Beiträge von Schlaubi Schlau

    Man sollte auch nochmal exakter lesen und zwischen einer KRIPPENPLATZ Eingewöhnung (tw. ab einem Jahr alt) und einer KiTA Eingewöhnung differenzieren…vielleicht schafft das mehr Verständnis auch für Eltern, die ihr Kind nicht zwingend zu Beginn bis 17 Uhr dortlassen können weil es so ein kleines Kind nicht mitmacht zu Beginn…und vielleicht auch mal länger als 8-12 Wochen dafür benötigen könnte… es gibt noch häufig die Auffassung das man drei Jahre zu Hause bleibt (wie immer das auch einige finanzieren können)…das ist aber häufig finanziell nicht drin…


    Tom123 dann müsste man ggf das Band umlegen…auch wenn das eine markige Arbeit ist


    Oder anders - wenn Kollegen ausfallen / in Elternzeit gehen / aus einer DU oder BEM reduzieren - MUSS sowas gehen und wird dann umgesetzt …


    Oder ganz anders - was sind denn die Konsequenzen, wenn Kollegen*innen keine Wertschätzung in diesem Teilbereich erfahren? Es strahlt ja nicht nur die Stimmung aus, zumindest kann man dies allzu häufig erleben…daher sollte es doch im ureigenen Interesse auch sein, gegenseitig Lösungen zu finden - niemand erwartet, dass keine Opfer auf beiden Seiten gebracht werden, das wäre vermessen, aber es gibt immer Lösungen - Klassenwechsel im Jahr/ verlegen der Stunden bzw Bänder, alternative Tage schaffen usw…Blockunterricht…

    Vor allem sollte doch jedem Daran gelegen sein, die aktuellen vorteilhaften aber auch notwendigen Regelungen in der Arbeitszeit- und Arbeitsplatzgestaltung nicht zu unterminieren, denn diese Regelungen wurden doch sehr lange erstritten und gelten nicht nur für Schwangerschaft und Kinder sondern auch für Behinderungen und Pflege - aus empathischer Pflicht und Weitsicht für ggf. eigene wechselnde Lebensverhälnisse ist einem jedem das Interesse gegeben für eine entsprechende Umsetzung der Richtlinien zu sorgen, um nicht selbst aus Notsituationen Recht erstreiten zu müssen -


    Aber darum geht es auch nicht. Niemand will streiten. Jeder sollte sich bewusst sein, dass Hinderungsgründe zunächst selbst zu überwinden sind, sofern möglich, falls nicht, sollte ein individueller anerkannter Grund nach Gesetz (welche Gründe und ob dies gerecht ist, wurde ja wie gesagt schon in dem Verfahren der Gesetzgebung über anzuerkennende Gründe bewertet und ist nicht Gegenstand der jeweiligen persönlichen Empfindung) umgesetzt werden und einen GLEICHSTELLEN. Das dies selten einfach für die Planung ist, sollte klar sein - aber gerade diese Probleme sind auch Anforderungsprofil des jeweiligen Jobs mit entsprechender Vergütung. Möglich ist tendenziell vieles, wie sich an der Option zur kurzfristigen Elternzeit ja auch verifizieren lässt.


    Letztlich geht es ja darum, dass entsprechende Kollegen ihre Ansprüche auch durchsetzen können, ohne schlechtes Gewissen, dann über andere Stellschrauben die Retourkutsche zu bekommen…


    Offtopic vom Thread: In den Anträgen wird meiner Kenntnis nach überaus großzügig und auch kurzfristig mit der Bewilligung der Elternzeit verfahren. Ein Teil der Regelung geht sogar für Beamte über die von Angestellten hinaus, wird aber für beide genauso umgesetzt (es geht hier um die Abschnittsverteilung von drei Abschnitten, das ist aber OT)…


