereits ein Beamtenverhältnis besteht - dies muss aber kein Hindernis sein und wird gerade bei Lehrermangel und/ oder Wohlwollen durchaus praktiziert.
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Rechtsgrundlage?
Das steht im Arbeitszeiterlass und in den Leitlinien zu Ladungsfristen. Zitieren erscheint mit sinnlos, bei der aufgeheizten Diskussion hier - da bereite ich lieber noch ne gute Stunde vor 😀
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Leute!
Wenn ihr ärztliche Termine habt und/ oder unaufschiebbare Termine gilt in der Regel folgendes:
- Arzttermine sollen ermöglicht werden (eher müssen als können bedeutet sollen)
- sonstige Termine müssen mindestens 15 Tage vorher angekündigt sein, dann kann die Schule auch nicht dazwischen
- 14 Tage sind eine geborene Vorlauffrist für Änderungen wie DB FK usw...habe ich meinen Termin dann nicht vorangemeldet, muss ich entsprechend erscheinen
- im Stundenplan müssen Rand- und Springstunden möglichst freigehalten werden, der Einsatz kann sich hier noch am Vorabend entsprechend ändern
- gibt es ein Personaleinsatzvereinbarung zwischen Schule und Personalrat sind Präsenzstunden möglich und ohne Anrechnung bei Nichteinsatz (meist eine Stunde pro Woche mit Wechsel in den Halbjahren)
Ein frohes Miteinander und ein Blick in die Wirtschaft helfen
Liebe Grüße !
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Vieles spricht auch gegen die VKs
- Datenschutz
- aktuelle Skandale mit Diffamierungen oder einwählen von Externen
- sehr technischer Ablauf
- Aufgabenfülle und Belastung für Schüler nehmen weiter zu (sie müssen ja trotzdem noch Aufgaben lösen)
Es gibt hier in der Gegend sogar Schulen, die VKs aktuell nicht wünschen und dies auch kommunizieren ...
Wenn man ein Kleinkind hat, würde ich das kommunizieren, die Schüler und Eltern reagieren sehr verständnisvoll aus meiner Erfahrung und gute Wochenpläne, eigene Erklärungen können auch gut sein, man muss es eben gut mischen...
Jeder ist auch seines Glückes Schmied!
- Arbeitsabläufe optimieren
- Strukturen und Rituale schaffen
- effiziente Aufgaben stellen
- eigene Ressourcen nutzen soweit sie da sind und diese nicht ausbeuten...
Liebe Grüße
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Ich verstehe die Frage garnicht, niemand ist zur VK verpflichtet, du kannst auch Wochenpläne und Projektarbeit anbieten, Fragen per Mail bearbeiten und wenn du es in den Freiräumen nicht schaffst - dann eben die Tage für die Notbetreuung!
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Es ist ganz einfach: Das hat mit einer Gesetzesänderung bzgl. der Aufgabenteilung von Bund und Ländern und entsprechender Finanzierung zu tun...die Länder dürfen diesen Bereich freiwillig abgeben....das spart Geld und ist zudem Teil eines größeren Gesetzespaketes.
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Ergänzend dazu:
Viele gehen davon aus das es den Familienzuschlag Stufe 1 nur für Verheiratete gibt, dem ist aber nicht so, den bekommt jeder mit Kind im Haushalt , also gekoppelt mit Stufe x (je nach Bundesland, Kinderanzahl usw.)
Dementsprechend wäre Stufe 1 auch in der obigen Kopplung bei Nicht-Verheiraten verteilt!!!
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