Kannst du die Stelle formal niederlegen/ abgeben und dich erneut bewerben?
Beiträge von Schlaubi Schlau
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S3g4 alle warten auf die Urteile aus Karlsruhe insbesondere zu NDS… bspw. rechnet NDS hier mit Kosten zwischen 2-3MRD jährlich plus Nachzahlungen…
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Was macht denn dann an A14 außerdem nicht Reich, außer der Bezahlung? 🫠
Das Zitat ist doch die perfekte Zusammenfassung des Threads:
- s3g4 stellt die 210 Euro oder meinetwegen 300 Euro am Besoldungsende netto als (einzigen) monetären Vorteil heraus im Tausch gegen gleiche Unterrichtsverpflichtung bei zusätzlichen Aufgabenfeldern zu A 13…
Der Rest der Frage wurde hinlänglich diskutiert und herausgearbeitet, aber was nicht reich macht (ironische Fragestellung durch s3g4 bitte im Kontext der Beiträge beachten, in dem der User die 300 Euro annimmt als lebenslangen monetären Vorteil über 20 Jahre, der so in der Besoldungsstruktur garnicht abgebildet werden kann, da diese Differenz zu A 13 erst am Arbeitslebensende auftritt, um diesen Vorteil dann auch noch fiktiv in einen ETF zu geben)…:
- wenn du nicht motiviert bist, macht es dich sozio-emotional nicht reich, auch wenn du es toll findest, nun endlich einen tolleren Titel zu tragen
- wenn du merkst, dass der Kollege mit anderen Wohnort und Kindern in A 13 ein Vielfaches des Vorteils mehr bekommt, bist du auch monetär nicht einen guten Deal eingegangen (ja das Gehalt käme on top, wird aber überproportional von der Progression weggeknabbert, da bleiben nur Peanuts Euro dann als Vorteil)… —> Inter-dimensionale Vergleiche machen unglücklich, aber so schräg ist der Vergleich dann auch nicht…
- wenn der Arbeitsaufwand höher ist, als es die Bezahlung abbildet…
…Möglichkeiten bzgl der Pension wurden schon genannt / 5-10 Jahre vorher in das Amt…wobei der Vorteil tatsächlich nicht so gravierend ist…
…letztlich, auch das wurde gesagt, ist A 14 eine schöne Belohnung für die Aufgaben, die man gerne macht und Lust drauf hat und die vllt wenig on top bedeuten… aber als Karriereziel nur der Karriere wegen, lohnt es monetär kaum, wenn man keine Freude dran hat…als Sprungbrett ist es natürlich gern gesehen, Richtung A 15…
…was vielen Nutzern sauer aufstößt ist scheinbar die Vergabepraxis (mach mal 5-8 Jahre und dann kriegst du irgendwann vllt. mal was dafür …)
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Du hast es also verstanden
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300€ monatlich am Aktienmarkt über 20 Jahre angelegt kommen auf 175k€.
Ärmer wird man damit nicht.
wie oben bereits geschrieben, meinte ich damit nicht vordringlich den monetären Reichtum/ Wohlstand
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….die dich nicht reicher machen
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Seph du schreibst immer, du kämest aus NDS, daher nehme ich für dein BL mal die Werte der Stufe 8 mustergültig an, die du etwas zu hoch angibst:
Stufe A 13 Erfahrung 8 / keine Ehe
Brutto: 5583 Euro Netto: 4321 Euro
Stufe A 14 Erfahrung 8/ keine Ehe
Brutto: 6054 Euro Netto: 4531 Euro
Der Vorteil bewegt sich bei über die Stufen hinweg bleibenden 210 Euro netto! Brutto sind es 471 Euro - Progressions also bei Stkl. 1 frisst mehr als die Hälfte der Erhöhung…
Der Wohlstandsgewinn liegt bei etwa 5% (also etwa zwei Erfahrungsstufen oder 1,5 Gehaltsrunden ;-))
…Drei Aufgabenbereiche werden hier für NDS genannt…das klingt „saftig“ …
In der Pension liegt die Differenz in etwa bei 170 Euro netto zu A 13 …
Nur um die Werte mal zu verdeutlichen…
Objektiv muss jeder abwägen ob er für 5% mehr tatsächlich einen Vorteil hat, der, wie schon gesagt hier so oft, eig nicht monetär gesehen werden sollte sondern in der der ideellen Erfüllung/ Selbstwert/ Motivation liegen kann… der Lebensstandard steigt unerheblich…
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Nitram schreibt richtig, was für Beamte gilt, hier geht es aber um Pensionäre die zur Ruhe gesetzt sind, nicht kranke…
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Chefarzt sicherst du ja zusätzlich ab, das ist nicht per sé in der PKV drin ;-). Es lohnt sich halt, wie du richtig sagst, für die Teilzeitleute ggf. (Wobei die meist auch Kinder haben, was die PKV durch steigende Beihilfe reduziert)… im Alter rechnet es sich eher nicht, wenn du 70 % Beihilfe hast…
…davon mal ab…der Staat besteht ganz substantiell aus vielen Beamten, besonders in den Ministerien. Dementsprechend ist es sehr wahrscheinlich, dass die PKV Beihilfe Tarife nicht über die Belastungsgrenze hinaus steigen werden…
Für mich ist im Kern die Leistung der PKV unschlagbar, dafür würde ich auch noch deutlich mehr zahlen, insbesondere der freie Zugang zu allen Fachärzten und Kliniken, die kürzeren Wartezeiten, auch Leistungen wie Physiotherapie, Zahnersatz usw…
Auch bzgl. Pflege sind die Leistungen deutlich besser und der inkludierte zusätzliche Pflegetarif sichert nochmal on top ab - das könnte man natürlich auch gesetzlich abschließen zusätzlich, ist dann aber deutlich teurer …
Es gibt dazu viele Seiten die pauschale Beihilfe und PKV gegenüberstellen, eine große Ersparnis ist dort meist nicht drin, bei deutlich niedrigerer Leistung… letztlich gibt man auch einen Teil seiner Alimentation ab und tauscht sie gegen Bargeld und Zugang zur GKV…
…die Bürgerversicherung ist wohl so ziemlich vom Tisch, deshalb die pauschale Beihilfe? Letztlich würde es auch nur dazu führen, dass privat Zusatzversichert wird und dann ein neues System daraus entsteht…
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…hast du mal versucht, den Zuschlag loszuwerden?