    Yestoerty es scheint bei euch paradiesische Zustände zu geben in der Betreuung, was toll ist (nicht ironisch gemeint). Dies ist aber hier auch Sache jeder einzelnen Kommune (jedes Dorf hat andere Zeiten, Optionen usw…, besonders von 1-3; tw. musst du 8 Wochen bei der Eingewöhnung dabei sein, danach immernoch drei Monate bis kurz vor zwölf abholen; je nachdem welches Modell gefahren wird usw.)…


    Außerdem sollte es meiner subjektiven Empfindung nach anerkannt werden, dass Eltern eine Zusatzlast (eher aufstehen, Korrekturen und Vorbereitung meist spät abends nur möglich, Finanzierung der Kinder, keine freie Einteilung der Freizeit…) tragen, die von enormen Gesellschaftlichem Nutzen ist und nicht nur einen individuellen Freizeitwert hat


    Seph das mit ElterngeldBasisMonaten setzte aber voraus, dass es keine Unterbrechung im Bezug in den Ferien gibt, sonst gibt es zwar Elternzeit bewilligt aber kein Elterngeld ;)

    Kleiner Frosch danke für das metaphorische Zitat, was aber für mich etwas zu kurz greift…es soll eine rein rechtlich deskriptive Betrachtung werden, keine normierende oder moralische…


    Ich denke, die entsprechenden Gleichstellungsgesetze der Länder und der lange Weg dorthin verdienen sicher ihren Platz in der Legislativen…daher geht es mir nicht um eine Debatte, die abwägen soll ob es gerecht ist, Familiengüter über andere konkurrierende (rechtliche) Güter wie Freizeit eines anderen dadurch (ggf. benachteiligten) Kollegen zu stellen…das hat der Gesetzgebungsprozess in diesem Fall ja bereits getan…


    Seph danke für deine Ausführung, die schon weiterhilft…es wird natürlich immer die Frage bleiben was dringend ist, aber die Auslegung des Gesetzes verstehe ich schon auch ähnlich, dass nicht pauschal gesagt werden kann „geht nicht“ sondern genau abgewogen werden muss zwischen den Interessen, daher auch der im Gesetz verankerndeZwang zur Begründung…das dürfte schwer sein dann einem Kollegen ggf zwei Tage eher oder später die Stunden zu legen, denn es müsste erstmal begründet werden warum x Kollegen des Faches Y hier nicht entsprechend können


    Karuna - da es mich auch wie gesagt persönlich nicht betrifft, kenne ich diese Ausführungen auch nur aus entsprechenden Angaben. Über Verwandte und bekannte ist mir aber auch bekannt, dass es inzwischen in den Krippen und Kitas sehr lange Eingewöhnungen gibt und auch die Verpflichtungen tw. vormittags abzuholen im ersten halben Jahr… oder eben erst ab 8 Uhr oder 7:30 Uhr zu bringen, was für viele Kollegen sicher schwierig sein dürfte

    Das verstehe ich durchaus :)


    Es gibt auch eine Handreichung zu dem Gesetz und dort steht dann, dass die dienstlichen Gründe dringend sein müssen, also die Gründe so sein müssen, dass sie eine fehlende Betreuung eines Kleinkindes überwiegen…allgemeine organisatorische und langfristig Plantage Begebenheiten (Personalmangel allgemein) sollen demnach nicht geltend gemacht werden können…


    Letztlich dürfte es in größeren Systemen doch fast immer planbar sein, Vertretungen und oder kurzfristige Ausfälle wie Krankheit Elternzeit wären ja sonst katastrophal…


    daher ist es mir nicht ganz verständlich wie das definiert wird …und guter Wille sollte natürlich immer vorhanden sein…keine Frage :) aber es gibt natürlich immer die Kollegen, die sich unbeliebt gemacht haben usw…


    Es geht auch nicht um mich persönlich sondern rein abstrakt! Danke für die Debatte!

