Beiträge von Sawe

    In den meisten Bundesländern legt das Schulgesetz fest, dass zu den Mitbestimmungsrechten der Gesamtlehrerkonferenz auch die "Grundsätze der Unterrichts- und Stundenverteilung"(oder so ähnlich formuliert) gehört.
    Wenn das in Niedersachsen auch so ist, dann könnt ihr diese Vorgabe ganz schnell wieder kippen.


    Was sagt denn der Personalrat dazu? Einen PR, der solche pauschalen Regelungen abnickt, würde ich nicht nochmal wählen!

    Ich bezweifel aber, dass es grundsätzlich möglich ist durch Abstimmungen Regeln durchzusetzen , die einen Teil des Kollegiums klar benachteiligen.
    Haben wir nicht alle die gleichen Rechte?

    Moin,


    erstmal zur Klarstellung, ich habe nichts gegen Kinder.


    Bei uns an der Schule wurde heute bekannt gegeben, das Kolleginnen mit Kindern im Alter von 0-6 nicht mehr in den ersten beiden und in der 5. und 6. Stunde arbeiten müssen.
    Begründung, sie müssten ja die Möglichkeit haben ihre Kinder zu betreuen.
    Nachteil für alle nicht Eltern, mehr Nachmittagsunterricht, und mehr Hohlstunden.


    Was sagt Ihr dazu?
    Ich finde es eine absolute Frechheit.
    Wie kann man so Kollegen benachteiligen die keine Kinder haben?


    Wir wurden noch nicht mal in einer Konferenz nach unserer Meinung gefragt.
    Rechtlich ist das Ganze natürlich mehr als fraglich.
    Wenn jemand seine Eltern, Großeltern oder sonst wen pflegen muss gibt es ja auch keine Erleichterung.


    Und bitte jetzt nicht mit so Phrasen kommen, Kinder wären ja unsere Zukunft.
    Ich bin in Zukunft 10 Stunden mehr in der Woche nicht zu Hause, und man glaubt es kaum, auch ohne Kinder habe ich Familie :daumenrunter:

    Moin,


    bei uns soll Spanisch als dritte Fremdsprache eingeführt werden.
    Die SL hat mir den Antrag einer Nachbarschule gegeben und gesagt ich soll den Antrag fertig machen.
    Für mich stellt sich halt die Frage, wer ist für die Beantragung zuständig?


    Ich wurde an unsere Schule versetzt, mit der Zusage das Spanisch eingeführt wird und beantragt ist.
    Dem war dann nicht so, und nun soll ich Spanisch beantragen.

    Moin,


    an unserer Schule soll spanisch eingeführt werden.
    Jetzt kam die Schulleitung zu mir, drückte mir ein paar Unterlagen in die Hand und sagte ich solle mich darum kümmern.
    Nun die Frage, wer muss das Fach beantragen? Das ist doch Aufgabe der Schulleitung, oder nicht?

    Moin,


    so wie Du es beschreibst, habe ich es noch nie gehört.
    Ich denke das entbehrt auch jeder rechtlichen Grundlage.
    Das man Zusatzaufgaben übernimmt steht außer Frage, aber gerade der Fachobmann ist kein Kleinkram.
    Bei uns an der Schule macht man den Fachobmann nicht mal eben neben her. Bei Euch mag das vielleicht so sein.


    Meine Info vom Personalrat die ich heute bekommen habe sagt, dass man nicht gezwungen werden kann.
    Man kann bestimmt werden, aber dies auch nur maximal für ein halbes Jahr.



    P: S: Ich reagiere ganz allergisch auf die Nummer:"Du bist nicht nur zum unterrichten da!"
    Würden alle Lehrer mal auf die Idee kommen sich auf Ihre Kernaufgabe, das Unterrichten zu konzentrieren, wäre Pisa sicher kein Thema mehr.
    Aber statt dessen macht man ja lieber viele Zusatzaufgaben, um sich in den Vordergrund zu stellen. Ob man dieser Belastungs standhält und noch in der Lage ist sich auf seine Kernaufgaben zu konzentrieren, spielt natürlich keine Rolle.
    Das Ego ist in diesem Falle natürlich wichtiger :autsch:

    Moin,


    kann man mich zwingen unentgeltlich den Fachobmann zu machen, oder ein Currikulum fürs Fach zu schreiben?