…Du machst aber auch 10,3 % Gehaltserhöhung mit, das gleich nominell aufgrund des größeren Grundgesamtheit einiges aus… da ist die Inflation unerbittlich für deine PKV aber nicht zwingend in Bezug auf das, was du dir ingesamt aufgrund deiner Erwrbstätigkeit leisten kannst, dein Wohlstand..
…aufgrund der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze macht die GKV auch im Schnitt jährlich 3,5-4,5 Prozent Erhöhung mit, ist also nicht so weit weg, von dem, was nun an Erhöhungen folgt ..,
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Griding, blende doch bitte in deiner geposteten Gegenüberstellung, die scheinobjektiv ist, nicht folgende aus:
- Anhebung der Beihilfe bei Pension
- Anhebung der Beihilfe bei Kindern (hier stehen auch weitere Urteile aus und an)
- wer garantiert, dass Kinder weiter beitragsfrei bleiben in der GKV?
- die GKV wird sparen müssen, dass ist bei der Demographie unausweilich…
Ob es wirklich „günstiger“ für dich und insbesondere deine Kinder wäre, sei mal dahingestellt, preiswerter vielleicht…
Weiche Kriterien:
- freie Arztwahl/ problemlose Zweit- und Drittmeinung
- bei wirklich schwerer Erkrankung: Zugang zu den großen Kliniken / Professoren die dort forschen problemlos möglich …
…übrigens: das Hamburger Modell findet in Hamburg bei ca 4% der Beamten Zuspruch (auch bei Neuverbeamtung) (knapp 55 000! Beamte / 1950 ca pauschale Beihilfe) - das könnte eine Kausalität haben..
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Also es gibt schon eine Möglichkeit, dass mal, auch finanziell, breiter zu betrachten:
https://beamtenservice.de/paus…ags%20der%20Krankenkassen.
Die Debeka wird zeitnah um etwa 18-24 Prozent erhöhen, wenn man den Meldungen Glauben schenken darf. Viele dürften dann von 30-40 Jahren Alter über der Hälfte der GKV liegen, aber das ist doch auf das Leben nicht alleinig entscheidend…(siehe oben)
Ps: Wechseln kannst du nicht mehr, auch bei BL Wechsel …
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Naja Griding, finanziell wohl eher nicht und man hat schon einige Nachteile in der GKV…
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https://www.nlbv.niedersachsen…ungszuschlags-233421.html
Seph und die Niedersachsen…bei euch bereits zu Januar 2024…
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Was genau meinst du mit Krankheitstagekosten? Das Krankenhaustagegeld?
…die Öffnungsaktion steht dir nur einmalig zu und begrenzt auf zwei oder vier Wochen meine ich nach Ernennung? Wäge es zwingend ab, die gesetzliche ist nicht günstiger…
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Maylin85 das würde gegen die Verfassung verstoßen, die müsste dann sowohl auf Bundes- und Landesebene geändert werden, zudem wäre noch fraglich ob die Grundsätze des Berufsbeamtentums verletzt würden …
…die Thematik ist wirklich komplex und sollte sich bei Interesse erlesen werden…
…ich meine, dass euer Nachbarbundesland NDS bereits ein Modell entwickelt und die Verordnung verabschiedet hat, geklagt wird dort bereits auch…das wird wieder vor das BvfG gehen und zehn Jahre dauern, es hilft nur, Widerspruch jährlich und fristgemäß einzulegen…
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Danke! Jetzt passt die Darstellung Einzig zu ergänzen wäre, dass es nicht vom Landespersonalausschuss abhängt, sondern von der Beurteilung maßgeblich.,.
Zur anderen Frage: lies mal zum Bewerbungsverfahrenspruch, dort gerne die Urteile des BVFG
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Seph vieles sind Halbwahrheiten, die du dort schreibst, die sich im Laufe der Jahre scheinbar in deinem Bundesland etabliert haben, umso besser, dass sie korrigiert wurden:
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So ist es in NDS auch, außer du kriegst die höchste Bewertung, dann ist eine Sprungbeförderung oder auch Probezeit Beförderung möglich… geht auf ein Urteil des BvG zurück, gilt eig bundesweit…dementsprechend seltenst wird diese Bewertung vergeben …
Ist nicht plattypus aus nds in der Probezeit Schulleitung oder Koordinator geworden? Es gibt auch andere reale Beispiele, bspw. an IGS im Entstehen oft anzutreffen …
Eigentlich sollte man auch in NRW sich bewerben können, ob man darf, wäre eine Frage, die erstaunlicherweise noch niemand (wegen der Probezeit?) auf dem Rechtsweg bestritten hat…
…der Aufstieg darf nicht verweht werden bzw. die Option hierauf.
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Du kannst dich in NDS sofort nach Einstellung bewerben, auch an Tag 1 der Probezeit …
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