    Yestoerty mir geht es nur um NDS und hier gibt es definitiv auch verbindliche Regelungen dazu…Krippen/ Kitas öffnen hier alle nicht passend…erst mit Beginn der ersten Stunde….Nachmittag ist natürlich was anderes, keine Frage…aber es gibt ja auch Phasen, in denen wo nige Eltern ggf. gezwungen sein könnten vor dem Mittagschlaf abzuholen/ müssen seitens der Einrichtung …


    Das NGG gilt übrigens für Schulen, ist explizit benannt:



    § 5
    Arbeitszeitgestaltung bei familiären Betreuungsaufgaben

    1Beschäftigten, die Kinder unter zwölf Jahren oder pflegebedürftige Angehörige im Sinne des § 14 des Elften Buchs des Sozialgesetzbuchs betreuen, ist auf Verlangen über die für alle Beschäftigten geltenden Regelungen hinaus eine individuelle Gestaltung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit zu ermöglichen, soweit nicht dringende dienstliche Belange entgegenstehen.


    2Die Ablehnung des Verlangens ist schriftlich zu begründen.


    Weiter oben im Gesetz ist aufgeführt, dass als Beschäftigte Beamte gelten.

    Hallo liebe Gemeinde,


    ich wollte einmal fragen, inwieweit man als Vollzeit verbeamtete*r Lehrer*in Anspruch auf eine gewisse Stundenplangestaltung in NDS hat? In der Arbeitszeitverordnung ist hierzu nichts konkret bei Vollzeit ausgeführt….bei Teilzeit gibt es umfangreiche Regelungen, das ist mir klar…besonders die 1/5 und 1/3 Regelungen…


    - kann man bspw. zwei Tage beanspruchen, an denen man erste zur zweiten Stunde kommt, da die Krippe später öffnet? Oder entsprechend zwei Tage nach der fünften/ vierten um abzuholen? Klar ist mir, dass man nicht alles haben kann, aber muss hier in diesem gewissen Rahmen das gewährt werden?


    - es findet sich ja das landeseigene Gleichstellungsgesetz Gleichberechtigungsgesetz - hier steht, dass grundsätzlich bei der Arveitszeitgestaltung auf familiäre Zwänge Rücksicht zu nehmen ist - ist dies für Lehrer bindend?


    § 5 NGG (Arbeitszeitgestaltung bei familiären Betreuungsaufgaben) ist zu beachten. So steht es dann wiederum im teilzeiterlass…im Gesetz selbst steht es aber auch für Vollzeit bzw. Ist nicht nach voll und Teilzeit differenziert

    Chilipaprika, das ist nicht so, bitte lies dir doch die Urteile zum entsprechenden Verfahren BvG in NRW und die Auswirkungen des sog. Berliner Urteils durch. Komprimiert findest du auch die Folgerungen daraus auf diversen Gewerkschaftsseiten…


    Auch zur Klarstellung

    - Mietenstufe bezieht sich auf den WOHNORT an dem man mit Erstwohnsitz gemeldet ist

    - auch Eigenheimbesitzer kriegen die Zulage dann, es geht bei dieser Zulage um den Mietenspiegel, anhand derer die entsprechenden Stufen festgelegt werden, daher die entsprechende Taxonomie

    - der Gesetzgeber macht dies nicht, weil er gerade die entsprechenden Familien oder Stadtmodelle xyz fördern möchte, sondern weil das BVG entsprechende Leitlinien festgelegt hat, was amtsangemessen alimentieren mathematisch berechnend bedeuten kann - der Gesetzgeber muss darauf reagieren, deshalb werden nun entsprechend der Vorlagebeschlüsse die Regeln angepasst (11 Länder betrifft dies, jedes einzelne Urteile wirkt aber auf die anderen Länder hinaus, weshalb ggf. noch weitere Anpassungen nötig werden können, es steht auch noch eine Entscheidung über die Grundgehaltssätze für alle Beamten an)

    - im Prinzip geht es darum, dass ein Alleinverdiener einer Familie mit zwei Kindern und Frau mit mind. 15% über dem sozialen Sicherungsniveau alimentiert werden muss (Wohnkosten/ PKV usw.) und dies in der untersten Besoldungsgruppe - deshalb werden aktuell unten Stufen weggestrichen und nach oben übergeleitet