    Ich möchte kein Fachobmann werden, da ich mit meiner A13 Stelle ausgelastet bin und auch kein Bestreben habe noch mehr nach oben zu kommen ;)

    Moin,



    ich habe oft genug mit Kollegen zu tun gehabt, die immer ja und amen sagen,aus Angst anzuecken.
    Man kann sich immer alles schönreden um ja nicht aufzufallen, aber wie sagt man so schön:" Everybody's Darling is Everybody's Depp!"
    Ich habe doch keinerlei Probleme, für 4 Stunden abgeordnet zu werden, dass habe ich auch mit keiner Silbe so geschrieben.
    Mir geht es darum, dass man sich an die Richtlinien hält und mir die Möglichkeit zur Stellungnahme gibt und nicht einfach sagt:"Ich kann Sie eh dazu verdonnern!", so nach dem Motto,
    was für sie eventuell dagegen spricht interessiert mich nicht.
    Ich möchte eine förmliche Abordnung, der ich widersprechen kann, um rechtlich den Zeitrahmen der Abordnung einzugrenzen.
    Desweiteren möchte ich, dass man sich korrekt verhält und nicht macht was man will.
    Das ist in meinen Augen nicht zu viel verlangt.


    Wie schon geschrieben, wird das Gespräch mit der neuen Schulleiterin sachlich, höflich und korrekt ablaufen.
    Ich möchte nur vorher wissen, was sie wirklich darf und was nicht, ist das so schlimm?
    Schulleiter haben nun mal leider die Angewohnheit, alles so zu legen, wie es Ihnen gefällt.
    Es mag sicher ein paar Ausnahmen geben:=)


    Um mein Verhältnis zu meinen Kollegen, brauch sich auch keiner Sorgen machen, bis jetzt hatte ich ein hervorragendes Verhältnis zu den Kollegen, die es wert waren.
    Duckmäuse und Jasager, die jede Konfrontation meiden um ja nicht aufzufallen, gehörten noch nie in meinen engeren Kollegenkreis.
    Und nur weil ich nicht jeden Käse mitmache, bin ich noch lange kein Querulant.
    Glaube mir ich bin ein ruhiger entspannter Zeitgenosse, der seinen Beruf liebt und seine Arbeit machen möchte.
    Ich laufe sicherlich nicht jede Woche bei der Schulleitung auf um Rabatz zu machen, auch wenn es hier den Anschein macht:=)

    Moin,


    kann Deine Argumentation gut verstehen, aber mit "bockig" sein, hat das rein gar nichts zu tun.
    Es geht einfach darum, dass sich die Schulleitungen an Gesetze und Vorschriften zu halten haben.
    Ich kann doch auch nicht machen was ich will.
    Und wenn alle wie Du die Auseinandersetzung scheuen, nur weil sie neu sind, na denn "Prost Mahlzeit".
    Wie das nun beim neuen Kollegium ankommt, ist erstmal zweitrangig. Das Kollegium besteht aus 150 Lehrern, und da werden einige bei sein, die sich auch nicht alles gefallen lassen.
    Desweiteren ist mein oberstes Gebot eh:" Arbeit ist Arbeit, und Schnaps ist Schnaps!"
    Ich bin keiner der Lehrer, die außer Ihrer Schule keinen Lebensinhalt haben :=)


    Natürlich werde ich beim ersten Gespräch nicht mit einem Panzer auffahren, sondern das sachliche und respektvolle Gespräch suchen.
    So habe ich es bis jetzt immer gehandhabt:=)

    Moin,


    das kann sein, und ist sicherlich auch so:=)
    Bin ein gebranntes Kind, und habe keine Lust mehr mich zum Deppen machen zu lassen.
    Bin halt hellhörig geworden, als mir die Abordnung mitgeteilt wurde mit den Worten:" Sie können eh nicht dagegen machen, ich kann Sie so oder so dazu verdonnern!"
    Und als ich die Frage auf ein Fahrrad verneint habe, kam die läppische Reaktion:" Sie brauchen hier aber ein Fahrrad!" Hallo, wer sagt das ich ein Fahrrad brauche?
    Ob das die richtige Art und Weise ist für eine erste telefonische Kontaktaufnahme?