    - da ein Abstand zwischen den Ämtern und Aufgaben bestehen bleiben muss, kann dies Erhöhungen und Stufungen in den oberen Gruppen nach sich ziehen (man kann wohl nicht beliebig nach oben leiten, da dann höhere Aufgaben entwertet würden - warum kriegt der Pförtner im Bund plötzlich A7 obwohl dies vorher als Aufgabe für einen Kommissar das Gehalt war - das hat Folgen in der Struktur und wird der Zeit beklagt)…

    - ein weiteres Thema ist die Alimentation ab dem dritten Kind, das einen zusätzlichen Bedarf hat (es ist ja nicht mehr in der Berechnung des normalen Gehaltes inkludiert der Musterfamilie) - hier wurde geklagt und das BvG hat eben so entschieden und dies wird nun umgesetzt…nicht nur in NRW ;)

    …oder er trägt die durch das allgemein entstandene Mietniveau bzw. die Inflation die entstehenden Mehrkosten für Wohnraum…


    Auf dem Land baut man (noch) für 550k - 750k auch im Westen 150-200qm je nach lage…das geht in keiner mittlere Stadt mehr

    Bei der Alimentation geht es doch um die Umsetzung eines Urteils des BvG…das wird wahrscheinlich fast alle Bundesländer betreffen, da fast überall klagen nach gleichen Muster laufen…


    Konkret geht es um die Punkte Grundgehalt und kinderreiche Familien …dabei zeichnen sich derzeit folgende trends ab in den Ländern die gerade ändern…weitere Länder werden dieses Jahr beurteilt …


    - Streichung tieferer Erfahrungsstufen in unteren besoldungsgruppen bis A 7, um das Abstandsgebotprinzip nicht nach oben durchzuexerzieren, auch umstritten …

    - Erhöhung der Familienzulagen insbesondere ab drittem Kind, bei ersten und zweiten ist es noch in Diskussion und auch in Klageprozessen und hängt je nach den Urteilen in den Ländern ab …


    Fakt ist, Beamte bekommen Alimentation und kein Gehalt…das ganze Verhältnis ist ein anderes…auch wenn die Analogie Beamter Angestellter ob der Leistung Arbeit nahe liegt, so ist sie doch ein Oxymoron in sich …diese Diskussion ist eine politische und wird hier zu ausufernden und ggf unverschämten Posts führen…

    Was dürfte denn dann der ideale Prozentsatz an Arbeitszeit für A13Z sein, um möglichst nah an diese 2770Euro Deckel + 83,33Euro zu kommen bzw. möglichst effizient die Reduzierung zu nutzen und die Untergrenze bzw. auch die Höchstgrenze an Arbeitszeit nicht zu überschreiten?


    Ist es richtig, dass dann das normale deputat als Vollzeit gerechnet wird, von dem man entsprechend reduziert oder wie kommt man auf diese Arbeitsstundenzahl von 25-30 Arbeitsstunden?


    Yestoerty auf wieviel Prozent bist du gegangen?



    Wird einem die Zeit der Partnerschaftsbonusmonate beim nächsten Kind Mitberechnet für die Ermittlung des Gehaltes für das normale Basiselterngeld oder entfallen hier auch die Zeiten des Elterngeldbezuges?



    Es findet sich dann auch noch die Regelung, für Elterngeld plus, wenn das Gehalt/ die Arbeitszeit 50 Prozent des Ursprungsgehaltes nicht überschreitet, einem der Höchstsatz, 900 Euro, bleibt. Die Frage ist natürlich, wenn das Brutto vor Geburt höher liegt als der Deckel von 2770 Euro, ob dann trotzdem wieder die 2770 Euro / 2 für die Berechnung herangezogen werden, was das halbe Netto maximal sein darf?