    Dazu kommt ja noch, dass anscheinend in Niedersachsen die Schulleitung einen gar nicht abordnen darf.
    Da fängt es dann ja schon wieder an, dass die Vorschriften nicht so ernst genommen werden.
    Von mir verlangt man doch auch, dass ich meine Arbeit den Vorschriften entsprechend erledige, also erwarte ich selbiges im Umgang mit mir.


    Mal schauen was daraus wird, ich erwarte aber nicht viel, dann kann ich auch nicht enttäuscht werden:=)

    Moin,


    und erstmal vielen Dank für die ausführliche Erläuterung.
    Wenn ich es also richtig verstanden habe;


    - werde ich der Schulleiterin mitteilen, dass kein privates Fahrzeug zur Umsetzung der Abordnung zur Verfügung steht.
    - werde ich Ihr anbieten mit Taxi zu fahren,natürlich nur bei Kostenübernahme durch die Schule.
    - werde ich nach dem Abordnungsbescheid fragen, da Sie mich als Gymnasiallehrerin nicht einfach abordnen kann.
    - werde ich fragen, ob der Personalrat informiert ist.


    Ich hoffe ich habe soweit alles richtig verstanden.
    Vielen Dank, für die tolle Hilfe!!!!!!!!!!!!!

    Moin,


    hätte nie gedacht, dass ich mal zum Paragraphenreiter werde.
    Aber was sich die Schulleitungen teilweise erlauben, geht echt auf keine Kuhhaut.
    Werde in Zukunft alles durch einen Anwalt prüfen lassen, anders scheint es ja leider nicht zu gehen.
    Wenn ich mir vorstelle wie oft ich schon veralbert wurde, da wird mir echt schlecht.
    Nur mal ein paar Beispiele:


    - Ich sollte Stunden nachholen, weil ich 14 Tage in einem Schuljahr krank war
    - Mir sollte eine Minusstunde eingetragen werden, weil in meinem Kurs nur 8 Schüler sind. Unterrichten sollte ich natürlich 4 Stunden
    - Mir wurden 1 Tag vorm Abi mitgeteilt, dass ich es korrigieren muss. Der Schulleitung war es schon seit 6 Monaten bekannt.
    - Als ich krank zu Hause war wurde mir mitgeteilt, dass ich eine mündlich Prüfung abnehmen müsste. Diese Prüfung viel in meinen Kranktage


    So könnte ich eigentlich Stundenlang weiter machen. Habe das Gefühl, dass man immer öfter für dumm verkauft wird. Keiner nimmt mehr Rücksicht auf einen, und die Schulleiter denken nur noch an sich.
    Und da wundert man sich, dass immer mehr Lehrer am Stock gehen, aber wir Lehrer habe ja nicht zu tun und eh nur Ferien :victory:

    Moin,


    und danke für die vielen Antworten.
    Ich bin seit 12 Jahren im Schuldienst, und habe mich an die Nordsee versetzen lassen:=)
    Mir wurde von der Schulleiterin telefonisch beim zweiten Gespräch mitgeteilt, dass ich 4 Stunden an einer anderen Schule unterrichten muss.
    Mit dieser hätte man eine Kooperation, und Sie könnte mich ja eh dazu verdonnern.
    Schriftlich habe ich bis heute nichts bekommen, und in 3 Wochen geht ja der Unterricht los.
    So lange ich schriftlich nichts bekommen habe, ist diese Abordnung doch eh hinfällig, oder?
    Ohne Schriftstück, habe ich ja auch keine Möglichkeit zu widersprechen.