    Tatsächlich gibt es dann wohl 300 Euro Mindestbetrag :) ich hoffe das stimmt, habe es jetzt mehrfach so gelesen…


    Also Faustregel

    2770 Euro netto ist die Grenze als fiktives Netto vor Geburt


    Neues Teilzeitgehalt in Differenz bringen (Minus rechnen)


    2770 Euro - 2500 Euro = 270 Euro


    Von den 270 Euro nun 65% Erstattung


    Das ist dann wieder nach unten gedeckelt auf 300 Euro


    Also macht es dann eigentlich Sinn auf 72% Prozent zu gehen, was rechnerisch diese höchstens 32 Stunden Arbeitszeit (je nach Arbeitszeit des Bindeslandes) treffen sollte und dann nochmal die 300 Euro mitzunehmen um wenigstens zwei Unterrichtsstunden Entlastung zu haben …


    Ingesamt ist es schon „wenig“ und wenig attraktiv…dann versteht man auch warum diese Partnermonate so selten sind

    Wie verhält es sich denn bei den Partnerschaftsbonusmonaten? Hier ist es ja erforderlich, mind. 62,5 Prozent (ich gehe jetzt von mind. 25 Stunden aus nach alter Regelung bei 41 Stunden Beamtenwochenarbeitszeit, falls dies bei Lehrern überhaupt so ermittelt wird?!?) zu arbeiten, nach alter Regelung für Kinder vor dem 1. September 2021…


    Wenn ich es richtig verstehe, wird es wie der Zuverdienst bei Elterngeld plus gerechnet…die vorgeschriebene Stundenzahl ist mit 25 Stunden aber schon deutlich höher und damit wird definitiv was berücksichtigt.


    Gehen wir mal davon aus, man reduziert auf das Minimum von 62,5 Prozent um diesen Bonus für die 4 Partnerschaftsbonusmonate zur erhalten, dann wäre man mit diverser Rechner bei A 13 ja etwa bei 3000 Euro brutto…


    Wieviel Elterngeld bekäme man nun noch dazu in den Partnerbonusmonaten? Der Rechner spuckt irgendwas bei 230-240 Euro aus je nach Familienzulage die man mitrechnet ins Brutto. Kann das wirklich so wenig sein? Dann macht das für verbeamtete Lehrer ja finanziell fast keinen Sinn…


    Wenn ich es nun abschließend durchdenke auf Basis des vorherigen Posts, bedeutet dies quasi….


    ….das in den Partnerbonusmonaten ODER bei Elterngeld Plus Bezug (was ja rechtlich gesehen quasi das Gleiche ist) MAXIMAL bis 2770 Euro netto aufgefüllt wird, auch wenn man THEORETISCH Anspruch auf 65% des entgangenen Nettos hätte…?


    Also anschaulich theoretisch nach online Rechnern

    4500 brutto bspw vor Geburt/ dürften etwa 3,5 netto sein…

    14 Monate Basiselterngeld Vater/ Mutter

    4 Bonusmonate mit 3000 brutto/ 2537 Euro netto in etwa


    —-> theoretisch wäre der Anspruch 65% des entgangenen Nettos von 1000 Euro, also 650


    Dies wird dann aber auf 233 Euro gedeckelt, damit ich die maximale netto Grenze von 2770 Euro nicht überschreite?






    Etwas off Topic: Das bedeutet dann wenn die Differenz von der Dexkelungsgrenze 2770 Euro und dem neuen Teilzeit netto gebildet wird und jemand theoretisch A 16 ist damit ins Minus rutscht und etwas zurückzahlen muss von seinem Gehalt? 😀 Spaß beiseite…er kriegt also nichts wenn er bspw 70 Prozent arbeitet?

    Das ist sicher richtig - die Chancengleichheit ist dann aber nicht gewahrt! Woher soll ein qualifizierter, externer Bewerber wissen, dass in zwei Jahren eine Stelle frei wird, in die sich schon jemand zwei Jahre einarbeiten kann ;-). Da beißt sich doch was…


    Das eine externe Kommission unerwünscht ist, ist dann klar…

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