    Bisschen suspekt das Ganze:=)


    Wie erfahre ich den wer der zuständige Personalrat für mich ist?
    Den Personalrat an meiner alten Schule konnte man in die Tonne kloppen.

    Moin,


    ich soll für 4 Stunden die Woche abgeordnet werden, an eine Schule innerhalb der Stadt.
    Nun habe ich ein paar Fragen dazu.


    1. Ich wurde gerade erst an die neue Schule versetzt, kann man mich dann gleich abordnen?


    2. Muss ich schriftlich darüber informiert werden?


    3. Wie lange darf ich gegen meinen Willen in Niedersachsen abgeordnet werden?


    4. Ich habe kein Auto, bin ich verpflichtet mir ein Auto zu kaufen?


    5. Ich werde zu Fuß ca. 25 Minuten zur anderen Schule brauchen, was ist wenn ich nicht pünktlich zwischen den Pausen wechseln kann?


    6. Was ist mit meiner Pause? Auch ich muss doch essen und mich zwischendurch mal ausruhen.


    7. Bis wann muss ich die schriftliche Abordnung bekommen? In 3 Wochen beginnt ja das neue Schuljahr, und offiziell habe ich noch nichts in der Hand.


    8. Muss die Abordnung von der Landesschulbehörde kommen, oder kann mich meine Schulleiterin einfach so an eine andere Schule abordnen mit der wir inoffiziell eine Kooperation haben?


    LG Sawe

    Versetzungsanträge werden zentral entschieden. Die Bezirkspersonalräte können diese begleiten und die korrekte Abwicklung "überwachen". Sie haben aber erst einmal nur sehr wenige Informationen & bitten deshalb darum, bei evtl. "problematischen" Versetzungen hierauf im Vorfeld hingewisen zu werden, damit sie entsprechend tätig werden können. Hier findest du Informationen zu Erreichbarkeit etc. "deines" SBPR: http://www.landesschulbehoerde…ubject%3Alist=Personalrat .


    Vielen Dank für Deine schnelle Antwort:=)

    Moin,


    hatte heute mein Gespräch an meiner eventuellen neuen Schule.
    Die Schulleiterin hat mir gesagt, dass Sie die Tage enscheidet ob Sie mich möchte.
    Nun meine Frage:


    - Ich lasse mich ja aus gesundheitlichen Gründen mit Attest versetzen.
    Ist es dann nicht so, dass ich eh an die Schule versetzt werden muss, da sie Bedarf hat?
    Ich meine gelesen zu haben, dass sie mich versetzen müssen, bevor sie an der Schule eine neue Lehrkraft einstellen, da ich ein Attest habe.
    Einziger Grund mich nicht einzustellen, wärte kein Bedarf, oder eine Lehrkraft die eine 100%ige Behinderung hat.


    Kennt sich da jemand von Euch aus?

    Mir stösst etwas auf, dass scheinbar die SL das Personalratsmitglied auswählt, das da anwesend sein soll. Wenn ihr mehr Leute als Personalräte habt, wäre es für mich logischer, dass Du die Auswahl triffst ... ich weiß nicht, ob es dazu Regelungen gibt, aber ich würde darauf bestehen, dass ein PR dabei ist, dem ich vertrauen kann.

    Gut zu wissen, ich schau mal nach ner anderen Person.

    Dieses Gespräch ist vorgeschrieben im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements bzw. SEM (wenn jemand innerhalb der letzten 12 Monate sechs oder mehr Wochen kontinuierlich oder auch mit Abständen krankheitsbedingt nicht gearbeitet hat).
    Weitere Informationen hier: http://www.arbeitsschutz.nibis…eiten/allg_sem_links.html bzw. hier: http://www.arbeitsschutz.nibis…n/sem_gru/docs/DV_SEM.pdf

    Vielen Dank, jetzt bin ich schlauer :)

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